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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt, wer Elektrogeräte in Verkehr bringen darf und wie Altgeräte zurückgenommen werden — wer ein gebrauchtes Gerät privat weiterverkauft, bringt es nicht neu in Verkehr und braucht deshalb keine WEEE-Registrierung.

Wo das Gesetz im Privatverkauf sichtbar wird

An zwei Stellen: am Symbol und an der Entsorgung. Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Typenschild bedeutet, dass das Gerät nicht in den Restmüll gehört. In Anzeigen liest man das indirekt, etwa in der Zeile „defekt, startet nicht mehr, für Bastler oder als Ersatzteilspender“. Genau dort entscheidet sich, ob ein Gerät weiterlebt oder Elektroschrott wird. Verkaufst du ein funktionierendes Altgerät, ist das ausdrücklich erwünscht, denn Wiederverwendung geht der Verwertung vor. Verkaufst du Schrott als funktionierendes Gerät, hast du kein Abfallproblem, sondern ein Gewährleistungsproblem.

Der Grenzfall: Wer regelmäßig neue Geräte weitergibt

Wer Elektrogeräte erstmals auf dem deutschen Markt anbietet, etwa importierte Lampen, Powerbanks oder Ladegeräte, gilt als Hersteller im Sinne des Gesetzes und muss sich vor dem ersten Angebot registrieren lassen und eine WEEE-Nummer führen. Das gilt auch für kleine Mengen und auch für den Verkauf über Anzeigenportale. Für gebrauchte Geräte aus dem eigenen Haushalt gilt es nicht. Zweiter Punkt: Rücknahmepflichten treffen größere Händler, nicht dich — du kannst Altgeräte aber jederzeit kostenlos beim kommunalen Wertstoffhof abgeben. Das ist die übliche Rechtslage, keine Beratung zu deinem Gerät.

Häufige Fragen

Darf ich ein defektes Elektrogerät verkaufen?

Ja, verboten ist das nicht. Entscheidend ist die Beschreibung: Wer „defekt, startet nicht, Verkauf als Bastlerware ohne Funktionsgarantie“ schreibt, verkauft genau das und schuldet nichts anderes. Wer den Defekt verschweigt, hat einen Mangel im Vertrag, den auch ein Gewährleistungsausschluss nicht deckt, wenn er ihn kannte.

Brauche ich eine WEEE-Nummer für mein altes Notebook?

Nein. Die Registrierungspflicht gilt für Hersteller, Importeure und alle, die Elektrogeräte erstmals auf dem deutschen Markt anbieten. Ein gebrauchtes Gerät aus dem eigenen Haushalt ist längst in Verkehr gebracht. Wer dagegen Geräte aus dem Ausland bestellt, um sie hier weiterzuverkaufen, braucht die Registrierung sehr wohl.

Bei Elektronik entscheidet die Zustandsangabe, wie schnell verkauft wird

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.