Käufer behauptet, der Artikel sei schon defekt gewesen
Behauptungen sind keine Beweise. Wer nach der Übergabe einen Mangel geltend macht, muss belegen, dass er bereits vorher bestand — er, nicht du. Mit der Übergabe geht nach § 446 BGB die Gefahr auf den Käufer über. Ab diesem Moment liegt die Beweislast bei ihm, und daran ändert auch lautes Auftreten nichts.
Mit der Übergabe wechselt die Gefahr
§ 446 BGB regelt einen einfachen Gedanken: Wer die Sache hat, trägt auch das Risiko. Ab der Übergabe gehen zufälliger Untergang und zufällige Verschlechterung auf den Käufer über. Praktisch heißt das, dass er nach diesem Zeitpunkt nicht mehr sagen kann „es ist kaputt, also war es kaputt“. Er müsste zeigen, dass der Fehler bereits vorlag, als er die Sache in die Hand nahm. Bei einer Abholung mit Prüfung vor Ort ist das ein hoher Berg. Wichtig ist die Abgrenzung: Diese Regel schützt dich vor dem, was danach passiert. Sie schützt dich nicht vor einem Fehler, der vorher da war und den du kanntest. Wer eine defekte Sache verkauft und schweigt, kommt über § 446 BGB nicht heraus. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Was er beweisen müsste — und wie selten das gelingt
Um durchzudringen, bräuchte er drei Bausteine. Erstens einen Befund, der den Fehler beschreibt und datiert, üblicherweise von einer Werkstatt. Zweitens eine fachliche Aussage, dass dieser Fehler nicht in der Zwischenzeit entstanden sein kann — bei einem gebrochenen Gehäuse ist das aussichtslos, bei durchkorrodierten Kontakten dagegen möglich. Drittens den Nachweis, dass du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen oder eine Eigenschaft zugesagt hast. Die meisten Behauptungen scheitern schon am ersten Baustein, weil kein Beleg existiert, sondern nur ein Foto und viel Ärger. Antworte trotzdem nicht abweisend, sondern konkret: „Schick mir bitte den schriftlichen Befund der Werkstatt mit Datum.“ Diese Bitte ist höflich, sie ist berechtigt, und sie klärt innerhalb weniger Tage, worum es wirklich geht.
Die beste Absicherung entsteht beim Einstellen: [leg die Anzeige mit Detailfotos und Seriennummer an](/anzeige/neu?kategorie=elektronik&thema=fotos), dann ist der Zustand dokumentiert, bevor irgendjemand etwas behauptet. Anzeige aufgeben
Deine Gegenbeweise entstehen vor dem Verkauf, nicht danach
Alles, was dir in dieser Situation hilft, hast du entweder vorher gesammelt oder gar nicht. Deshalb lohnen vier Minuten Aufwand bei jedem Verkauf. Fotografiere den Artikel von allen Seiten, inklusive Seriennummer und aller Macken, und behalte die Originaldateien mit Zeitstempel. Bei Geräten filme das Einschalten und einen kurzen Funktionstest, dreißig Sekunden reichen. Formuliere die Anzeige so, dass der Zustand vollständig darin steht, und lösche sie nicht sofort nach dem Verkauf — sicher sie vorher als Screenshot. Und bitte den Käufer bei der Übergabe um eine kurze Nachricht: „Artikel wie beschrieben erhalten.“ Ein Satz im Chat, freiwillig geschrieben, wiegt später mehr als jede Erinnerung. Wer diese Routine hat, führt solche Gespräche in fünf Minuten statt in zwei Wochen.
Bleib sachlich, auch wenn der Ton kippt
Der übliche Verlauf: erst freundliche Bitte, dann Vorwurf, dann Drohung mit Bewertung, Anzeige oder Anwalt. Lass dich davon nicht aus dem Register bringen. Antworte auf jede Nachricht einmal, kurz und in derselben Sachlichkeit, und wiederhole deine Position ohne neue Zugeständnisse. Beleidigungen beantwortest du gar nicht. Vermeide zwei Sätze, die dir schaden: „Kann sein, dass das schon länger so war“ und „Ich schau mal, was ich machen kann“ — beide werden als Eingeständnis gelesen. Wenn du entgegenkommen willst, tu es mit einer klaren Zahl und einem Schlusssatz, nicht mit Andeutungen. Und blockiere niemanden, solange die Sache läuft: Wer nicht mehr erreichbar ist, wirkt wie jemand, der etwas zu verbergen hat. Antworten und Nachgeben sind zwei verschiedene Dinge.
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass der Artikel in Ordnung war?
Nein, das dreht die Beweislast um. Nach der Übergabe muss der Käufer belegen, dass der Mangel bereits vorher bestand. Deine Fotos und Videos sind trotzdem wertvoll, weil sie eine Behauptung sofort entkräften und die Diskussion beenden, bevor sie überhaupt Fahrt aufnimmt.
Er droht mit einer schlechten Bewertung — muss ich einlenken?
Nein. Eine Bewertung ist kein Druckmittel, dem du nachgeben musst, und eine Zahlung unter dieser Drohung löst das Problem selten dauerhaft. Bleib sachlich und antworte auf eine unfaire Bewertung öffentlich mit Fakten. Wer die Drohung ausdrücklich als Gegenleistung formuliert, bewegt sich selbst auf dünnem Eis.
Was ist, wenn er den Artikel inzwischen geöffnet oder repariert hat?
Dann wird seine Position schwächer, nicht stärker. Ein geöffnetes Gerät lässt sich kaum noch auf den Zustand bei Übergabe zurückrechnen, und jeder Eingriff ist eine mögliche neue Ursache. Frag deshalb früh und schriftlich nach, ob jemand am Gerät gearbeitet hat, und halte die Antwort fest.
Soll ich zur Sicherheit einen Teil erstatten?
Nur wenn du es willst, nicht aus Angst. Eine Teilerstattung ist ein legitimer Weg, Zeit zu sparen, aber sie sollte an eine schriftliche Erledigungserklärung geknüpft sein. Ohne diesen Satz zahlst du eine Anzahlung auf die nächste Forderung statt einen Schlussstrich.