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Der Gewährleistungssatz zum Kopieren

Ein Satz reicht: „Der Verkauf erfolgt von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Er gehört ans Ende der Beschreibung und in den Kaufvertrag, falls du einen schreibst. Zwischen Privatleuten ist dieser Ausschluss zulässig — er hat aber eine Grenze, und die steht in § 444 BGB.

Der Satz, den du übernehmen kannst

Die knappe Fassung lautet: „Privatverkauf. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Die längere, die sich für teurere Sachen und für einen schriftlichen Kaufvertrag anbietet, lautet: „Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“ Der zweite Teil klingt umständlich, macht den Satz aber belastbarer, weil er die Fälle ausnimmt, die sich ohnehin nicht ausschließen lassen. Was du dagegen streichen kannst, sind die üblichen Zusätze wie „keine Garantie, keine Rücknahme, keine Gewährleistung, da Privatverkauf“ — dreimal dasselbe in einer Zeile wirkt unsicher und ändert an der Rechtslage nichts.

Wo der Ausschluss endet

Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung, die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausschließt oder beschränkt, nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Beides passiert im Privatverkauf häufiger, als man denkt. Arglistig verschwiegen ist ein Fehler, den du kennst und von dem du weißt, dass er für den Käufer wichtig ist — der Motorschaden, der Wasserschaden, die Reparatur, die nie gehalten hat. Eine Garantie für die Beschaffenheit übernimmst du schneller als gedacht, etwa mit Formulierungen wie „garantiert unfallfrei“ oder „100 % funktionsfähig, dafür stehe ich gerade“. Wer solche Zusagen macht, hebelt seinen eigenen Ausschlusssatz aus. Das ist die übliche Rechtslage und keine Beratung für deinen konkreten Verkauf.

Der Satz gehört in jede Verkaufsanzeige, und beim Anlegen einer neuen Anzeige kannst du ihn direkt ans Ende der Beschreibung setzen. Anzeige aufgeben

Wann der Satz gar nichts nützt

Der Ausschluss wirkt nur zwischen Privatleuten. Verkaufst du regelmäßig, in größerer Zahl, gleichartige Ware oder ganz überwiegend eingekauft zum Weiterverkauf, kann dein Handeln als gewerblich gelten — dann greift die Verbrauchsgüterkaufregelung und der Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern unwirksam. Der Satz „Privatverkauf“ in der Anzeige entscheidet das nicht; entscheidend ist, wie du tatsächlich verkaufst. Zweitens nützt der Satz nichts, wenn er nicht Teil der Absprache wird. Steht er nur im Impressum eines Profils oder wird er erst nach der Übergabe per Nachricht nachgeschoben, ist er nicht vereinbart. Deshalb: in die Anzeige, sichtbar, und bei größeren Beträgen zusätzlich in den schriftlichen Kaufvertrag, den beide unterschreiben. Dargestellt ist die allgemeine Lage, keine Prüfung deines Falls.

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Kurzfassung für die Anzeige:
Privatverkauf. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Langfassung für Anzeige und Kaufvertrag:
Es handelt sich um einen Verkauf von privat an privat. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Käufer hatte Gelegenheit, [Gegenstand] am [Datum] zu besichtigen und zu prüfen. Bekannte Mängel: [Liste der Mängel oder „keine über die in der Anzeige genannten hinaus“].

Zusatz bei Fahrzeugen:
Das Fahrzeug wird verkauft wie besichtigt und Probe gefahren, Laufleistung laut Tacho [Kilometerstand], abgelesen am [Datum].

Häufige Fragen

Muss der Satz wörtlich so lauten?

Nein, es kommt auf den Inhalt an, nicht auf den Wortlaut. Wichtig ist, dass erkennbar wird, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein soll und dass beide Seiten das vor dem Kauf lesen konnten. Eine klar formulierte Zeile in der Anzeige leistet das; eine versteckte Klausel irgendwo im Profil eher nicht.

Gilt der Ausschlusssatz auch beim Versand?

Ja, er hängt nicht an der Übergabeform. Getrennt davon steht die Frage, wer das Transportrisiko trägt — das regelt der Gefahrübergang. Verkauf ohne Gewährleistung und Versandrisiko sind zwei verschiedene Themen, und beide gehören in verschiedene Zeilen deiner Anzeige, damit später niemand das eine mit dem anderen verwechselt.

Schließt der Satz auch das Rückgaberecht aus?

Ein Rückgaberecht gibt es zwischen Privatleuten von vornherein nicht, es muss also nichts ausgeschlossen werden. Das gesetzliche Widerrufsrecht richtet sich gegen Unternehmer. Nimmst du trotzdem zurück, ist das freiwillig — und weil es freiwillig ist, darfst du Bedingungen dafür setzen und sie vorher schriftlich festhalten.

Eine Zeile am Ende der Beschreibung, und die Sache ist geregelt

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.