Tauschangebote formulieren
Eine Tauschanzeige braucht drei Angaben mehr als eine Verkaufsanzeige: was du anbietest, was du dafür suchst und wie ihr mit einer Wertdifferenz umgeht. Ohne die dritte Angabe wird jeder Tausch zur Verhandlung. Und wichtig: Beim Tausch gelten für beide Seiten die Regeln des Kaufs.
Wunschliste statt „Tauschangebote willkommen“
„Tausche gegen alles Interessante“ bringt dir Angebote für Dinge, die du nicht brauchst, und dann die unangenehme Aufgabe, zwanzigmal abzusagen. Nenn stattdessen zwei bis vier konkrete Sachen und eine Kategorie: „Suche im Tausch: Objektiv mit Sony-E-Bajonett ab 50 mm, mechanische Tastatur, oder Werkzeug aus dem Bereich Akkuschrauber. Anderes bitte nur, wenn es aus einem dieser Bereiche kommt.“ Damit bekommst du weniger Nachrichten und mehr brauchbare. Ein zweiter Punkt: Schreib dazu, ob du auch verkaufst. Viele Tauschanzeigen bekommen ihre besten Anfragen von Leuten, die kein Tauschobjekt haben, aber zahlen würden. Wenn du beides zulässt, schreib es hin, sonst schreiben die gar nicht erst. Und nenn zu deinem eigenen Stück denselben Zustand, den du auch in einer Verkaufsanzeige nennen würdest.
Wertspanne und Aufpreis vorher klären
Der häufigste Streit beim Tausch dreht sich um die Differenz. Nimm ihm die Grundlage, indem du eine Spanne nennst: „Mein Gerät liegt gebraucht bei etwa 300 Euro. Ich tausche gegen etwas in einer ähnlichen Spanne. Liegt dein Teil darunter, gleicht ein Aufpreis das aus, umgekehrt zahle ich die Differenz.“ Wer das hinschreibt, führt keine Grundsatzdiskussion mehr über Neupreise von vor vier Jahren. Zweitens: Bei einem Tausch prüfst du zwei Sachen statt einer. Vereinbare eine Übergabe, bei der beide Stücke gleichzeitig auf dem Tisch liegen, und nimm dir für beide dieselbe Prüfzeit. Bei Versandtausch geht das nicht — deshalb ist gleichzeitiger Versand mit Sendungsnummern von beiden Seiten das Mindeste, und bei höheren Werten ist Tausch per Post schlicht keine gute Idee.
Eine Tauschanzeige mit konkreter Wunschliste bekommt deutlich brauchbarere Antworten — du kannst sie kostenlos einstellen und die Liste jederzeit erweitern. Anzeige aufgeben
Beim Tausch gilt das Kaufrecht — für beide
Nach § 480 BGB finden auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Jeder von euch ist damit gleichzeitig Verkäufer und Käufer seiner Sache, mit allem, was dazugehört: Mängelhaftung, Beschreibungspflichten, die Möglichkeit des Ausschlusses. Praktisch heißt das erstens, dass dein Gewährleistungsausschluss auch in der Tauschanzeige stehen sollte, und zweitens, dass der Tauschpartner denselben Satz verwenden kann. Es heißt auch, dass du dein Stück genauso ehrlich beschreiben musst wie beim Verkauf und dass dieselben Angaben zur Beschaffenheit verbindlich werden. Steuerlich ist ein Tausch übrigens kein rechtsfreier Raum: Er wird wie ein Verkauf zum Wert der hingegebenen Sache behandelt. Für gebrauchte Alltagsgegenstände privat ist das meist ohne Folgen. Geschildert ist die allgemeine Rechtslage, nicht die Prüfung deines Tauschs.
Zum Kopieren
Titel: Tausche [Warenart] [Marke] [Modell] gegen [Wunschkategorie] Was ich anbiete [Marke] [Modell], [Baujahr], [Schlüsselangabe]. Zustand: [Beschreibung mit Mängeln, Stelle und Größe]. Zubehör: [Liste]. Zeitwert nach Vergleichsangeboten: rund [Betrag] Euro. Was ich suche 1. [konkreter Wunsch mit Modell] 2. [konkreter Wunsch] 3. [Kategorie, z. B. Werkzeug aus dem Bereich X] Anderes nur, wenn es in einen dieser Bereiche fällt. Wertausgleich Tausch im Bereich [Spanne] Euro. Ist dein Teil weniger wert, gleicht ein Aufpreis das aus; ist es mehr wert, zahle ich die Differenz nach Absprache. Übergabe Beide Sachen gleichzeitig auf den Tisch, Prüfzeit für beide. Ort: [PLZ] [Stadtteil]. Verkauf gegen Geld ist ebenfalls möglich: [Betrag] Euro. Privater Tausch unter Ausschluss der Gewährleistung.
Häufige Fragen
Ist ein Tausch rechtlich dasselbe wie ein Kauf?
Weitgehend ja. Die Kaufvorschriften gelten entsprechend, nur dass statt Geld eine andere Sache fließt. Jeder haftet für das, was er hergibt, und jeder kann die Gewährleistung ausschließen. Deshalb gehören Zustand, Mängel und Ausschlusssatz in eine Tauschanzeige genauso wie in eine Verkaufsanzeige.
Wie tausche ich sicher per Post?
Am besten gar nicht bei höheren Werten. Wenn es sein muss: beide versichert versenden, Sendungsnummern austauschen, am selben Tag einliefern, Paketinhalt vorher fotografieren. Das Risiko bleibt trotzdem doppelt so hoch wie beim Verkauf, weil zwei Sendungen unterwegs sind und jede von beiden schiefgehen kann.
Was mache ich, wenn das Tauschobjekt schlechter ist als beschrieben?
Bei einer Übergabe vor Ort: nicht tauschen. Genau dafür ist die gemeinsame Prüfzeit da. Ist der Tausch schon gelaufen, gelten dieselben Regeln wie beim Kauf, und eine ehrliche Rückabwicklung ist der schnellste Weg. Ein Ausschlusssatz schützt den anderen nicht, wenn er einen Mangel verschwiegen hat.