Heizsaison und Heizgeräte
Heizlüfter, Ölradiatoren und Kaminöfen verkaufen sich zwischen Oktober und Februar, und zwar zu Preisen, die im Mai niemand zahlt. Der Grund ist banal: Gesucht wird, wenn gefroren wird. Wer im Frühjahr aussortiert, hebt das Gerät besser bis zur ersten Kältewelle auf — der Aufschlag der Jahreszeit ist größer als jeder Verhandlungsspielraum.
Die Heizperiode bestimmt den Takt, nicht der Kalendermonat
Als Heizperiode gilt in deutschen Mietverträgen üblicherweise der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April; ein gesetzlich festgelegtes Datum dafür gibt es nicht. Genau in diesem Fenster wird nach Zusatzheizungen gesucht, und die Suche folgt dem Wetter, nicht dem Datum. Die erste Nachtfrostwarnung im Oktober bewegt mehr Interessenten als der ganze September. Ein Ölradiator, der im Juli online geht, steht wochenlang ohne eine einzige Nachricht da und wird dann für die Hälfte abgegeben, weil du irgendwann genervt bist. Derselbe Radiator im November bekommt am ersten Abend drei Anfragen. Praktisch heißt das: Stell Heizgeräte ein, wenn die Nachttemperaturen einstellig werden, und lass sie bis Februar online. Ab März verlierst du in jeder Woche Verhandlungsposition, weil dein Gegenüber weiß, dass der Winter vorbei ist.
Watt, Stufen und Maße gehören in den Anzeigentext
Bei Heizgeräten rechnen Käufer mit, bevor sie schreiben. Ein Heizlüfter mit 2000 Watt zieht in einer Stunde Dauerbetrieb genau 2 Kilowattstunden Strom — wer das nicht dazusagt, bekommt genau diese Frage als erste Nachricht. Nenne die Leistung, die Anzahl der Heizstufen, ob ein Thermostat verbaut ist, ob das Gerät eine Kaltstufe hat und wie lang das Kabel ist. Bei Ölradiatoren zählen die Rippenzahl und das Gewicht, weil beides über die Abholung entscheidet. Bei Kaminöfen sind Nennwärmeleistung, Baujahr und die Frage nach der Zulassung nach der Bundesimmissionsschutzverordnung die drei Angaben, an denen der Verkauf hängt. Ein Satz reicht dafür: „2000 Watt, drei Stufen mit Thermostat, Kabel 1,8 Meter, Maße 25 x 18 x 30 Zentimeter, funktioniert einwandfrei.“ Wer so schreibt, verhandelt über den Preis und nicht über Grundangaben.
Wenn Watt, Stufen und Maße ohnehin auf dem Typenschild stehen, kannst du sie gleich übernehmen und [dein Heizgerät jetzt zur Heizsaison einstellen](/anzeige/neu?kategorie=haushalt&thema=heizgeraet), solange die Nachfrage oben ist. Anzeige aufgeben
Antizyklisch kaufen ist die andere Hälfte der Sache
Was im Oktober teuer ist, ist im März billig — und umgekehrt. Wer einen Ölradiator oder einen Konvektor sucht, kauft ihn am günstigsten zwischen April und August, wenn die Anbieter Platz im Keller wollen und die Konkurrenz unter den Käufern bei null liegt. Dieselbe Logik gilt spiegelverkehrt für Ventilatoren und mobile Klimageräte, die im Januar für einen Bruchteil des Julipreises weggehen. Der Nachteil des antizyklischen Kaufs ist offensichtlich: Du musst das Gerät ein halbes Jahr lagern, bevor du es brauchst. Der Vorteil ebenso: Du prüfst es in Ruhe und stehst nicht bei minus fünf Grad unter Zeitdruck. Wer nicht ständig selbst suchen will, lässt sich melden, sobald in der eigenen Umgebung etwas Passendes eingestellt wird.
Bei Heizgeräten darfst du Defekte nicht weglassen
Ein Heizgerät ist kein Regal. Ein wackelnder Kippschalter, ein Überhitzungsschutz, der schon einmal ausgelöst hat, ein Brandgeruch beim Anlaufen oder ein Kabel mit Knickstelle sind Angaben, die in die Anzeige gehören — auch wenn sie den Preis drücken. Der übliche Satz „gekauft wie gesehen, Privatverkauf ohne Gewährleistung“ schließt die Haftung für gewöhnliche Mängel aus, aber nach § 444 BGB kann sich ein Verkäufer auf einen solchen Ausschluss nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Genau darauf laufen Streitfälle bei Elektrogeräten hinaus. Schreib den Defekt hin, setz den Preis entsprechend und lass den Käufer das Gerät bei der Übergabe einstecken und laufen lassen. Zwei Minuten an der Steckdose beenden die Diskussion, bevor sie beginnt. So sieht die übliche Rechtslage aus, eine Rechtsberatung ist das nicht.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, einen Heizlüfter gebraucht zu kaufen?
Ja, wenn du ihn vor Ort einsteckst und laufen lässt. Heizlüfter haben wenig Technik, die kaputtgehen kann, und ein funktionierendes Markengerät kostet gebraucht oft ein Drittel des Neupreises. Achte auf Kippschutz und Überhitzungsschutz und kauf im Frühjahr statt im November, dann zahlst du deutlich weniger.
Wann verkaufe ich meinen Kaminofen am besten?
Zwischen September und Dezember. Dann planen Leute die Heizsaison und haben noch Zeit für Anschluss und Schornsteinfeger. Ab Februar sinkt die Nachfrage spürbar. Nenne Nennwärmeleistung, Baujahr und den Zulassungsstand nach Bundesimmissionsschutzverordnung, denn ohne diese Angaben schreibt dir kaum jemand, der den Ofen wirklich einbauen will.
Muss ich sagen, wenn das Gerät nicht mehr richtig heizt?
Ja. Ein Ausschluss der Gewährleistung schützt dich nicht, wenn du einen bekannten Mangel verschweigst — § 444 BGB nimmt arglistiges Verschweigen ausdrücklich aus. Praktisch ist Ehrlichkeit ohnehin günstiger: Ein als defekt eingestellter Radiator findet einen Bastler, ein verschwiegener Defekt findet eine Rückabwicklung.
Kann ich einen Ölradiator verschicken?
Meist nicht sinnvoll. Ölradiatoren wiegen häufig zwischen 10 und 20 Kilogramm und sind sperrig, das Porto frisst den Verkaufserlös. Schreib „nur Abholung“ in die Anzeige und nenne den Grund. Kleine Heizlüfter dagegen passen problemlos als versichertes Paket, wenn du das Gerät gut polsterst.