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Dezember: was jetzt gefragt ist

Der Dezember hat zwei Hälften: Bis etwa zum 20. läuft Geschenkware — Konsolen, Instrumente, Lego, Bücher, Deko. Danach beginnt die ruhigste und zugleich produktivste Phase des Jahres, weil viele Menschen frei haben, aufräumen und neue Geräte auspacken. Zwischen den Jahren wird ausgemistet und gekauft.

Die erste Dezemberhälfte gehört den Geschenken

Bis etwa zum 20. Dezember wird gebraucht gekauft, was verschenkt werden soll, und die Käufer sind in dieser Phase ungewöhnlich entscheidungsfreudig. Gefragt sind Spielekonsolen und Spiele, Lego-Sets, Brettspiele, Musikinstrumente, Bücher, Schallplatten, Modellbau, Schmuck und hochwertige Küchengeräte. Wer verkauft, sollte drei Dinge klarstellen: den Zustand ohne Beschönigung, die Vollständigkeit inklusive Kabel, Anleitung und Originalkarton, und den letzten Termin für Versand oder Abholung. Ein Satz wie „Versand bis 18. Dezember, Abholung bis 23. Dezember möglich“ beantwortet die häufigste Frage dieser Wochen vorab. Vermeide es, Ware als „ideales Geschenk“ zu bewerben — das liest sich nach Werbung und sagt nichts. Nützlicher ist die Angabe, ob das Gerät geprüft wurde und funktioniert, denn ein Geschenk, das an Heiligabend nicht anspringt, ist der Albtraum jedes Käufers.

Wer privat kauft, hat kein Widerrufsrecht

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach den §§ 312g und 355 BGB gilt für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Beim Kauf von privat greift es nicht — auch dann nicht, wenn die Ware verschickt wurde und der Käufer sie nur zwei Tage hatte. Das ist im Dezember besonders relevant, weil Geschenke zurückkommen sollen, die nicht gefallen haben. Umgekehrt gilt: Du kannst freiwillig eine Rücknahme anbieten, und manchmal ist das die klügere Lösung, aber vereinbare es schriftlich und mit Frist. Auf der Verkäuferseite bedeutet es, dass ein sauber formulierter Gewährleistungsausschluss weiterhin wirkt, solange du keinen bekannten Mangel verschweigst — arglistiges Verschweigen macht den Ausschluss nach § 444 BGB unwirksam. Das beschreibt die übliche Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wenn das Set vollständig ist und noch vor dem Fest ankommen soll, zählt jetzt jeder Tag — [stell es mit Versandhinweis und Setnummer ein](/anzeige/neu?kategorie=spielzeug&thema=geschenk). Anzeige aufgeben

Zwischen den Jahren wird ausgemistet und gekauft

Die Tage zwischen dem 25. Dezember und dem 1. Januar sind für den Gebrauchtmarkt unterschätzt. Viele Leute haben frei, sitzen zu Hause, haben neue Geräte ausgepackt und stellen fest, dass das alte weg kann. Gleichzeitig ist Geld da, Gutscheine sind eingelöst, und die Zeit für lange Anzeigentexte und Besichtigungen ist plötzlich vorhanden. Was jetzt besonders gut läuft: das jeweils vorherige Modell von allem, was zu Weihnachten verschenkt wurde — der alte Fernseher, die alte Konsole, das alte Handy, die alte Küchenmaschine. Stell diese Sachen genau in diesen Tagen ein, nicht erst im Januar, denn im Januar ist der Markt voll damit. Und plane Abholtermine großzügig: Zwischen den Jahren sind Menschen flexibel, das ist bei sperriger Ware ein Vorteil, den du sonst nie hast.

Was am 31. Dezember zu Ende geht

Zum Jahreswechsel enden mehrere Zeiträume gleichzeitig, und zwei davon betreffen Privatverkäufer direkt. Erstens laufen die steuerlichen Grenzen für private Veräußerungsgeschäfte und die Meldeschwellen der Plattformen kalenderjährlich — was du im alten Jahr verkauft hast, zählt nicht ins neue. Wer im Dezember noch Größeres plant, kann also überlegen, ob der Verkauf im Januar sinnvoller liegt. Zweitens ist der Jahreswechsel der praktische Zeitpunkt, um alte Anzeigen aufzuräumen. Lösche, was nicht mehr verfügbar ist, aktualisiere Preise, die seit dem Sommer stehen, und ergänze Fotos bei den Anzeigen, die niemand angeklickt hat. Eine Anzeige, die seit acht Monaten unverändert online steht, wird selten noch gefunden. Das ist eine Beschreibung der üblichen Praxis und keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kann der Käufer ein privat gekauftes Geschenk zurückgeben?

Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Kauf von privat nicht, auch nicht bei Versand. Zurückgeben kann er nur, wenn du es freiwillig zusagst. Wenn du das anbietest, halte es schriftlich fest und nenne eine Frist. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bis wann muss ich verschicken, damit es vor Weihnachten ankommt?

Plane großzügig: Bis etwa zum 18. Dezember eingeliefert ist realistisch, danach steigt das Risiko deutlich. Schreib deine persönliche Deadline in die Anzeige und liefere versichert ein. Den Einlieferungsbeleg fotografierst du — wenn ein Paket in der Weihnachtszeit verschwindet, ist er dein einziger Nachweis.

Ist zwischen Weihnachten und Neujahr ein guter Verkaufszeitpunkt?

Ja, und viele unterschätzen ihn. Die Leute haben frei, haben neue Geräte ausgepackt und wollen die alten loswerden, gleichzeitig ist endlich Zeit für Besichtigungen und Abholungen. Vor allem Vorgängermodelle laufen jetzt gut. Im Januar wird es schwerer, weil dann alle gleichzeitig dasselbe einstellen.

Soll ich große Verkäufe ins neue Jahr verschieben?

Das kann sinnvoll sein, wenn du im laufenden Jahr schon viel verkauft hast, denn die steuerlichen Grenzen und die Meldeschwellen der Plattformen gelten pro Kalenderjahr. Für einen einzelnen Verkauf spielt es meist keine Rolle. Bei größeren Auflösungen fragst du besser deinen Steuerberater.

Zwischen den Jahren haben beide Seiten Zeit — nutze sie

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.