In Kommission verkaufen lassen
Beim Kommissionsverkauf gibst du deine Ware in ein Geschäft, das sie für dich verkauft und einen Anteil des Erlöses behält. Verkauft wird im eigenen Namen des Händlers, aber für deine Rechnung — so beschreibt es § 383 HGB. Bis zum Verkauf bleibt die Sache dein Eigentum, und das ist der entscheidende Unterschied zum Ankauf.
Wie ein Kommissionsvertrag in der Praxis aussieht
Du bringst die Ware, beide einigen sich auf einen Verkaufspreis und eine Laufzeit, und der Laden stellt das Stück aus. Verkauft er es, behält er seinen Anteil und zahlt dir den Rest. Verkauft er es nicht, holst du es innerhalb einer vereinbarten Frist zurück. Üblich sind Beteiligungen zwischen dreißig und fünfzig Prozent des Verkaufspreises, bei Fahrzeugen und hochwertigen Einzelstücken auch feste Beträge. Laufzeiten liegen meist zwischen vier Wochen und drei Monaten, oft mit automatischer Preissenkung nach der Hälfte der Zeit. Lass dir alles schriftlich geben: welches Stück mit welcher Beschreibung, welcher Ausgangspreis, welcher Anteil, welche Laufzeit, wann und wie abgerechnet wird und was bei Beschädigung im Laden gilt. Ein Zettel mit zwei Sätzen ist kein Vertrag, sondern die Vorstufe zu einer Diskussion.
Die Sache bleibt deine, bis sie verkauft ist
Das ist der rechtliche Kern und zugleich der praktische Vorteil. Der Kommissionär handelt nach § 383 HGB im eigenen Namen für fremde Rechnung — du bleibst Eigentümer, bis ein Käufer die Sache erwirbt. Für dich heißt das dreierlei. Erstens: Geht der Laden in die Insolvenz, ist deine Ware grundsätzlich nicht Teil seines Vermögens, allerdings musst du beweisen können, dass sie dir gehört, und dafür brauchst du den schriftlichen Vertrag mit genauer Beschreibung. Zweitens: Du trägst weiterhin das Risiko, dass sich nichts verkauft. Drittens: Vereinbart werden sollte ausdrücklich, wer für Beschädigung oder Diebstahl im Laden einsteht und ob dafür eine Versicherung besteht. Frag danach, bevor du unterschreibst. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung für deinen Vertrag.
Bevor du dreißig bis fünfzig Prozent abgibst, kannst du dasselbe Stück einige Wochen selbst anbieten und den Unterschied direkt vergleichen. Anzeige aufgeben
Für welche Ware sich Kommission lohnt
Gut funktioniert Kommission überall dort, wo Beratung, Anprobe oder Prüfung den Preis heben. Second-Hand-Läden für Markenkleidung, Kinderausstattung mit Saisonbezug, Musikinstrumente, hochwertige Fahrräder, Möbelläden mit Designstücken, Sportgeschäfte für Ski und Räder, Auto- und Wohnmobilhändler. Der Laden bringt Laufkundschaft, Fachwissen und einen Raum, in dem das Stück gut aussieht — dafür ist der Anteil gedacht. Schlecht funktioniert Kommission bei Massenware mit niedrigem Preis, weil vom Erlös nach Abzug kaum etwas übrig bleibt, und bei allem, was ohnehin online gezielt gesucht wird. Rechne konkret: Ein Kinderfahrrad, das privat für 120 Euro weggeht, bringt bei vierzig Prozent Beteiligung 72 Euro. Ob das der Bequemlichkeit entspricht, entscheidest du an deinem Zeitbudget. Rechne die Wege mit: Hinbringen, Nachfragen und Abholen sind drei Fahrten, die in der Kalkulation regelmäßig untergehen.
Was du vor der Abgabe klärst
Fünf Fragen, und zwar vorher. Erstens: Wie wird der Ausgangspreis bestimmt, und darf der Laden ihn ohne Rücksprache senken? Zweitens: Wie lange läuft die Kommission, und was passiert danach automatisch — Rückgabe, Verlängerung oder Übergang in den Besitz des Ladens? Drittens: Wann wird abgerechnet, monatlich oder nach Verkauf, und bekommst du eine Aufstellung? Viertens: Wer haftet für Schäden im Laden? Fünftens: Wer trägt die Kosten, wenn du die Ware zurückholst? Fotografiere jedes Stück vor der Abgabe und lass die Liste gegenzeichnen. Setz dir außerdem eine Erinnerung für das Ende der Laufzeit. Der häufigste Ärger entsteht nicht durch unfaire Läden, sondern dadurch, dass niemand nach vier Monaten noch weiß, welche drei Jacken damals abgegeben wurden.
Häufige Fragen
Wie viel behält ein Kommissionsladen?
Üblich sind dreißig bis fünfzig Prozent des Verkaufspreises, bei hochwertigen Einzelstücken auch feste Beträge oder gestaffelte Sätze. Der Anteil bezahlt Ladenfläche, Beratung und Laufkundschaft. Lass dir vorher ausrechnen, was bei deinem Ausgangspreis für dich übrig bleibt, und vergleiche das mit dem realistischen Privatverkaufspreis.
Wem gehört die Ware während der Kommission?
Dir. Der Kommissionär verkauft nach § 383 HGB im eigenen Namen, aber für deine Rechnung, das Eigentum geht erst mit dem Verkauf über. Damit du das im Ernstfall belegen kannst, brauchst du einen schriftlichen Vertrag mit genauer Beschreibung jedes Stücks und am besten Fotos vom Tag der Abgabe.
Was passiert, wenn nichts verkauft wird?
Dann holst du die Ware nach Ablauf der Laufzeit zurück. Kläre vorher, ob sich der Vertrag automatisch verlängert und wer die Kosten der Rückgabe trägt. Setz dir eine Erinnerung zum Ende der Frist, denn manche Verträge sehen vor, dass nicht abgeholte Ware an den Laden oder an eine Spendenstelle geht.
Kommission oder selbst verkaufen?
Kommission lohnt bei Ware, die Beratung, Anprobe oder Prüfung braucht: Marken- und Kinderkleidung, Instrumente, hochwertige Räder, Designmöbel. Selbst verkaufen lohnt bei allem mit klarem Suchbegriff, weil dort kein Anteil abgeht. Bei niedrigen Einzelpreisen bleibt nach Abzug der Beteiligung meist zu wenig übrig, um den Weg zu rechtfertigen.