Urheberrecht an Produktbildern
Fremde Produktbilder darfst du nicht in deine Anzeige kopieren — weder das Herstellerfoto noch das Bild aus einer anderen Anzeige. Jede Aufnahme ist mindestens als einfaches Lichtbild geschützt, und dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob du privat oder gewerblich verkaufst.
Der Unterschied zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk ändert für dich nichts
Das Urheberrecht kennt zwei Kategorien. Fotos mit gestalterischer Leistung sind Lichtbildwerke und bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Alle übrigen Aufnahmen — auch das lieblos ausgeleuchtete Katalogfoto — sind einfache Lichtbilder und genießen einen Leistungsschutz von fünfzig Jahren ab Erscheinen. Praktisch heißt das: Jedes Produktfoto, das du im Netz findest, ist geschützt. Wer es in die eigene Anzeige stellt, vervielfältigt es und macht es öffentlich zugänglich, und beides ist dem Urheber vorbehalten. Es gibt keine Schwelle für kleine Bilder, keine Ausnahme für Privatverkäufe und keine Freigabe dadurch, dass das Bild frei im Netz stand. Auch der Zusatz „Bild vom Hersteller“ ist keine Erlaubnis, sondern ein Geständnis. Selbst ein Bild, das jemand ausdrücklich zum Teilen ins Netz gestellt hat, bleibt an Bedingungen gebunden.
Wie eine Abmahnung zustande kommt und was sie kostet
Gefunden werden solche Bilder maschinell: Bildersuchen und spezialisierte Dienste durchsuchen Anzeigenportale nach bekannten Motiven, oft im Auftrag von Fotografen oder Bildagenturen. Kommt eine Abmahnung, stehen darin Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung. Der Schadensersatz wird meist nach der Lizenzanalogie berechnet: Was hätte eine Lizenz gekostet? Fehlt die Urhebernennung, kommt regelmäßig ein Zuschlag hinzu. Das Löschen des Bildes erledigt die Sache nicht — die Wiederholungsgefahr entfällt erst mit einer Unterlassungserklärung. Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Rechteinhaber von Verstoß und Person erfahren hat. Ein Bild, das du vor zwei Jahren eingestellt hast, kann dich also heute noch einholen. Antworte nicht mit einer selbst formulierten Erklärung, ohne sie prüfen zu lassen — eine zu weit gefasste Erklärung bindet dich länger als der Fall selbst.
Fünf eigene Aufnahmen bei Tageslicht schlagen jedes Katalogbild — du kannst sie beim Anlegen der Anzeige direkt vom Handy hochladen. Anzeige aufgeben
Eigene Fotos sind nicht nur sicherer, sie verkaufen besser
Ein Katalogbild zeigt ein Produkt, das du nicht verkaufst — deines hat Gebrauchsspuren, eine bestimmte Farbe im Tageslicht und vielleicht einen Kratzer an der Ecke. Genau das wollen Käufer sehen, und genau daran entscheidet sich, ob sie schreiben oder weiterscrollen. Wer stattdessen das Herstellerfoto zeigt, erzeugt eine Erwartung, die bei der Übergabe enttäuscht wird, und diskutiert dann über den Preis. Praktisch reichen fünf Aufnahmen: Gesamtansicht bei Tageslicht vor neutralem Hintergrund, Rückseite, Detail vom Zubehör, Detail von jedem erkennbaren Mangel und ein Foto mit einem Zettel, auf dem das heutige Datum steht. Fotografieren darfst du dabei alles, was dir gehört, inklusive Logo, Verpackung und Typenschild. Fotografiere zuletzt noch das Zubehör vollständig nebeneinander, damit niemand später über fehlende Kabel diskutiert.
Grenzfälle: Screenshots, Anleitungen, Bilder des Vorbesitzers
Ein Screenshot aus einem Onlineshop enthält das fremde Lichtbild und ändert an der Rechtslage nichts. Der Scan einer Bedienungsanleitung betrifft zusätzlich Text und Layout. Fotos, die dir der Vorbesitzer geschickt hat, darfst du nur mit seiner Erlaubnis nutzen — hol sie dir kurz schriftlich im Chat, dann ist die Frage erledigt. Umgekehrt bleiben deine eigenen Fotos deine: Wer sie aus deiner Anzeige kopiert, verletzt dein Recht, und du kannst Löschung verlangen. Das kommt häufiger vor, als man denkt, denn kopierte Bilder sind das Standardwerkzeug bei erfundenen Angeboten. Ein dezenter Hinweis im Bild oder ein wiedererkennbarer Hintergrund macht solche Kopien auffindbar. Das ist eine Darstellung der üblichen Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Melde Kopien deiner Bilder der Plattform, statt den anderen Verkäufer direkt anzuschreiben.
Häufige Fragen
Darf ich das Herstellerfoto verwenden?
Nein, außer der Hersteller erlaubt es ausdrücklich. Das Foto ist urheberrechtlich geschützt, und die Verwendung in deiner Anzeige ist eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung. Dass das Bild frei zugänglich im Netz steht, ist keine Freigabe. Fotografiere dein Exemplar selbst — das dauert fünf Minuten.
Was passiert, wenn ich ein Bild aus einer anderen Anzeige nehme?
Der andere Verkäufer kann Unterlassung und Schadensersatz verlangen, und die Plattform kann deine Anzeige sperren. Zusätzlich entsteht bei Käufern der Verdacht, dass du die Ware gar nicht hast — kopierte Bilder sind das häufigste Merkmal erfundener Angebote. Der Schaden für deine Glaubwürdigkeit ist größer als die gesparte Zeit.
Darf ich Logos und Verpackungen fotografieren?
Ja. Du fotografierst deinen eigenen Gegenstand, und das Ergebnis ist dein Lichtbild. Marken dürfen dabei sichtbar sein, weil du die Ware korrekt beschreiben darfst. Achte nur darauf, keine Aufmachung zu wählen, die nach offiziellem Herstellermaterial aussieht, und blende Seriennummern teilweise aus.
Reicht es, das Bild nach einer Abmahnung zu löschen?
Nein. Das Löschen beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht; dafür braucht es in der Regel eine Unterlassungserklärung. Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung bleiben ohnehin bestehen. Lösche trotzdem sofort, sichere Screenshots und lass die vorformulierte Erklärung prüfen, bevor du unterschreibst. Ersetze das Bild sofort durch eine eigene Aufnahme.