Diskriminierungsfreie Anzeigen formulieren
Eine Anzeige ist diskriminierungsfrei, wenn darin kein Merkmal aus § 1 AGG vorkommt — weder ausdrücklich noch als Umschreibung. Die Prüfung dauert eine Minute: Streich jede Angabe, die die Person beschreibt statt die Aufgabe oder die Sache. Bleibt der Text sinnvoll, war die Angabe ohnehin überflüssig.
Sechs Merkmale, und wie sie sich in Texte schleichen
§ 1 AGG schützt vor Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. In Anzeigentexten stehen sie selten offen da, sondern als Umschreibung. „Junges, dynamisches Team“ ist eine Altersangabe. „Deutsch als Muttersprache“ ist eine Herkunftsangabe; die zulässige Variante heißt „sehr gute Deutschkenntnisse“. „Verkäuferin“ ohne geschlechtsneutralen Zusatz ist eine Geschlechtsangabe. „Körperlich voll belastbar“ kann eine Behinderungsangabe sein, wenn die Tätigkeit das gar nicht erfordert. Auch scheinbar nette Formeln zählen: Wer „Berufseinsteiger“ sucht, meint dem Wortlaut nach Erfahrung, wird aber häufig als Altersfilter gelesen. Die verlässliche Gegenprobe ist immer dieselbe Frage: Beschreibt dieser Halbsatz, was zu tun ist, oder wer es tun soll? Wer diese Frage bei jedem Satz stellt, braucht keine Checkliste mehr.
Warum der Anzeigentext das gefährlichste Beweisstück ist
§ 22 AGG dreht die Beweislast um. Wer Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung vermuten lassen, zwingt die Gegenseite zu beweisen, dass kein Verstoß vorlag. Und kein Indiz ist leichter zu beschaffen als eine Anzeige: Sie ist öffentlich, datiert und in Sekunden als Screenshot gesichert. Wer sie später löscht, beseitigt den Text, nicht den Beweis. § 15 Abs. 2 AGG sieht eine Entschädigung in Geld vor; bei einer Nichteinstellung, die auch bei benachteiligungsfreier Auswahl erfolgt wäre, ist sie auf drei Monatsgehälter begrenzt. Betroffene müssen ihren Anspruch nach § 15 Abs. 4 AGG binnen zwei Monaten schriftlich geltend machen. Für dich heißt das: Die Korrektur vor der Veröffentlichung kostet zwei Minuten, die Korrektur danach kann teuer werden.
Bevor du auf Veröffentlichen klickst, lies die Anzeige einmal von unten nach oben und streich jede Eigenschaft, die die Person betrifft statt die Aufgabe. Anzeige aufgeben
Bei Wohnungsanzeigen gilt etwas anderes — aber nicht alles
Für Mietverhältnisse macht § 19 AGG Ausnahmen. Wer insgesamt nicht mehr als fünfzig Wohnungen vermietet, betreibt kein Massengeschäft; und bei einem besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnis, etwa wenn Vermieter und Mieter auf demselben Grundstück wohnen, greift das Benachteiligungsverbot nach § 19 Abs. 5 AGG nicht in gleicher Weise. Zulässig ist nach § 19 Abs. 3 AGG außerdem eine unterschiedliche Behandlung, die sozial stabile Bewohnerstrukturen schaffen soll. Eine Grenze bleibt aber in jedem Fall: Eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft ist bei Wohnraum immer unzulässig. Sätze wie „nur an Deutsche“ sind damit auch für den privaten Kleinvermieter nicht gedeckt. Und was in der Auswahl vielleicht durchgeht, gehört trotzdem nicht in einen öffentlichen Text: Ein Anzeigentext ist datiert, archiviert und in Sekunden weiterzureichen. Beschrieben ist der allgemeine Rechtsrahmen und keine Beratung zu deinem Mietobjekt.
Was du stattdessen schreibst
Ersetze jede Personenangabe durch eine Sachangabe, dann bleibt der Text auch präziser. Statt „keine Familien mit Kindern“ schreibst du die harten Fakten: 32 Quadratmeter, ein Raum, Dachschräge. Statt „ruhige, ältere Mieterin gesucht“ schreibst du, dass das Haus hellhörig ist. Statt „junges Team“ schreibst du, was das Team tatsächlich macht. Bei Jobs füllst du die Anzeige mit dem, was Bewerber wirklich wissen wollen: Aufgaben, Stunden pro Woche, Arbeitszeiten, Bezahlung, Startdatum, Ort. Anforderungen formulierst du als Fähigkeiten oder Nachweise — Führerschein, Staplerschein, Sprachniveau, Erfahrung in Jahren nur, wenn du sie wirklich brauchst. Der Text wird dadurch nicht blasser, sondern konkreter, und konkrete Anzeigen bekommen die passenderen Zuschriften. Wer unsicher ist, liest den Entwurf einer fremden Person vor und fragt, wen sie darin ausgeschlossen sieht.
Häufige Fragen
Reicht m/w/d in der Stellenanzeige?
Der Zusatz ist das Minimum, nicht die ganze Lösung. Er beseitigt die Geschlechtsangabe im Jobtitel, aber nicht Altersformeln, Herkunftsanforderungen oder Belastbarkeitsklauseln im Fließtext. Lies die Anzeige nach dem Zusatz noch einmal komplett durch und streiche alles, was die Person beschreibt statt die Tätigkeit.
Darf ich als privater Vermieter aussuchen, wen ich nehme?
In weiten Teilen ja. § 19 AGG nimmt Kleinvermieter mit bis zu fünfzig Wohnungen und Verhältnisse mit besonderer Nähe aus dem Benachteiligungsverbot heraus. Eine Auswahl nach ethnischer Herkunft bleibt trotzdem unzulässig, und sie gehört schon gar nicht in den Anzeigentext, wo sie jeder nachlesen kann.
Was kostet ein Fehler in der Anzeige?
§ 15 Abs. 2 AGG sieht eine Entschädigung vor; bei einer Nichteinstellung, die auch ohne Benachteiligung erfolgt wäre, sind höchstens drei Monatsgehälter fällig. Dazu kommen Aufwand und Anwaltskosten. Betroffene müssen den Anspruch innerhalb von zwei Monaten schriftlich anmelden, sonst ist er verfallen.