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Waffenrecht: Messer und Zubehör

Die meisten Messer darfst du privat verkaufen. Verboten ist der Verkauf der Modelle, die in Anlage 2 Abschnitt 1 zum Waffengesetz stehen — darunter Faustmesser, Butterflymesser und Wurfsterne. An Minderjährige geht gar kein Messer. Und das Führen in der Öffentlichkeit ist eine völlig andere Frage als der Verkauf.

Verboten, beschränkt, frei — drei Stufen

Das Waffengesetz sortiert Gegenstände in Anlagen. Was in Anlage 2 Abschnitt 1 steht, ist verboten: Der Umgang damit ist untersagt, und Umgang schließt Erwerb, Besitz und das Inverkehrbringen ein. Auf dieser Liste stehen unter anderem Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser, Wurfsterne, Schlagringe und Stahlruten. Springmesser gehören ebenfalls dazu, mit einer eng gefassten Ausnahme für Modelle, deren Klinge seitlich austritt, nicht länger als 8,5 Zentimeter und nicht zweiseitig geschliffen ist. Wer ein verbotenes Messer inseriert, bietet es zum Verkauf an — und das Inverkehrbringen verbotener Gegenstände ist nach § 52 WaffG mit Strafe bedroht, nicht bloß mit einem Bußgeld. Küchenmesser, Taschenmesser, Jagd- und Anglermesser, Multitools und Werkzeugmesser sind dagegen frei. Für sie gilt nur das, was für jede Ware gilt: ehrliche Beschreibung und Abgabe an Erwachsene.

Führen und Verkaufen werden ständig verwechselt

§ 42a WaffG regelt das Führen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit — also das Bei-sich-Tragen außerhalb der eigenen Wohnung, des Geschäfts oder des befriedeten Besitztums. Mit dem Verkauf hat diese Vorschrift nichts zu tun. Ein Einhandmesser darfst du besitzen, verschenken und verkaufen, auch wenn du es nicht in der Fußgängerzone in der Jackentasche tragen darfst. Die zulässigen Klingenlängen für das Führen sind in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden, und einzelne Städte haben zusätzlich Waffenverbotszonen ausgewiesen; sieh deshalb vor dem Transport zur Übergabe nach, was aktuell gilt. Praktisch heißt das: Das Messer reist verpackt und nicht zugriffsbereit im Kofferraum, nicht am Gürtel, und die Übergabe findet nicht in einer Waffenverbotszone statt. Das ist die allgemeine Rechtslage, keine Beratung für deinen konkreten Fall.

Wenn du ein erlaubtes Messer inserierst, hilft eine Anzeige, die Bauart und Klingenlänge nennt, mehr als jede Beteuerung. Anzeige aufgeben

Alter, Übergabe, Versand

An unter Achtzehnjährige darfst du keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes abgeben, und dazu zählen auch viele Messer. Bei der Abholung ist das lösbar: Ausweis zeigen lassen, Alter prüfen, im Zweifel nicht übergeben. Beim Versand ist es das nicht, weil du nicht weißt, wer das Paket öffnet — und genau deshalb schließen viele Portale den Versand von Messern in ihren Nutzungsbedingungen aus. Diese Hausregeln können strenger sein als das Gesetz, und sie gelten trotzdem. Rechne außerdem damit, dass eine Anzeige entfernt wird, wenn Titel oder Foto nach einer Waffe aussehen, auch wenn das Messer erlaubt ist. Ein sachliches Produktfoto auf hellem Untergrund, ohne Inszenierung und ohne zweites Messer im Bild, kommt deutlich seltener in die Prüfung.

Was in die Anzeige gehört

Schreib Hersteller und Modellbezeichnung aus, dazu die Klingenlänge in Zentimetern — gemessen von der Spitze bis zum Griffansatz, nicht die Gesamtlänge. Nenn den Stahl, wenn du ihn kennst, die Bauart (feststehend oder klappbar), den Öffnungs- und Verriegelungsmechanismus, den Zustand der Schneide und ob Scheide oder Etui dabei sind. Nachgeschliffene Klingen erwähnst du, ebenso Ausbrüche und Rost. Was du weglässt, sind Formulierungen, die das Messer als Waffe positionieren: „zur Selbstverteidigung“, „gefährlich scharf“, „für den Ernstfall“. Solche Sätze ändern nichts an der rechtlichen Einordnung des Gegenstands, aber sie ändern die Einordnung deiner Anzeige durch Portal und Käuferschaft. Ein Sammlerstück beschreibst du wie ein Sammlerstück: Baujahr, Auflage, Zustand, Herkunft, Originalverpackung. Nenn auch, warum du es abgibst — bei Sammlerware fragt danach ohnehin jeder Zweite.

Häufige Fragen

Darf ich ein Einhandmesser verkaufen?

Ja. Einhandmesser stehen nicht auf der Verbotsliste, Besitz und Verkauf sind erlaubt. Verboten ist nach § 42a WaffG das Führen in der Öffentlichkeit, also das griffbereite Mitnehmen. Das betrifft den Käufer auf dem Heimweg, nicht den Verkauf selbst — transportiert wird verpackt und nicht zugriffsbereit.

Ab welchem Alter darf ich ein Messer abgeben?

Bei Messern, die das Waffengesetz erfasst, ab achtzehn. Lass dir bei der Übergabe den Ausweis zeigen und übergib im Zweifel nicht — auf ein glaubhaftes Aussehen kannst du dich nicht berufen. Bei einem einfachen Küchenmesser stellt sich die Frage nicht, dort gilt normales Kaufrecht.

Kann ich ein Messer versenden?

Rechtlich ist der Versand erlaubter Messer möglich, praktisch verbieten ihn viele Portale in ihren Nutzungsbedingungen, weil sich das Alter des Empfängers nicht prüfen lässt. Halte dich daran, sonst wird die Anzeige gelöscht und das Konto gesperrt. Übergabe gegen Ausweis vor Ort ist der saubere Weg.

Was ist mit geerbten Militärmessern?

Bajonette und Dolche aus Nachlässen sind meist frei verkäuflich, entscheidend ist die Bauart, nicht die Herkunft. Vorsicht bei Stücken mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen: Deren Verbreitung ist nach § 86a StGB strafbar, Ausnahmen für Sammler und Forschung sind eng. Im Zweifel fragst du die Waffenbehörde deines Landkreises.

Sachlich beschrieben verkauft sich auch ein Sammlermesser

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.