Ticketweiterverkauf und Verbote
Ein Ticket darfst du grundsätzlich weitergeben. Ein Weiterverkaufsverbot in den AGB des Veranstalters wirkt nur zwischen dir und ihm — deinen Vertrag mit dem Käufer macht es nicht unwirksam. Entscheidend ist etwas anderes: Der Veranstalter kann die Karte sperren, und dann steht dein Käufer vor der Tür.
Warum ein AGB-Verbot deinen Verkauf nicht ungültig macht
§ 137 Satz 1 BGB sagt es in einem Halbsatz: Die Befugnis, über ein Recht zu verfügen, kann nicht durch Rechtsgeschäft mit Wirkung gegen Dritte ausgeschlossen werden. Ein Verkaufsverbot in den Ticketbedingungen ist deshalb eine schuldrechtliche Absprache zwischen dir und dem Veranstalter, keine Sperre für die Übertragung selbst. Verkaufst du trotzdem, wird der Kaufvertrag mit deinem Käufer wirksam, und die Karte geht über. Was der Veranstalter dir gegenüber daraus ableiten kann, steht auf einem anderen Blatt: Vertragsstrafen sind in vielen Bedingungen vorgesehen, und Schadensersatz kommt in Betracht. Lies deshalb vor dem Inserieren nach, was in den Bedingungen deines Tickets steht — nicht, weil der Verkauf sonst unwirksam wäre, sondern weil dort steht, was dich der Verkauf kosten kann. Gemeint ist die übliche Rechtslage. Wenn es um viel Geld geht, frag jemanden, der dafür haftet.
Die Sperre ist das eigentliche Risiko
Bei Karten mit personalisiertem Barcode oder mit Namenseintrag hat der Veranstalter ein technisches Mittel, das keine Rechtsfrage mehr ist: Er setzt den Code ungültig, und die Kontrolle am Einlass zeigt Rot. Für deinen Käufer ist das eine mangelhafte Leistung — er hat für den Zutritt bezahlt und keinen bekommen. Er kann den Kaufpreis von dir zurückverlangen, unabhängig davon, ob du etwas dafür konntest. Deshalb ist die Reihenfolge beim Ticketverkauf eine andere als bei Waren: Zuerst prüfst du, ob und wie die Weitergabe vorgesehen ist. Viele größere Veranstalter betreiben eine eigene Zweitmarktplattform, über die eine Karte offiziell den Besitzer wechselt; dort ist der Vorgang dokumentiert und die Sperre kein Thema. Ist so ein Weg vorhanden, ist er fast immer der bessere.
Damit ein Ticketverkauf nicht an Rückfragen scheitert, schreibst du Block, Reihe, Platz und Originalpreis direkt in die Anzeige. Anzeige aufgeben
Was du beim Preis draufschlagen darfst
In Deutschland gibt es kein allgemeines Gesetz, das den Weiterverkauf über dem Originalpreis verbietet. Die Beschränkungen kommen aus den Ticketbedingungen: Viele erlauben die Weitergabe nur zum ursprünglichen Preis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, manche gar nicht. § 138 Abs. 2 BGB — Wucher — greift bei Konzertkarten praktisch nie, weil er ein auffälliges Missverhältnis und die Ausnutzung einer Zwangslage voraussetzt; eine ausverkaufte Tour ist keine Zwangslage. Praktisch entscheidet ohnehin der Markt: Wer den Originalpreis in die Anzeige schreibt und den Beleg mitschickt, verkauft schneller als jemand mit einem Fantasiepreis. Schreib immer beides hin, den Originalpreis und deinen Preis. Käufer rechnen das ohnehin nach, und wer es selbst nennt, bekommt weniger Verhandlungsnachrichten. Bei Karten unter dem Originalpreis schreibst du den Grund dazu.
Der Ablauf, bei dem beide Seiten sicher sind
Nenn in der Anzeige die Veranstaltung mit Datum und Ort, den Block, die Reihe und den Platz, den aufgedruckten Originalpreis, das Ticketformat und ob die Karte personalisiert ist. Häng den Kaufbeleg an, mit geschwärzten Zahlungsdaten, aber sichtbarem Bestelldatum. Verschick niemals vorab ein Foto des Barcodes: Ein Screenshot lässt sich beliebig oft weitergeben, und der erste Scan gewinnt. Bei Papiertickets übergibst du persönlich, Karte gegen Bargeld. Bei digitalen Karten läuft die Übertragung über die App oder das Ticketkonto, und du schickst dem Käufer die Bestätigungsmail des Anbieters als Beleg. Fällt die Veranstaltung aus, richtet sich die Erstattung gegen den Veranstalter — kläre vorher schriftlich, wem sie in diesem Fall zusteht, und halte die Bestellnummer bereit.
Häufige Fragen
Darf ich mein Ticket teurer verkaufen, als ich es gekauft habe?
Ein allgemeines gesetzliches Verbot gibt es in Deutschland nicht. Begrenzungen stehen in den Ticketbedingungen, und viele Veranstalter erlauben nur den Originalpreis zuzüglich Gebühren. Wer deutlich darüber verkauft, riskiert die Sperre der Karte — und dann verlangt der Käufer sein Geld von dir zurück.
Was passiert, wenn der Veranstalter die Karte sperrt?
Dein Käufer kommt nicht hinein und kann den Kaufpreis von dir zurückverlangen, weil du eine mangelhafte Leistung erbracht hast. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dir hier nicht, denn du kennst die Bedingungen deines Tickets. Prüf deshalb vorher, ob eine offizielle Weitergabe vorgesehen ist.
Ist der Verkauf strafbar?
Der bloße Weiterverkauf einer eigenen Karte ist keine Straftat. Strafbar wird es, wenn du eine Karte anbietest, die du nicht hast, oder denselben Barcode mehrfach verkaufst — das ist Betrug nach § 263 StGB. Der gewerbliche Massenaufkauf mit Bots ist ein eigenes Thema und wird zunehmend eingeschränkt.
Wer bekommt das Geld, wenn das Konzert ausfällt?
Der Erstattungsanspruch richtet sich gegen den Veranstalter und knüpft an die Bestellung an — technisch läuft er also oft über dich. Regel das vor dem Verkauf schriftlich: Wer erstattet bekommt, leitet den Betrag weiter. Ohne Absprache streiten hinterher zwei Leute über Geld, das ein Dritter auszahlt.