Strafanzeige stellen: Ablauf und Fristen
Eine Strafanzeige stellst du bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder über die Internetwache deines Bundeslandes — mündlich, schriftlich oder online, immer kostenlos. Grundlage ist § 158 StPO. Bei geringen Schäden reicht die Anzeige allein nicht: Dann brauchst du auch einen Strafantrag, und dafür hast du drei Monate.
Anzeige und Strafantrag sind zwei verschiedene Dinge
Die Anzeige teilt der Polizei einen Sachverhalt mit. Der Strafantrag ist deine ausdrückliche Erklärung, dass du die Verfolgung willst. Bei Betrug ist der Antrag normalerweise entbehrlich, weil von Amts wegen ermittelt wird — aber § 263 Abs. 4 StGB verweist auf § 248a StGB, und danach wird ein Betrug mit geringem Vermögensschaden nur auf Antrag verfolgt, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse sieht. Genau das ist der Bereich, in dem sich die meisten Fälle aus dem Privatverkauf abspielen. Setz deshalb das Kreuz bei „Ich stelle Strafantrag“, wenn das Formular es anbietet, oder schreib den Satz selbst hinein. Die Frist dafür beträgt nach § 77b StGB drei Monate ab dem Tag, an dem du Tat und Täter kennst. Zurücknehmen kannst du den Antrag später nach § 77d StGB, die Anzeige dagegen nicht.
Was in eine brauchbare Anzeige gehört
Schreib chronologisch und nenn Zahlen. Wann hast du die Anzeige gesehen, wie lautete der Titel, welche Anzeigennummer stand darüber, wie hieß das Profil, was wurde geschrieben, wann hast du gezahlt, wie viel, auf welche IBAN, auf welchen Kontoinhaber. Häng an: vollständige Screenshots des Chats mit sichtbaren Zeitstempeln, nicht nur die zwei Nachrichten, die dir wichtig erscheinen; den Überweisungsbeleg als PDF aus dem Onlinebanking; die Anzeige selbst, solange sie noch online ist. Der Kontoinhaber ist die wertvollste Angabe überhaupt, weil er der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen ist. Nenn außerdem Telefonnummern und Mailadressen im Wortlaut. Was du nicht schreiben solltest: Vermutungen darüber, wer dahintersteckt. Eine leichtfertige Beschuldigung kann nach § 164 StGB selbst strafbar sein.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, gehört der Zahlungsweg in die Anzeige und nicht in die spätere Verhandlung. Anzeige aufgeben
Was nach der Anzeige passiert
Du bekommst ein Aktenzeichen, oft erst nach einigen Tagen. Die Sache wandert zur Staatsanwaltschaft, die am Wohnort des Beschuldigten zuständig ist — bei Onlinefällen also selten dorthin, wo du wohnst. Die Staatsanwaltschaft kann über die Empfängerbank den Kontoinhaber ermitteln; das ist der Weg, auf dem du überhaupt an einen Namen kommst. Häufig endet das Verfahren mit einer Einstellung: nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, oder nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit. Als Verletzter kannst du gegen die Einstellung Beschwerde einlegen, und du kannst über einen Anwalt Akteneinsicht nach § 406e StPO beantragen — das ist oft der einzige Weg, an den Namen für eine spätere Zivilklage zu kommen. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Die Anzeige holt dein Geld nicht zurück
Strafrecht bestraft, Zivilrecht zahlt. Das sind zwei getrennte Schienen, und die erste bringt dir keinen Cent, solange du nicht selbst tätig wirst. Theoretisch gibt es das Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO, in dem der Strafrichter zugleich über deinen Schadensersatz entscheidet; praktisch kommt es bei kleinen Beträgen fast nie dazu. Trotzdem ist die Anzeige sinnvoll, und zwar aus zwei Gründen: Viele kleine Fälle zum selben Konto werden zusammengeführt, und erst diese Summe rechtfertigt echten Ermittlungsaufwand. Und sie ist der einzige Weg zu einer ladungsfähigen Anschrift. Parallel gilt: Bank sofort anrufen, Zahlung reklamieren, beim Bezahldienst den Käuferschutzfall öffnen, solange die Frist läuft. Diese Schritte laufen unabhängig von der Polizei und haben deutlich kürzere Fristen als jedes Ermittlungsverfahren.
Häufige Fragen
Kann ich eine Anzeige online stellen?
Ja, über die Internetwache der Polizei deines Bundeslandes. § 158 StPO lässt die schriftliche Anzeige ausdrücklich zu, das Onlineformular ist deren elektronische Form. Für einen laufenden Notfall ist es nicht gedacht — dann wählst du 110. Eine Eingangsbestätigung kommt per Mail, das Aktenzeichen meist später.
Was kostet es, Anzeige zu erstatten?
Nichts. Weder die Anzeige noch der Strafantrag kosten Gebühren, und einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Kosten entstehen erst später: wenn du einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragst, wenn du als Nebenkläger auftrittst oder wenn du deinen Schaden zivilrechtlich einklagst. Auch das Porto für nachgereichte Unterlagen trägst du selbst.
Kann ich die Anzeige zurücknehmen?
Die Anzeige selbst nicht — sobald die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat weiß, muss sie prüfen. Zurücknehmen kannst du nur den Strafantrag, und das auch nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Bei Betrug hat eine spätere Zahlung des Täters darauf keinen automatischen Einfluss.
Lohnt sich eine Anzeige bei 40 Euro Schaden?
Ja, aber erwarte kein Geld zurück. Der Nutzen liegt in der Bündelung: Ermittler erkennen Muster erst, wenn mehrere Geschädigte dasselbe Konto oder dieselbe Nummer melden. Setz in diesem Bereich unbedingt auch den Strafantrag, sonst wird die Tat mangels Antrag gar nicht erst verfolgt.