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Gutscheinkarte

Eine Gutscheinkarte ist Guthaben für den Shop des Ausgebers — als Zahlungsmittel zwischen zwei Privatleuten taugt sie nicht, weil derjenige gewinnt, der den Code als Erster einlöst.

Zwei Situationen, ein Begriff

Die erste ist harmlos und häufig: Jemand hat eine Karte geschenkt bekommen, die er nicht braucht, und inseriert „Gutschein Elektronikmarkt, 100 Euro Guthaben, für 85 Euro abzugeben, Karte plus Kassenbon“. Die zweite ist die Masche: Der Gutschein soll die Bezahlung sein. „Ich habe kein Bargeld dabei, ich gebe dir Codes im Wert von 200 Euro für das Handy.“ Beim Verkauf einer Karte gehört deshalb zusammen, was zusammengehört — Ausgeber, Restguthaben, Ausstellungsdatum, Kassenbon und die Übergabe in echt. Wer nur einen abfotografierten Code anbietet, verkauft eine Behauptung.

Der Irrtum: Ein Guthaben verfällt sofort oder nie

Beides stimmt nicht. Für Wertgutscheine gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB) — ein aufgedruckter „gültig bis“-Hinweis ändert daran nicht automatisch etwas. Zweiter Punkt: Ein Restguthaben lässt sich vor dem Kauf nur beim Ausgeber prüfen, meist über Kartennummer und Prüfziffer. Genau das ist die Schwachstelle: Wer die Nummern nennt, kann sie selbst noch einlösen. Deshalb Karte in die Hand, Guthaben gemeinsam abfragen, dann zahlen. Das ist die übliche Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kann ich einen geschenkten Gutschein einfach weiterverkaufen?

In der Regel ja, denn ein Wertgutschein ist nicht an eine Person gebunden, solange auf der Karte nichts anderes steht. Personalisierte Gutscheine oder solche mit Namensaufdruck sind die Ausnahme. Verkauf ihn mit Bon, nenne das Restguthaben ehrlich und übergib die Karte persönlich.

Wie viel Prozent unter Wert ist üblich?

Ein Abschlag von zehn bis zwanzig Prozent ist beim Weiterverkauf normal, weil der Käufer Vertrauen vorschießt und an einen Anbieter gebunden ist. Bei einem Gutschein, den fast jeder gebrauchen kann, reicht weniger; bei Nischenanbietern oder kurzer Restlaufzeit braucht es mehr, sonst bleibt die Anzeige stehen.

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.