Haushaltshilfe legal beschäftigen
Eine Haushaltshilfe meldest du mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an; das Formular ist kurz, und die Abgaben werden zweimal im Jahr abgebucht. Legal ist die Beschäftigung damit erledigt — und günstiger als gedacht, weil du nach § 35a Abs. 1 EStG 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen kannst.
Warum bar auf die Hand am Ende teurer ist
Der Preisunterschied zwischen angemeldet und nicht angemeldet ist kleiner, als fast alle annehmen, das Risiko dagegen deutlich größer. Ohne Anmeldung besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz: Stürzt deine Hilfe auf deiner Treppe oder kippt beim Fensterputzen von der Leiter, stehst du als Auftraggeber mit deiner Haftpflicht allein da, und private Policen decken Beschäftigungsverhältnisse nicht zuverlässig ab. Dazu kommt: Die Beschäftigung ohne Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, und die nicht abgeführten Beiträge kann die Sozialversicherung nachfordern. Für die Hilfe selbst bedeutet es keine Rentenpunkte, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch bei Arbeitsunfällen. Wer erst nach einem Vorfall anmeldet, zahlt die Beiträge trotzdem nach, dann rückwirkend und auf einmal. Das ist die allgemeine Rechtslage und keine Beratung für deinen konkreten Fall.
Der Haushaltsscheck in der Praxis
Das vereinfachte Verfahren nach § 28a Abs. 7 SGB IV gibt es nur für Beschäftigungen, die tatsächlich im Privathaushalt anfallen: Putzen, Wäsche, Kochen, Einkaufen, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, Betreuung älterer Angehöriger. Du füllst einen kurzen Bogen mit Namen, Anschrift, Versicherungsnummer, Beginn und dem monatlichen Verdienst aus und erteilst ein SEPA-Lastschriftmandat. Danach rechnet die Minijob-Zentrale alles selbst aus und bucht die Pauschalabgaben halbjährlich ab, im Januar und im Juli. Ein Lohnkonto musst du nicht führen. Voraussetzung ist, dass der Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze bleibt; diese Grenze ist seit 2025 an den Mindestlohn gekoppelt und verändert sich mit ihm, den aktuellen Betrag nennt die Minijob-Zentrale. Wird mehr gezahlt, gilt das normale Meldeverfahren. Endet die Beschäftigung, meldest du sie mit demselben Bogen wieder ab, sonst laufen die Abbuchungen einfach weiter.
Such deine Hilfe am besten über eine Anzeige, in der Stundenzahl, Aufgaben und die Anmeldung schon stehen, statt das alles später am Telefon zu verhandeln. Anzeige aufgeben
Was du über die Steuererklärung zurückholst
§ 35a EStG kennt drei Töpfe, und der erste ist genau für diesen Fall gemacht: Bei einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt ziehst du 20 Prozent deiner Aufwendungen direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 510 Euro im Jahr. Abgezogen wird nicht vom Einkommen, sondern von der Steuer — das ist der Unterschied, der die Ersparnis so groß macht. Beschäftigst du sozialversicherungspflichtig oder beauftragst du eine Firma, gilt der zweite Topf mit 20 Prozent und höchstens 4.000 Euro. Den Nachweis liefert bei einem Minijob die Jahresbescheinigung der Minijob-Zentrale, die im Frühjahr automatisch kommt. Bei einer Firma brauchst du Rechnung und Überweisungsbeleg; Barzahlung erkennt das Finanzamt in diesem Fall nach § 35a Abs. 5 EStG nicht an.
Was in die Anzeige gehört, wenn du jemanden suchst
Vier Angaben entscheiden darüber, ob sich die richtigen Leute melden: Stundenzahl pro Woche, welche Arbeiten genau anfallen, der Stundenlohn und der Satz, dass angemeldet wird. Gerade die letzte Zeile filtert in beide Richtungen — sie kostet dich die Zuschriften, die ohnehin nur bar wollten, und bringt dir die, die Wert auf Versicherungsschutz legen. Nenne außerdem die Etage, ob ein Aufzug da ist, ob Haustiere im Haushalt leben und ob Reinigungsmittel gestellt werden. Wer umgekehrt selbst putzen anbietet und dabei mehrere Haushalte regelmäßig gegen Rechnung bedient, ist nicht angestellt, sondern gewerblich tätig und meldet ein Gewerbe an. Beides zugleich geht, muss aber sauber getrennt bleiben. Wer es mischt, bekommt bei der ersten Prüfung genau darüber die erste Frage gestellt.
Häufige Fragen
Wie melde ich eine Putzhilfe an?
Mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale. Du brauchst Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer der Hilfe, das Startdatum, den monatlichen Verdienst und ein SEPA-Mandat. Die Zentrale berechnet die Pauschalabgaben und bucht sie im Januar und Juli ab. Ein Lohnkonto oder eine eigene Abrechnung musst du dafür nicht führen.
Was kostet mich die Anmeldung wirklich?
Zum Lohn kommen Pauschalabgaben, die die Minijob-Zentrale berechnet und die deutlich unter den Sätzen einer regulären Beschäftigung liegen. Einen Teil davon holst du über § 35a Abs. 1 EStG zurück: 20 Prozent der Gesamtkosten, bis zu 510 Euro im Jahr, abgezogen direkt von der Steuerschuld statt vom Einkommen.
Ist meine Haushaltshilfe unfallversichert?
Nur wenn sie angemeldet ist. Über den Haushaltsscheck läuft die gesetzliche Unfallversicherung mit, zuständig ist die Unfallkasse deines Bundeslandes. Ohne Anmeldung besteht kein Schutz, und ein Unfall in deinem Haushalt wird zu deinem Problem. Das ist der Punkt, an dem die Ersparnis üblicherweise verschwindet.
Darf ich mehr als 20 Stunden im Monat beschäftigen?
Ja, solange der Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze bleibt. Diese Grenze ist seit 2025 an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm, den aktuellen Betrag nennt die Minijob-Zentrale. Liegt der Lohn darüber, ist es eine reguläre Beschäftigung mit normalen Meldepflichten und eigener Lohnabrechnung.