Wenn das Angebot zu günstig ist
Ein Preis weit unter dem üblichen Niveau hat meist einen von zwei Gründen, und beide kosten dich Geld: Entweder existiert die Ware nicht, oder sie gehört jemand anderem. An gestohlenen Sachen erwirbst du kein Eigentum, auch nicht in gutem Glauben — der Bestohlene kann sie herausverlangen.
Was ein realistischer Preis überhaupt ist
Bevor du beurteilen kannst, ob etwas zu billig ist, brauchst du eine Vergleichsgröße. Such denselben Artikel in mehreren Anzeigen, notiere die Preise und lass die Ausreißer nach oben und unten weg. Was in der Mitte übrig bleibt, ist das übliche Niveau für diesen Zustand. Achte darauf, dass du Vergleichbares nebeneinanderlegst: Speichergröße, Baujahr, Rahmenhöhe, Zubehör, Garantie. Ein Gerät mit Restgarantie und Originalkarton liegt regelmäßig über einem Gerät ohne beides, und ein Fahrrad mit frischer Inspektion über einem, das seit zwei Jahren im Keller steht. Liegt ein Angebot deutlich unter dieser Mitte, ohne dass ein Mangel genannt wird, ist die fehlende Erklärung das eigentliche Warnsignal. Ein echter Verkäufer, der schnell loswerden will, schreibt genau das in die Anzeige.
Der niedrige Preis hat einen Zweck
Er soll verhindern, dass du prüfst. Wer glaubt, ein Schnäppchen zu machen, das gleich weg ist, überspringt die Rückwärtssuche, die Frage nach der Rechnung und den Vorschlag, abzuholen. Genau darauf ist das Angebot gebaut. Deshalb folgt auf den niedrigen Preis fast immer ein zweites Element: Eile. Es gebe noch drei Interessenten, man müsse heute überweisen, die Ware liege schon beim Versanddienst. Ein dritter Baustein ist die Erklärung, die zu gut klingt: Erbstück, Umzug ins Ausland, Trennung, doppelt geschenkt bekommen. Diese Geschichten stimmen manchmal. Aber sie ersetzen nie die Prüfung, und ein ehrlicher Verkäufer hat kein Problem damit, dass du sie machst. Prüf deshalb in Ruhe und entscheide danach, denn ein Angebot, das eine Prüfung nicht übersteht, war nie eines.
Statt jedem verdächtigen Schnäppchen hinterherzuklicken, kannst du auf zweito einen Suchauftrag anlegen und dich benachrichtigen lassen, sobald das Gesuchte zu einem plausiblen Preis erscheint. Anzeige aufgeben
Hehlerware erkennst du an drei Fragen
Frag erstens nach der Originalrechnung oder wenigstens dem Kaufbeleg. Bei einem zwei Jahre alten Gerät hat den fast jeder noch. Frag zweitens nach der Seriennummer, bei Fahrrädern nach der Rahmennummer, und lass dir ein Foto davon schicken — bei Fahrrädern kannst du die Nummer der Polizei nennen und nach einer Fahndungsnotierung fragen. Frag drittens, seit wann der Verkäufer die Sache besitzt und warum er sie abgibt. Auffällig wird es, wenn Zubehör und Verpackung fehlen, wenn mehrere gleichartige Geräte gleichzeitig angeboten werden, wenn die Übergabe unbedingt an einem neutralen Ort stattfinden soll und wenn der Verkäufer über den Zustand des Vorbesitzers nichts sagen kann. Wer bei diesen Fragen ausweicht, gibt dir die Antwort.
Was passiert, wenn du trotzdem kaufst
Bei gestohlenen Sachen ist gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen. Du wirst also nicht Eigentümer, egal wie überzeugend der Verkäufer war und egal wie viel du bezahlt hast. Taucht der ursprüngliche Eigentümer auf, muss die Sache heraus, und dein Geld holst du nur beim Verkäufer wieder — den es dann meist nicht mehr gibt. Dazu kommt das strafrechtliche Risiko: Wer die Herkunft billigend in Kauf nimmt, weil ein auffälliger Preis und fehlende Belege zusammenkommen, kann sich wegen Hehlerei verantworten müssen. Ein Preis, der ein Drittel des Üblichen beträgt, ist vor Gericht kein guter Beleg für Gutgläubigkeit. Die günstigste Entscheidung ist deshalb oft, das Angebot liegen zu lassen. Hier ist die übliche Rechtslage beschrieben, kein Rat zu deinem konkreten Kauf.
Häufige Fragen
Wie viel unter Marktpreis ist noch normal?
Ein Abschlag von zehn bis zwanzig Prozent gegenüber vergleichbaren Anzeigen ist bei schneller Abgabe alltäglich, vor allem bei sperrigen Sachen. Auffällig wird es ab etwa der Hälfte des üblichen Niveaus ohne genannten Grund. Entscheidend ist nicht die Zahl allein, sondern ob der Verkäufer den Abschlag erklären kann.
Muss ich die Ware zurückgeben, wenn sie gestohlen war?
Ja, an den Eigentümer. Du hast trotz Kauf kein Eigentum erworben, weil ein Dieb keines übertragen kann. Deine Zahlung kannst du nur vom Verkäufer zurückfordern. Melde dich in dem Fall bei der Polizei, statt die Sache still weiterzuverkaufen. Das ist die übliche Rechtslage und keine Beratung für deinen Einzelfall.
Wie prüfe ich, ob ein Fahrrad als gestohlen gemeldet ist?
Über die Rahmennummer, die meist unter dem Tretlager eingeschlagen ist. Lass sie dir vor dem Kauf fotografieren und frage bei der Polizei nach, ob dazu eine Fahndung vorliegt. Verweigert ein Verkäufer das Foto der Nummer, gibt es dafür keinen harmlosen Grund.
Der Verkäufer will Vorkasse, weil der Preis so günstig ist. Ist das üblich?
Nein, das ist die Kombination, vor der zu warnen ist. Ein niedriger Preis und Vorkasse ohne Abholmöglichkeit ergeben zusammen kein Schnäppchen, sondern ein Risiko. Bestehe auf Abholung oder auf einer Zahlungsart mit Rückholmöglichkeit, und geh weiter, wenn beides abgelehnt wird.