Hausrecht bei der Abholung
In deiner Wohnung entscheidest du, wer hereinkommt und wie lange er bleibt. Ein vereinbarter Abholtermin ändert daran nichts: Du darfst jemanden jederzeit wieder hinausbitten, ohne einen Grund zu nennen. Wer nach dieser Aufforderung bleibt, begeht Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.
Ein Termin ist keine Eintrittskarte
Das Hausrecht steht dem zu, der die Wohnung tatsächlich nutzt — als Mieter genauso wie als Eigentümer. Du entscheidest, wer hereinkommt, wie weit er kommt und wann er wieder geht. Eine Terminabsprache im Chat ist eine Einladung, kein Vertrag über Aufenthaltsdauer. Genauso wenig entsteht ein Kaufzwang: Du darfst auch an der Tür noch sagen, dass du es dir anders überlegt hast. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ihr euch einig seid, nicht dadurch, dass jemand angereist ist. Rechtlich relevant wird das Bleiben gegen deinen Willen. § 123 StGB stellt es unter Strafe, wenn jemand in einer Wohnung verweilt, obwohl er aufgefordert wurde, sie zu verlassen — Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Verfolgt wird das nur auf Antrag, den musst du also selbst stellen. Gemeint ist damit die übliche Rechtslage, nicht eine Beratung für deinen Fall.
Die Tür ist der Normalfall, nicht die Ausnahme
Für alles, was du tragen kannst, gibt es keinen Grund, jemanden in die Wohnung zu lassen. Stell die Ware in den Flur, öffne die Tür, zeig sie dort. Bei Elektronik nimm eine Steckdose im Hausflur oder einen Akku dazu — Handys, Bohrmaschinen und Lampen lassen sich auch im Treppenhaus vorführen. Nur bei Dingen, die sich nicht bewegen lassen, kommt jemand hinein: Einbauküche, Schrankwand, Klavier. Dann gilt: Termin nur, wenn eine zweite Person da ist. Räum vorher weg, was offen herumliegt — Schlüssel, Ausweise, Laptop, Schmuck. Das ist keine Paranoia, sondern dasselbe, was du vor einer Wohnungsbesichtigung auch machst. Und leg die Ware so hin, dass der Weg dorthin nicht durch drei Zimmer führt. Wer einen Grund braucht, in andere Räume zu schauen, findet sonst immer einen.
Wer die Ware ohnehin an der Tür übergibt, kann den Ablauf schon in die Anzeige schreiben — bei zweito legst du Abholzeiten und Treffpunkt direkt beim Einstellen fest. Anzeige aufgeben
Der Satz mit der Toilette
„Darf ich mal schnell auf die Toilette?“ ist der Satz, mit dem aus einer Übergabe an der Tür ein Gang durch die Wohnung wird. Er ist meistens harmlos gemeint und trotzdem ein guter Anlass, freundlich abzulehnen: „Tut mir leid, geht gerade nicht.“ Du schuldest keine Begründung. Dasselbe gilt für Fragen, die mit der Ware nichts zu tun haben — wie viele Leute hier wohnen, ob du oft unterwegs bist, ob das Fenster im Erdgeschoss immer offen steht. Ausspähen für einen späteren Einbruch beginnt genau so, unauffällig und in nettem Ton. Wenn du dich unwohl fühlst, brich ab. Ein verlorener Verkauf über 40 Euro ist ein schlechter Preis für ein schlechtes Gefühl, und der nächste Interessent kommt. Notiere dir Nutzername und Uhrzeit, bevor du den Chat schließt.
Wie du jemanden hinausbekommst, ohne dass es eskaliert
Sag einen klaren, kurzen Satz und wiederhole ihn: „Ich möchte, dass Sie jetzt gehen.“ Keine Diskussion, keine Begründung, kein neues Angebot — jedes Gegenargument verlängert das Gespräch. Halte dabei die Wohnungstür offen und stell dich so, dass du niemanden vom Ausgang abschneidest. Fass niemanden an. Körperlicher Einsatz ist nur in engen Grenzen zulässig und macht aus einer klaren Lage sofort eine unklare. Hilft das nicht, ruf laut nach einem Nachbarn oder wähle die 110 und sag, dass sich eine fremde Person in deiner Wohnung befindet und nicht geht. Allein die Ankündigung beendet die meisten Fälle. Danach: Screenshots vom Chat sichern, Nutzer melden, und falls du Anzeige erstatten willst, den Strafantrag nicht vergessen.
Häufige Fragen
Muss ich jemanden in die Wohnung lassen, wenn wir einen Termin haben?
Nein. Ein Termin verpflichtet dich dazu, da zu sein, nicht dazu, jemanden hereinzulassen. Die Übergabe an der Wohnungstür ist rechtlich völlig ausreichend. Wenn jemand darauf besteht, hineinzukommen, obwohl der Gegenstand tragbar ist, ist das ein guter Grund, den Termin abzubrechen.
Darf ich jemanden rauswerfen, der nicht gehen will?
Du darfst ihn deutlich auffordern zu gehen, und ab diesem Moment ist das Bleiben strafbar. Körperlich eingreifen solltest du nicht — hol stattdessen einen Nachbarn dazu oder ruf die Polizei. Die Aufforderung selbst braucht keine Form: Ein klarer Satz genügt, mehrfach wiederholt und ruhig gesprochen.
Was ist, wenn der Käufer schon bezahlt hat und ich abbreche?
Dann gibst du das Geld zurück, sofort und vollständig. Ohne Übergabe der Ware gibt es keinen Anspruch darauf, es zu behalten. Zähl es vor den Augen des anderen ab und lass dir bestätigen, dass es zurück ist — eine kurze Nachricht im Chat reicht als Beleg.
Gilt das Hausrecht auch im Treppenhaus?
Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses liegt das Hausrecht beim Vermieter, du hast dort nur ein Mitbenutzungsrecht. Praktisch heißt das: Du kannst dort übergeben, aber niemanden hinauswerfen. Wird es unangenehm, geh in deine Wohnung, schließ die Tür und ruf von dort aus an.