SCHUFA-Auskunft
Eine SCHUFA-Auskunft ist die Aufstellung der Daten, die die SCHUFA über dich gespeichert hat, und Vermieter verlangen sie als Beleg dafür, dass gegen dich keine offenen Zahlungsstörungen eingetragen sind.
Es gibt zwei Dokumente, und gemeint ist nur eines
In der Anzeige steht meist eine Zeile wie „Bitte Selbstauskunft, drei Gehaltsnachweise und SCHUFA zur Besichtigung mitbringen“. Gemeint ist die kostenpflichtige Bonitätsauskunft: ein kurzes Dokument, das im Kern sagt, ob Negativmerkmale vorliegen. Daneben gibt es die Datenkopie deiner gespeicherten Daten. Die ist kostenlos, aber ausführlich — sie listet Konten, Kreditverträge, Anfragen und Scorewerte. Wer sie zur Besichtigung mitbringt, legt einem Fremden die eigene Vertragshistorie offen. Für den Zweck reicht die Kurzfassung. Bring sie ausgedruckt mit, nicht als Handyfoto, und schwärze nichts: Geschwärzte Zeilen wirken auf Vermieter schlechter als jeder Eintrag, der dort tatsächlich steht.
Nicht jeder Eintrag ist ein Negativeintrag
Der verbreitetste Irrtum lautet, wer „einen SCHUFA-Eintrag“ habe, gelte als zahlungsunfähig. Tatsächlich sind die meisten Einträge Positivmerkmale: Girokonto, Handyvertrag, Ratenkauf, alles ordnungsgemäß bedient. Kritisch sind nur Negativmerkmale wie titulierte Forderungen oder gekündigte Konten. Zweiter Irrtum: Die SCHUFA kenne dein Gehalt. Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand und Nationalität werden dort nicht gespeichert. Falsche Angaben musst du nicht hinnehmen — du kannst ihre Berichtigung verlangen, und während der Prüfung ist der Eintrag als strittig zu kennzeichnen. Prüf deine Daten deshalb vor der Wohnungssuche, nicht mittendrin. Das beschreibt die übliche Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was kostet eine SCHUFA-Auskunft?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, unabhängig davon, wie oft du sie anforderst. Geld kostet nur die Bonitätsauskunft, also die kurze Fassung mit Siegel, die Vermieter sehen wollen. Für die Ausstellung solltest du einige Tage einplanen und sie deshalb beantragen, bevor die erste Besichtigung ansteht.
Darf ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Fragen darf er, und ohne Auskunft bekommt in angespannten Lagen kaum jemand den Zuschlag. Zulässig ist die Abfrage aber erst, wenn der Vertragsschluss konkret ansteht, nicht bei einer Massenbesichtigung mit dreißig Interessenten. Die vollständige Datenkopie musst du nie herausgeben — die Bonitätsauskunft genügt für diesen Zweck.