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Privatverkauf

Ein Privatverkauf ist der Verkauf einer gebrauchten Sache aus dem eigenen Besitz, ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Regelmäßigkeit.

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung ausschließen, brauchen kein Impressum und müssen kein Widerrufsrecht einräumen.

Wo die Grenze zum gewerblichen Handeln liegt, ist nicht an einer Zahl festgemacht, sondern am Gesamtbild: Regelmäßigkeit, Menge gleichartiger Ware, Einkauf zum Weiterverkauf, Neuware.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Dazu im Ratgeber

Privatverkauf: Was rechtlich gilt

Gewährleistungsausschluss, kein Widerrufsrecht, ab wann es gewerblich wird und wann der Fiskus mitliest — die Regeln des Privatverkaufs in klarer Sprache.