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Gewerblicher Verkäufer

Wer planmäßig und auf Dauer verkauft, um Gewinn zu erzielen, handelt gewerblich — unabhängig davon, wie er sich nennt.

Folgen: Impressumspflicht, Widerrufsrecht für Verbraucher, keine Möglichkeit, die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auszuschließen, und je nach Umsatz Umsatzsteuer.

Wer den eigenen Haushalt auflöst, bleibt privat, auch bei vielen Anzeigen in kurzer Zeit.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

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Dazu im Ratgeber

Privatverkauf: Was rechtlich gilt

Gewährleistungsausschluss, kein Widerrufsrecht, ab wann es gewerblich wird und wann der Fiskus mitliest — die Regeln des Privatverkaufs in klarer Sprache.