Spedition für einen Privatverkauf beauftragen
Beauftragen sollte die Spedition derjenige, der sie bezahlt — bei einem Privatverkauf üblicherweise der Käufer. Er wählt das Unternehmen, trägt die Kosten und hat im Schadensfall den Vertrag in der Hand. Die Haftung richtet sich nach Frachtrecht: § 431 HGB deckelt sie auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm.
Wer beauftragt, entscheidet über den Schadensfall
Bei einer Spedition ist der Auftraggeber Vertragspartner und damit anspruchsberechtigt. Beauftragst du als Verkäufer, landen Rückfragen, Schadensmeldungen und Terminverschiebungen bei dir — für ein Möbelstück, das du längst verkauft hast. Beauftragt der Käufer, klärt er das mit dem Frachtführer direkt. Für dich bleibt eine überschaubare Pflicht: den Gegenstand zum vereinbarten Termin abholbereit und transportfähig bereitzustellen. Halte das schriftlich fest, bevor Geld fließt: „Abholung durch die vom Käufer beauftragte Spedition, Termin nach Absprache, Verladung an der Wohnungstür.“ Damit ist auch geklärt, dass du keine Treppe hinuntertragen musst, wenn das nicht vereinbart war. Wer diese Rollen nicht verteilt, streitet später über einen Schaden, den keiner von beiden verursacht hat. Setzt der Käufer sich dagegen, ist das ein brauchbares Warnsignal für die Ernsthaftigkeit des Kaufs.
8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm — was das bedeutet
§ 431 Absatz 1 HGB begrenzt die Haftung des Frachtführers bei Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, dessen Kurs täglich schwankt und der in der Größenordnung von etwa einem Euro liegt. Das heißt praktisch: Für ein Sofa mit 40 Kilogramm liegt die Haftungsgrenze bei rund 333 Rechnungseinheiten. Bei einem antiken Schrank mit hohem Wert und geringem Gewicht ist diese Grenze das Problem — dort brauchst du eine gesonderte Wertdeklaration oder eine Transportversicherung. Frag beim Angebot ausdrücklich danach. Das gibt die übliche Rechtslage wieder und ist keine Beratung zu deinem konkreten Fall. Frag außerdem, ob eine Wertdeklaration möglich ist und was sie kostet.
Wenn schon in der Anzeige steht, dass Speditionsversand auf Käuferkosten möglich ist, sortieren sich die passenden Anfragen von selbst — so eine Anzeige legst du in wenigen Minuten an. Anzeige aufgeben
Was in ein belastbares Angebot gehört
Ein Speditionsangebot ohne diese fünf Punkte ist keins. Erstens der Festpreis inklusive Maut, Sprit und Mehrwertsteuer. Zweitens der Lieferumfang: Bordsteinkante, Haustür, Wohnungstür oder Verwendungsstelle — jede Stufe kostet, und der Unterschied zwischen Bordstein und drittem Stock ist der teuerste. Drittens die Anzahl der Leute, die kommen: Ein Fahrer allein kann keinen Kleiderschrank tragen. Viertens der Zeitrahmen mit einem konkreten Abholfenster statt „in der nächsten Woche“. Fünftens die Haftungsregelung samt Möglichkeit einer Wertdeklaration. Lass dir das per E-Mail bestätigen, nicht per Telefon. Und mach vor der Verladung Fotos von allen Seiten des Möbelstücks — sie sind der einzige Beweis für den Zustand vor dem Transport. Notiere dir zusätzlich den Namen des Ansprechpartners und die Auftragsnummer, ohne sie beginnt jede Rückfrage bei null.
Wann sich der Aufwand überhaupt lohnt
Eine Spedition rechnet sich selten unter 150 Euro Warenwert. Innerhalb Deutschlands liegen Speditionspreise für ein einzelnes großes Möbelstück je nach Strecke häufig zwischen 60 und 150 Euro, bei langen Strecken darüber. Rechne das gegen: Ein Sofa für 120 Euro, das 90 Euro Transport kostet, ist für den Käufer kein Schnäppchen mehr. Deshalb verkaufen sich Möbel regional deutlich besser, und deshalb ist „nur Abholung“ bei Möbeln keine Einschränkung, sondern der Normalfall. Wer trotzdem bundesweit anbieten will, schreibt es so: „Abholung bevorzugt, Speditionsversand auf Wunsch und Kosten des Käufers möglich, ich stelle abholbereit bereit.“ Damit hältst du dir beides offen, ohne dich zu etwas zu verpflichten, das Arbeit macht. So bleibt der Aufwand für dich planbar und der Käufer entscheidet selbst, ob ihm der Transport den Preis wert ist.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Spedition beim Privatverkauf?
Üblicherweise der Käufer, weil er den Transport wünscht. Er sollte deshalb auch selbst beauftragen, dann ist er Vertragspartner und kann Schäden direkt geltend machen. Halte in der Absprache fest, dass du nur abholbereit bereitstellst und beim Verladen mithilfst. Bestätige ihm den vereinbarten Abholtag am Vortag noch einmal kurz schriftlich.
Muss ich als Verkäufer das Möbelstück verpacken?
Für den Transport tauglich vorbereiten schon: Schubladen sichern, lose Teile abnehmen, Glas abpolstern, Ecken schützen. Vollständige Speditionsverpackung ist Sache des Frachtführers, wenn sie beauftragt wurde. Kläre diesen Punkt im Angebot, sonst steht der Fahrer vor einem ungesicherten Schrank. Fotografiere den Zustand vor der Übergabe an den Fahrer von allen Seiten.
Was ist, wenn das Möbelstück beschädigt ankommt?
Der Empfänger vermerkt den Schaden sofort auf dem Ablieferbeleg und macht Fotos vor dem Abtransport des Fahrers. Danach meldet der Auftraggeber den Schaden schriftlich beim Frachtführer. Ohne Vermerk auf dem Beleg wird angenommen, dass alles unbeschädigt ankam. Ohne Fotos vom Abladeplatz wird es später Aussage gegen Aussage, und das dauert.
Gibt es günstigere Alternativen zur klassischen Spedition?
Transportvermittler und Mitfahrbörsen für Fracht bündeln Fahrten und liegen oft unter Speditionspreisen. Dafür sind Termine unschärfer und die Haftung variiert. Vergleiche mindestens drei Angebote und achte darauf, ob ein Festpreis oder eine Schätzung genannt wird. Frag außerdem nach, ob ein Fahrer allein kommt oder zwei Leute anrücken.