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Mangel

Ein Mangel ist eine Abweichung vom vereinbarten oder üblichen Zustand einer Sache.

Ein Kratzer ist kein Mangel, wenn er in der Anzeige steht — dann ist er Teil der Vereinbarung. Er wird zum Mangel, wenn er verschwiegen wurde.

Deshalb ist das Nennen von Mängeln kein Nachteil, sondern der wirksamste Schutz vor späterem Streit.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Dazu im Ratgeber