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Sachmangel

Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet.

Was in der Anzeige beschrieben ist, wird zur vereinbarten Beschaffenheit. Genau deshalb ist eine genaue Beschreibung auch ein Schutz für den Verkäufer.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

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