Angebot und Annahme
Angebot und Annahme sind die beiden Willenserklärungen, aus denen ein Kaufvertrag entsteht: Einer will zu einem bestimmten Preis, der andere sagt Ja — die Anzeige selbst ist noch keines von beidem.
Der Vertrag entsteht in zwei Nachrichten
„Ich nehme die Kommode für 80 Euro und hole sie Samstag ab“ ist ein Angebot. Dein „Ja, Samstag um zehn passt“ ist die Annahme — ab diesem Moment steht der Kaufvertrag, ohne Papier, ohne Unterschrift, ohne dass jemand etwas ausgedruckt hätte. Deine Anzeige dagegen ist rechtlich nur die Einladung, Angebote abzugeben. Deshalb musst du niemandem verkaufen, nur weil er zuerst geschrieben hat, und deshalb ist ein Preis in der Anzeige keine Zusage an alle, die ihn lesen. Praktisch heißt das: Bis du zusagst, bist du frei. Danach hast du dich gebunden.
Der Irrtum: Ein Gegenangebot ist eine kleine Änderung
Es ist rechtlich das Ende des ersten Angebots. Wer eine Annahme mit Änderungen erklärt, lehnt damit ab und macht einen neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB) — „Okay, aber nur für 70“ setzt also alles auf null, und der andere kann jetzt Nein sagen, auch zu seinem eigenen ursprünglichen Preis. Genauso läuft eine verspätete Zusage: Wer nach drei Tagen antwortet, bekommt keinen Vertrag, sondern stellt selbst einen neuen Antrag. An ein Angebot ist man grundsätzlich gebunden (§ 145 BGB), solange es nicht widerrufen oder abgelehnt wurde. Das ist die übliche Rechtslage, keine Rechtsberatung für den Einzelfall.
Häufige Fragen
Muss ich an den verkaufen, der zuerst geschrieben hat?
Nein. Eine Anzeige verpflichtet dich zu gar nichts, sie lädt nur zum Angebot ein. Du entscheidest, wem du zusagst — nach Abholtermin, Auftreten oder Preis. Erst deine Zusage bindet dich. Sag den anderen dann kurz ab, das kostet einen Satz und spart Nachfragen.
Ist eine Absprache per Chat schon verbindlich?
Ja. Für den Kauf beweglicher Sachen braucht es keine Form, ein Chatverlauf reicht vollkommen aus. Was zählt, ist die Einigung über Ware und Preis. Deshalb solltest du Zusagen bewusst formulieren und den Verlauf aufbewahren, bis die Sache übergeben und bezahlt ist.