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DAC7: was genau gemeldet wird

Gemeldet werden deine Identifikationsdaten und deine Umsätze: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, die Kennung des Kontos, auf das ausgezahlt wurde, sowie Zahl der Verkäufe und Vergütung je Quartal. Nicht gemeldet werden einzelne Artikel, ihre Bezeichnungen, die erzielten Kaufpreise oder dein Gewinn.

Der genaue Umfang der Daten

Zur Person übermittelt der Plattformbetreiber Vor- und Nachname, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Steueridentifikationsnummer, bei Unternehmen zusätzlich Firma, Steuernummer und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Handelsregisternummer. Zur Geschäftstätigkeit kommen die Kennung des Finanzkontos, auf das gezahlt wurde, der Name des Kontoinhabers, falls er abweicht, die insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung je Quartal, die Zahl der relevanten Tätigkeiten je Quartal und die Gebühren, Provisionen oder Steuern, die der Betreiber einbehalten hat. Bei Vermietung von Immobilien kommen Adresse, Grundbuchdaten und Zahl der Vermietungstage hinzu. Was nicht übermittelt wird: Artikelbezeichnungen, Beschreibungen, Fotos, Chatverläufe und der Preis einzelner Verkäufe. Auch die Verkaufstexte selbst bleiben außen vor, ebenso Bewertungen, Suchanfragen und dein sonstiges Verhalten auf der Plattform. Gemeldet wird eine Tabelle mit Zahlen, keine Verkaufsgeschichte.

Der Weg der Daten

Der Betreiber meldet an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort gehen die Informationen an die zuständige Landesfinanzbehörde und damit an dein Finanzamt; bei Anbietern aus anderen EU-Staaten werden sie an die dortigen Behörden weitergeleitet. Genau darin liegt der Zweck der europäischen Grundlage: Ein Verkäufer, der in Deutschland wohnt und über eine Plattform in Irland verkauft, soll nicht durch das Raster fallen. Die Meldung ist ein Datensatz, keine Bewertung. Ob daraus eine Nachfrage entsteht, entscheidet die Finanzverwaltung anhand ihrer eigenen Prüfkriterien — auffällig sind vor allem hohe Beträge, gleichmäßige Umsätze über viele Quartale und Konstellationen, die nach Wareneinkauf aussehen. Eine einmalige Haushaltsauflösung mit vielen Positionen fällt selten in dieses Muster. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Eine kurze Liste deiner Verkäufe ist schneller angelegt, wenn die Anzeigen an einem Ort stehen — dort siehst du Datum und Preis auf einen Blick. Anzeige aufgeben

Du bekommst dieselben Zahlen

Der Betreiber muss dich über die gemeldeten Daten informieren, in der Praxis per E-Mail oder als Download im Konto, meist im Januar. Prüfe diese Aufstellung, statt sie wegzuklicken. Zwei Fehler kommen vor: Erstattete Portokosten werden als Vergütung mitgezählt, obwohl sie durchlaufende Posten sind, und stornierte oder rückabgewickelte Verkäufe bleiben in der Zählung. Beides erklärt Differenzen zwischen der gemeldeten Summe und dem, was tatsächlich bei dir ankam. Wenn du eine Abweichung findest, wende dich zuerst an den Betreiber und bitte um Korrektur. Bleibt die Zahl stehen, notiere die Erklärung schriftlich und lege sie zu deinen Unterlagen — sie ist die Antwort auf eine mögliche Nachfrage, und diese Nachfrage kommt erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre später.

Was du vorbereitest, bevor gefragt wird

Wer über die Schwelle kommt, sollte eine einfache Tabelle führen: Datum, Gegenstand, Verkaufspreis, ungefähres Anschaffungsjahr, ursprünglicher Kaufpreis, Herkunft. Das dauert pro Verkauf zwanzig Sekunden und beantwortet später die einzige Frage, die das Finanzamt stellt: Hast du eigene gebrauchte Sachen abgegeben oder gehandelt? Fotos der Anzeigen und alte Kaufbelege helfen zusätzlich. Bei einer Haushaltsauflösung genügt oft eine Erklärung des Sachverhalts mit einer Positionsliste und dem Hinweis auf die Herkunft. Wer nichts vorlegen kann, bekommt eine Schätzung — und schätzen wird die Behörde eher zu deinen Ungunsten. Der Aufwand für die Liste ist klein gegen den Aufwand, ein Jahr später den Verbleib von achtzig Einzelstücken zu rekonstruieren. Speichere die Tabelle an einem Ort, den du in zwei Jahren noch findest, und nicht im Chatverlauf eines Portals.

Häufige Fragen

Sieht das Finanzamt, was genau ich verkauft habe?

Nein. Übermittelt werden Summen und Stückzahlen je Quartal, nicht die Artikel selbst. Bezeichnungen, Fotos und Nachrichten bleiben außen vor. Kommt eine Nachfrage, musst du selbst erklären, worum es ging — deshalb ist eine eigene Aufstellung mit Gegenstand, Preis und Herkunft praktisch nützlich.

Wann bekomme ich Bescheid, dass ich gemeldet wurde?

Der Plattformbetreiber muss dich über die übermittelten Daten informieren, üblicherweise im Januar für das Vorjahr. Die Mitteilung kommt per E-Mail oder liegt im Nutzerkonto. Speichere sie ab, denn eine Rückfrage des Finanzamts erreicht dich häufig erst ein oder zwei Jahre später.

Was passiert, wenn meine Bankverbindung nicht auf meinen Namen läuft?

Dann wird zusätzlich der Name des Kontoinhabers gemeldet. Das ist vor allem bei gemeinsamen Konten oder Familienkonten relevant und für sich genommen unproblematisch. Auffällig wird es, wenn mehrere Verkäuferkonten auf dieselbe Bankverbindung laufen — das sieht nach einem gewerblichen Zusammenhang aus.

Kann ich der Datenübermittlung widersprechen?

Nein. Die Meldung ist eine gesetzliche Pflicht des Plattformbetreibers, kein freiwilliger Vorgang, und ein Widerspruch ist nicht vorgesehen. Du hast aber ein Recht darauf, die zu dir gemeldeten Daten zu erfahren, und du kannst beim Betreiber die Korrektur falscher Angaben verlangen.

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion. Rechtliche Angaben beschreiben die übliche Rechtslage und ersetzen keine Rechtsberatung.