Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Impressumspflicht

Die Pflicht gewerblicher Anbieter, Namen und Anschrift jederzeit erreichbar anzugeben.

Sie trifft Privatverkäufer nicht. Wer gewerblich handelt, muss sie erfüllen — auch dann, wenn er sich für privat hält.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe