Impressumspflicht
Die Pflicht gewerblicher Anbieter, Namen und Anschrift jederzeit erreichbar anzugeben.
Sie trifft Privatverkäufer nicht. Wer gewerblich handelt, muss sie erfüllen — auch dann, wenn er sich für privat hält.
Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.