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Differenzbesteuerung

Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG zahlt ein gewerblicher Wiederverkäufer Umsatzsteuer nur auf seine Marge, also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, nicht auf den vollen Verkaufspreis.

So begegnet dir der Satz in Anzeigen

Er steht meist ganz unten, klein und formelhaft: „Preis inklusive Mehrwertsteuer nach § 25a UStG, nicht ausweisbar“. Dahinter steckt eine einfache Rechnung. Ein Händler kauft einen Gebrauchtwagen für 6.000 Euro von einer Privatperson, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen kann, und verkauft ihn für 7.500 Euro. Besteuert wird nur die Spanne von 1.500 Euro. Für dich als Käufer heißt das zweierlei: Der Preis ist keineswegs netto, und du kannst aus der Rechnung keine Vorsteuer ziehen, weil die Steuer nicht offen ausgewiesen werden darf. Wer als Selbstständiger einkauft und mit Vorsteuer rechnet, sollte darauf vor dem Kauf achten.

Der Irrtum: Als Privatverkäufer hast du damit nichts zu tun

Die Regel gilt für Wiederverkäufer, also für Unternehmer, die gebrauchte Gegenstände gewerblich ankaufen und weiterveräußern. Wer den eigenen Schrank verkauft, weist überhaupt keine Umsatzsteuer aus und braucht auch keinen Hinweis darauf. Trotzdem taucht der Paragraf immer wieder in privaten Anzeigen auf, weil er professionell aussieht. Das ist keine gute Idee: Wer sich in der Anzeige wie ein Händler darstellt, wird im Streitfall auch daran gemessen — mit Gewährleistung, Widerrufsrecht und Impressumspflicht als Folge. Schreib in eine private Anzeige, was zutrifft, und nichts, was gut klingt. Das ist die übliche Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kann ich als Firma bei einem differenzbesteuerten Kauf Vorsteuer ziehen?

Nein. Weil die Steuer nicht offen ausgewiesen wird, gibt es nichts, was du als Vorsteuer geltend machen könntest. Rechne den Bruttopreis deshalb als vollen Kostenbetrag. Bei größeren Anschaffungen lohnt sich der Vergleich mit einem regelbesteuerten Angebot, das auf den ersten Blick teurer wirkt, netto aber günstiger sein kann.

Warum verkaufen Händler überhaupt differenzbesteuert?

Weil die Ware von Privatpersonen oder anderen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Verkäufern stammt und beim Einkauf keine Umsatzsteuer angefallen ist. Ohne diese Regel würde beim Weiterverkauf der volle Preis besteuert, obwohl der Gegenstand seine Steuer längst getragen hat. Die Marge zu besteuern hält gebrauchte Ware im Markt bezahlbar.

Privat bleibt privat — auch im Anzeigentext

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.