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Eine Mietwohnung finden über Anzeigenportale

Eine Mietwohnung über ein Anzeigenportal bekommst du, wenn du schneller und vollständiger antwortest als die dreißig anderen Interessenten. Halte Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft als PDF bereit, bevor du die erste Nachricht schreibst. Und geh nie in Vorkasse: Kein seriöser Vermieter verlangt Geld, bevor du die Wohnung gesehen hast.

Die erste Nachricht entscheidet, ob du zur Besichtigung kommst

Ein Vermieter liest bei einer gefragten Wohnung nicht dreißig Nachrichten zu Ende. Er sortiert nach den ersten drei Zeilen. Also gehören die Fakten nach oben: wer einzieht, wie viele Personen, ab wann, welcher Beruf, welches Nettoeinkommen, Haustier ja oder nein, Raucher ja oder nein. Danach zwei Sätze, warum ausgerechnet diese Wohnung. Ein Beispiel, das funktioniert: „Guten Tag, wir sind zu zweit, beide unbefristet angestellt, gemeinsames Nettoeinkommen 4.100 Euro, keine Haustiere, Nichtraucher, Einzug ab 1. Oktober möglich. Unterlagen habe ich vollständig vorbereitet und schicke sie auf Wunsch sofort.“ Kein Vorname allein, keine Sprachnachricht, kein Text ohne Absätze. Wer stattdessen „Ist die Wohnung noch frei?“ schreibt, steht am Ende einer langen Liste identischer Nachrichten und wird meist gar nicht beantwortet.

Welche Unterlagen du vorbereitest — und welche niemand vorab bekommt

Vorbereitet gehören: ausgefüllte Mieterselbstauskunft, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Bonitätsauskunft und, wenn vorhanden, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters. Alles als PDF in einem Ordner, benannt mit deinem Nachnamen, damit du es in einer Minute verschicken kannst. Nicht vorbereitet gehören: Kontoauszüge, Angaben zu Schwangerschaft, Kinderwunsch, Religion, Parteizugehörigkeit oder Vorerkrankungen. Solche Fragen sind vor Vertragsschluss unzulässig, und ein Vermieter, der sie stellt, sagt dir damit etwas über die kommenden Jahre. Auch die Kopie des Personalausweises schickst du nicht mit der ersten Mail, sondern zeigst sie bei der Besichtigung vor. Schick außerdem nie den vollständigen Unterlagensatz an eine Adresse, bei der du weder Namen noch Anschrift des Vermieters kennst. Das umreißt die geltende Rechtslage und tritt nicht an die Stelle einer Rechtsberatung.

Statt nur zu antworten, kannst du auch selbst ein Wohnungsgesuch mit deinen Eckdaten einstellen — Vermieter, die keine dreißig Nachrichten sortieren wollen, suchen genau dort. Anzeige aufgeben

Die Vorkasse-Masche erkennst du an drei Sätzen

Sie ist bei Wohnungsanzeigen die häufigste Betrugsform, und sie klingt jedes Mal gleich. Erstens: „Ich bin beruflich im Ausland, eine Besichtigung ist leider nicht möglich.“ Zweitens: „Ich schicke dir die Schlüssel per Kurier, sobald die erste Miete oder die Kaution auf einem Treuhandkonto liegt.“ Drittens: „Das Geld bekommst du zurück, wenn dir die Wohnung nicht gefällt.“ Dahinter stecken oft Fotos, die von echten Immobilienportalen kopiert wurden — eine umgekehrte Bildersuche findet sie in Sekunden. Die Regel ist einfach und kennt keine Ausnahme: kein Geld vor der Besichtigung, keine Zahlung an einen angeblichen Treuhänder, keine Überweisung ins Ausland. Auch dann nicht, wenn der Betrag klein ist. Wer 150 Euro Reservierungsgebühr verlangt, verlangt sie von hundert Leuten gleichzeitig.

Was du zahlen musst und was nicht

Beim Wohnungsvermittler gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei einer Mietwohnung ist das fast immer der Vermieter, also zahlst du als Mieter keine Provision. Verlangt jemand trotzdem eine, ist das ein Grund, das Gespräch zu beenden. Die Kaution ist gesetzlich begrenzt: Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste bei Mietbeginn. Eine Kaution in bar ohne Quittung, eine Zahlung an eine dritte Person oder eine „Bearbeitungsgebühr“ für den Mietvertrag gehören nicht dazu. Auch eine Reservierungsgebühr für eine Wohnung, die du noch nicht gesehen hast, ist unüblich. So ist die Rechtslage in aller Regel, eine auf deinen Fall bezogene Beratung ist das nicht.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter die Maklerprovision zahlen?

In aller Regel nicht. Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip: Bezahlt wird der Makler von dem, der ihn beauftragt hat, und das ist bei Mietwohnungen fast immer der Vermieter. Wird von dir trotzdem eine Provision verlangt, frag schriftlich nach, wer den Auftrag erteilt hat.

Darf ein Vermieter meine Kontoauszüge verlangen?

Nein. Für die Prüfung deiner Zahlungsfähigkeit reichen Gehaltsabrechnungen und eine Bonitätsauskunft. Kontoauszüge zeigen dein gesamtes Ausgabeverhalten und gehen einen Vermieter nichts an. Dasselbe gilt für Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Krankheiten. Du darfst auf unzulässige Fragen falsch antworten, ohne dass der Vertrag dadurch angreifbar wird.

Wie erkenne ich eine gefälschte Wohnungsanzeige?

An der Kombination aus günstiger Miete, guter Lage und einem Vermieter, der nicht vor Ort ist. Lade ein Foto in die umgekehrte Bildersuche — taucht dieselbe Wohnung auf einem Immobilienportal in einer anderen Stadt auf, ist die Anzeige kopiert. Und jede Zahlungsaufforderung vor der Besichtigung ist ein Abbruchgrund.

Wie viele Wohnungen sollte ich anschreiben?

Lieber zehn gut als hundert schlecht. Eine vollständige, persönlich formulierte Nachricht mit vorbereiteten Unterlagen bringt deutlich mehr Besichtigungstermine als eine Serienmail. Trag dir stattdessen feste Zeiten ein, zu denen du neue Anzeigen durchsiehst — bei begehrten Wohnungen entscheidet oft die erste Stunde nach Veröffentlichung.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.