Ferienwohnung inserieren
In eine Ferienwohnungsanzeige gehören der Belegungszeitraum, der Endpreis inklusive Endreinigung und Kurbeitrag, die Zahl der echten Schlafplätze und die Entfernung zu Bahnhof, Strand oder Lift in Minuten. Wer nur einen Ab-Preis nennt, bekommt Anfragen von Leuten, die abspringen, sobald die Nebenkosten dazukommen.
Der Endpreis gehört in die Anzeige, nicht in die Antwortmail
Ein Gast rechnet mit einer Zahl pro Nacht, du rechnest mit Nacht plus Endreinigung plus Kurbeitrag plus Bettwäsche plus Haustiergebühr. Wenn diese Posten erst in der Antwortmail auftauchen, wirkt jede einzelne Position wie ein Nachschlag, und die Buchung platzt. Schreib deshalb ein Rechenbeispiel in die Anzeige: „Vier Nächte für zwei Personen im Juni: 4 × 85 Euro plus 60 Euro Endreinigung plus 2,50 Euro Kurbeitrag pro Person und Nacht — Gesamtsumme 420 Euro.“ Ergänze, was inbegriffen ist: Bettwäsche, Handtücher, Strom, WLAN, Parkplatz. Und was nicht: Kinderbett, Zusatzreinigung bei Haustieren, Wäschewechsel bei längeren Aufenthalten. Nenne außerdem die Mindestaufenthaltsdauer und den üblichen Wechseltag, sonst führst du zwanzig Gespräche über Zeiträume, die du gar nicht vergeben kannst.
Was vor der ersten Vermietung geklärt sein muss
Drei Dinge klärst du vor dem Inserieren, nicht danach. Erstens die kommunale Seite: Viele Städte und Gemeinden haben ein Zweckentfremdungsverbot, das die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste genehmigungspflichtig macht; wo eine Registriernummer vergeben wird, gehört sie in die Anzeige. Zweitens der Gästebeitrag, oft Kurtaxe genannt: Er wird von der Gemeinde erhoben, du ziehst ihn ein und führst ihn ab. Drittens die Meldepflicht — das Bundesmeldegesetz verlangt in § 29 von Beherbergungsstätten, dass Gäste bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen, und das gilt auch für privat vermietete Ferienwohnungen. Sprich außerdem mit deiner Versicherung: Eine normale Hausratversicherung deckt die kurzzeitige Vermietung an Fremde nicht in jedem Fall ab. Das umreißt die übliche Rechtslage, ersetzt aber keine Auskunft deiner Gemeinde und keine Rechtsberatung.
Sobald du das Rechenbeispiel mit Endreinigung und Kurbeitrag aufgeschrieben hast, kannst du die Ferienwohnung mit dem echten Gesamtpreis einstellen. Anzeige aufgeben
Anzahlung, Storno und Kaution — schreib es hin
Ohne schriftliche Regel entscheidet im Streitfall die lautere Stimme. Üblich und fair ist: eine Anzahlung von zwanzig bis dreißig Prozent bei Buchungsbestätigung, der Rest bis zu einem festen Datum vor Anreise. Für den Rücktritt nennst du Stufen mit Datum statt Prozentangaben im Nebel, zum Beispiel bis 30 Tage vorher kostenfrei, danach fünfzig Prozent, ab sieben Tagen vorher der volle Betrag. Eine Kaution ist bei Ferienwohnungen unüblich, sinnvoll aber bei Reisegruppen oder Feiern — dann mit klarer Rückzahlungsfrist nach der Abreise. Verlange nie eine Zahlung über Gutscheincodes oder Bezahldienste für Freunde, und akzeptier sie auch nicht: Das ist der Weg, über den sowohl Gastgeber als auch Gäste betrogen werden. Bestätige jede Buchung schriftlich mit Zeitraum, Personenzahl, Gesamtpreis und Anzahlungstermin.
Fotos und die Sätze, die dir Absagen ersparen
Fotografiere bei Tageslicht, mit aufgeräumten, aber bewohnten Räumen, und zeig auch die unangenehmen Stellen: die enge Treppe, das Bad ohne Fenster, die Straße vor dem Haus. Ein Grundriss, notfalls von Hand skizziert und abfotografiert, beantwortet mehr Fragen als fünf weitere Innenaufnahmen. In den Text gehören die Dinge, über die Gäste sich hinterher ärgern: Stockwerk und Aufzug, Lärm durch Nachbarschaft oder Straße, ob die Schlafcouch als vollwertiges Bett zählt, Länge des Betts bei Dachschrägen, Empfangsqualität und tatsächliche WLAN-Geschwindigkeit. Nenn den Ort präzise, nicht die Region: Wer nach der Gemeinde sucht, findet zwanzig Angebote, wer nach der Region sucht, zweitausend. Und schreib in einem Satz, für wen die Wohnung nicht passt — Familien mit Kleinkindern in einer Maisonette ohne Geländer sind später unzufrieden.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um meine Wohnung an Feriengäste zu vermieten?
Das hängt von der Kommune ab. In Städten und Gemeinden mit Zweckentfremdungsverbot ist die Ferienvermietung von Wohnraum genehmigungspflichtig, und häufig wird eine Registriernummer vergeben, die in jede Anzeige gehört. Frag vor dem Inserieren beim Ordnungs- oder Wohnungsamt nach — die Auskunft ist kostenlos und dauert ein Telefonat.
Muss ich Kurtaxe für meine Gäste abführen?
In Orten, die einen Gäste- oder Kurbeitrag erheben, ja. Du ziehst ihn beim Gast ein und leitest ihn an die Gemeinde weiter, meist über eine regelmäßige Meldung. Nenn den Betrag pro Person und Nacht in der Anzeige, damit der Gesamtpreis stimmt und niemand sich bei der Abreise überrascht fühlt.
Wie viel Anzahlung ist üblich?
Zwanzig bis dreißig Prozent bei der Buchungsbestätigung, der Rest vor der Anreise oder bei Ankunft. Schreib beide Termine als Datum in die Bestätigung. Verzichte auf Zahlungswege ohne Käufer- und Verkäuferschutz, und bestehe bei Fremden auf einer Überweisung mit vollständigem Namen und Verwendungszweck.
Was schreibe ich, wenn die Wohnung im Dachgeschoss ohne Aufzug liegt?
Genau das, in der Anzeige und nicht erst in der Mail. Nenn das Stockwerk, die Zahl der Treppenstufen und die Deckenhöhe unter der Schräge. Gäste, die das stört, buchen dann nicht — und das ist besser als eine schlechte Bewertung von jemandem, der mit zwei Koffern im vierten Stock steht.