Eine Dienstleistung anbieten
Eine Dienstleistungsanzeige braucht drei Angaben, die die meisten weglassen: was genau du machst, was es kostet und in welchem Umkreis du arbeitest. „Erledige alles rund um Haus und Garten“ bringt Anfragen, die du absagen musst. „Rasen mähen bis 500 Quadratmeter, 25 Euro pro Stunde, Umkreis 20 Kilometer“ bringt Aufträge.
Ein Satz darüber, was du nicht machst, spart zehn Absagen
Je breiter die Anzeige, desto mehr unpassende Anfragen. Wer „Hilfe bei allem rund ums Haus“ anbietet, bekommt Anrufe zu Elektroinstallationen, Dachreparaturen und Steuererklärungen und schreibt den halben Tag Absagen. Beschreib deshalb die Leistung als Tätigkeit mit Grenze: „Hecken schneiden bis 3 Meter Höhe, Schnittgut wird abgefahren“ oder „Möbelmontage nach Anleitung, keine Elektro- und Sanitärarbeiten“. Nenn den Umfang, den du an einem Tag schaffst, damit niemand mit einem Zweitagesprojekt anfragt. Und schreib einen Satz zu dem, was ausdrücklich nicht dabei ist. Das wirkt zunächst wie Selbstbeschränkung, sortiert aber genau die Anfragen aus, die dich Zeit kosten und nie zu einem Auftrag führen. Ergänze deine Verfügbarkeit als Zeitfenster: „werktags ab 16 Uhr, samstags ganztägig“ ist konkreter als „nach Absprache“.
Preis nennen: Stundensatz, Pauschale oder Anfahrt extra
Anzeigen ohne Preis bekommen weniger, aber nicht bessere Anfragen — der erste Kontakt geht dann über eine Frage, die du fünfzigmal beantwortest. Nenn deshalb eine Zahl und sag, worauf sie sich bezieht. Für wiederkehrende, gleichartige Arbeiten passt ein Stundensatz. Für abgrenzbare Aufträge ist eine Pauschale ehrlicher, weil der Kunde weiß, was am Ende auf der Rechnung steht: „Umzugskartons packen, ein Zimmer, pauschal 80 Euro.“ Die Anfahrt regelst du separat und transparent: kostenlos im Umkreis von zehn Kilometern, danach eine feste Kilometerpauschale. Material ist immer extra und wird belegt. Schreib außerdem, wie gezahlt wird — bar bei Abnahme oder Überweisung binnen einer Woche. Wer Preis, Anfahrt und Zahlungsweg in drei Zeilen klärt, verhandelt beim Termin nicht mehr, sondern arbeitet.
Wenn du deine Leistung mit Grenze und Zeitfenster beschreiben kannst, ist die Anzeige in wenigen Minuten fertig und läuft ab sofort. Anzeige aufgeben
Ab wann aus Nachbarschaftshilfe ein Gewerbe wird
Die Grenze verläuft nicht beim Umsatz, sondern bei der Absicht. Wer eine Tätigkeit selbstständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, betreibt ein Gewerbe und muss es nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anmelden — auch wenn es nur ein paar hundert Euro im Monat sind. Einmal dem Nachbarn beim Rasenmähen helfen ist das nicht. Eine dauerhaft geschaltete Anzeige mit Stundensatz und regelmäßigen Aufträgen dagegen schon. Bei kleinen Umsätzen bleibt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und ziehst auch keine Vorsteuer. Handwerkliche Tätigkeiten können zusätzlich eine Eintragung bei der Handwerkskammer erfordern, je nachdem, ob es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Klär das vorab telefonisch. Auch hier gilt: übliche Rechtslage, keine Rechtsberatung für deinen konkreten Fall.
Rechnung, Haftung, Versicherung
Schreib zu jedem Auftrag eine Rechnung, auch bei kleinen Beträgen — sie ist dein Beleg gegenüber dem Finanzamt und die Grundlage dafür, dass dein Kunde die Arbeitskosten steuerlich geltend machen kann. Bei Leistungen an einem Grundstück, also Garten-, Bau- und Renovierungsarbeiten, verlangt das Umsatzsteuerrecht die Rechnung sogar gegenüber Privatpersonen, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung. Zweiter Punkt: die Haftung. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit typischerweise nicht ab. Wer regelmäßig gegen Bezahlung in fremden Wohnungen arbeitet, braucht eine Betriebshaftpflicht. Ruf vor dem ersten Auftrag bei deinem Versicherer an und lass dir die Auskunft per Mail geben. Ein umgekippter Farbeimer auf einem Parkettboden kostet mehr, als die Police im Jahr kostet.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sobald du selbstständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wirst. Eine Umsatzgrenze gibt es dafür nicht. Gelegentliche Nachbarschaftshilfe fällt nicht darunter, eine dauerhaft geschaltete Anzeige mit Stundensatz und regelmäßigen Aufträgen schon. Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet je nach Kommune eine geringe Gebühr und dauert meist unter einer Stunde.
Muss ich eine Rechnung schreiben, wenn der Kunde bar zahlt?
Ja, die Zahlungsart ändert daran nichts. Bei Arbeiten an einem Grundstück ist die Rechnung an Privatpersonen sogar innerhalb von sechs Monaten vorgeschrieben. Außerdem braucht dein Kunde sie, wenn er die Arbeitskosten in seiner Steuererklärung angeben will — das ist für ihn ein handfester Grund, dich zu beauftragen.
Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn beim Auftrag etwas kaputtgeht?
Meist nicht. Private Haftpflichtpolicen schließen Schäden aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit in der Regel aus. Für bezahlte Arbeiten in fremden Wohnungen brauchst du eine Betriebshaftpflicht. Frag deinen Versicherer vor dem ersten Auftrag schriftlich an und heb die Antwort auf, damit du im Schadensfall nachweisen kannst, worauf du dich verlassen hast.
Soll ich den Preis in die Anzeige schreiben?
Ja. Ohne Preis besteht der erste Kontakt aus einer Frage, die du immer wieder beantwortest, und du sprichst mit Leuten, deren Budget nicht passt. Nenn einen Stundensatz oder eine Pauschale und regle Anfahrt und Material getrennt. Das kostet dich ein paar Anfragen und spart dir viele Gespräche.