Nachhilfe anbieten
In eine Nachhilfeanzeige gehören Fach, Klassenstufe, Stundensatz und der Ort des Unterrichts. „Nachhilfe in Mathe“ ist zu unscharf: Eltern eines Zehntklässlers vor dem Abschluss suchen etwas anderes als Eltern eines Drittklässlers. Nenne beides — was du unterrichtest und für welche Altersgruppe du es kannst.
Fach und Klassenstufe gehören in den Titel
Gesucht wird nach der konkreten Not, nicht nach dem Oberbegriff. Eltern tippen „Mathe Nachhilfe 9. Klasse Realschule“ oder „Latein Klausur Oberstufe“ ein, nicht „Nachhilfe“. Steht in deinem Titel nur das Fach, tauchst du in der langen Liste auf; steht die Klassenstufe dabei, in der kurzen. Ein brauchbarer Titel lautet: „Mathe-Nachhilfe Klasse 5 bis 10, Gymnasium und Realschule, in Kleve“. Im Text nennst du die Themen, die du sicher beherrschst — Bruchrechnung, Gleichungssysteme, Analysis — und die, die du nicht anbietest. Ergänze den Unterrichtsort, weil er über die Hälfte der Anfragen entscheidet: bei dir zu Hause, beim Schüler, online, oder in der Stadtbibliothek. Und schreib, ob du Einzelunterricht oder Kleingruppen machst, denn Eltern von Geschwisterkindern fragen genau danach.
Was du über dich schreibst und was du belegen kannst
Zwei Sätze über deine Qualifikation reichen, wenn sie überprüfbar sind. Ein Lehramtsstudium im vierten Semester, eine Abiturnote im Leistungskurs, drei Jahre Erfahrung mit Grundschulkindern — das sind Angaben, hinter denen etwas steht. Erfundene Referenzen oder Erfolgsversprechen wie eine garantierte Notenverbesserung sind der schnellste Weg, das Vertrauen wieder zu verlieren, und sie sind rechtlich angreifbar. Schreib stattdessen, wie du arbeitest: ob du mit dem Schulbuch der Klasse arbeitest, ob du Aufgaben für die Woche mitgibst, ob du vor Klausuren zusätzliche Termine anbietest. Wenn du regelmäßig Minderjährige unterrichtest, kannst du ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz beantragen und in der Anzeige erwähnen, dass du es auf Wunsch vorlegst. Das ist bei Eltern ein stärkeres Argument als jede Selbstbeschreibung.
Wenn du Fach, Klassenstufe und Unterrichtsort beisammen hast, kannst du die Nachhilfeanzeige direkt einstellen und wirst genau von den Eltern gefunden, die danach suchen. Anzeige aufgeben
Steuerlich ist Nachhilfe freiberuflich, nicht gewerblich
Unterrichtende Tätigkeit zählt nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG zu den freien Berufen. Du brauchst also kein Gewerbe anzumelden und zahlst keine Gewerbesteuer. Melden musst du dich trotzdem: beim Finanzamt, das dir eine Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit zuteilt. Die Einnahmen gehören in die Anlage S, Fahrtkosten und Material kannst du dagegenrechnen. Weit verbreitet ist der Irrtum, private Nachhilfe falle unter die Übungsleiterpauschale. Sie beträgt 3.000 Euro im Jahr, gilt aber nur für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Wer direkt an Eltern unterrichtet, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Bei kleinen Umsätzen bleibt die Kleinunternehmerregelung, sodass du keine Umsatzsteuer ausweist. Das schildert die übliche steuerliche Rechtslage und ist keine Rechtsberatung.
Probestunde, Ausfallregel, Zahlung — die drei Absprachen vorher
Eine Probestunde zum halben Preis kostet dich wenig und beantwortet für beide Seiten die entscheidende Frage: ob das Kind mit dir arbeiten kann. Vereinbare danach einen festen Wochentermin, denn unregelmäßige Nachhilfe bringt selten Fortschritt. Die zweite Absprache betrifft Ausfälle: Üblich ist, dass eine Stunde bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden kann und danach berechnet wird. Schreib das in die Anzeige, dann diskutierst du es nie wieder. Die dritte betrifft die Zahlung: Einzelabrechnung nach jeder Stunde oder monatlich per Überweisung. Zehnerkarten im Voraus sind bequem, verpflichten dich aber auch, wenn der Schüler abspringt. Bei Kindern klärst du außerdem, wer der Ansprechpartner ist und wie Rückmeldung erfolgt — ein kurzer Satz an die Eltern nach jeder Stunde ist mehr wert als ein langer Bericht am Halbjahresende.
Häufige Fragen
Muss ich für Nachhilfe ein Gewerbe anmelden?
Nein. Unterrichtende Tätigkeit gehört zu den freien Berufen, deshalb entfällt die Gewerbeanmeldung und die Gewerbesteuer. Melden musst du die Tätigkeit trotzdem beim Finanzamt, das dir eine Steuernummer zuteilt. Die Einnahmen trägst du in die Anlage S ein und ziehst Fahrtkosten sowie Material dagegen ab.
Kann ich die Übungsleiterpauschale für Nachhilfe nutzen?
Nur wenn du im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung unterrichtest, etwa in einem Verein oder an einer Volkshochschule. Unterrichtest du direkt für Eltern, greift der Freibetrag nicht. Das ist einer der häufigsten Irrtümer bei nebenberuflicher Nachhilfe und fällt spätestens bei der Steuererklärung auf.
Was ist ein angemessener Stundensatz für Nachhilfe?
Orientier dich an vergleichbaren Anzeigen in deinem Ort und an drei Faktoren: Klassenstufe, eigene Qualifikation und ob du zum Schüler fährst. Oberstufenunterricht liegt über Grundschulniveau, und Anfahrt gehört eingerechnet oder getrennt ausgewiesen. Nenne den Satz in der Anzeige, sonst besteht jede erste Nachricht aus dieser Frage.
Brauche ich ein Führungszeugnis für Nachhilfe?
Vorgeschrieben ist es für privat vereinbarten Einzelunterricht in der Regel nicht. Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG kannst du aber selbst beantragen und in der Anzeige anbieten. Bei Eltern, die ihr Kind einem Fremden anvertrauen, wiegt dieser Satz mehr als jede Beschreibung deiner Methode.