Einen Nachlass sichten
Sichte in drei Runden: erst Unterlagen und Verträge, dann Wertsachen und Dokumente, zuletzt der Hausrat. Verkauf in den ersten Wochen nichts. Ein gefundenes Testament musst du unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, und die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis.
Papiere zuerst, weil daran Fristen hängen
Bevor irgendein Schrank ausgeräumt wird, sammelst du Unterlagen ein: Verträge, Kontounterlagen, Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Mietvertrag, Schlüssel zu Bankschließfächern, Rechnungen, Steuerbescheide. Der Grund ist einfach: An Papieren hängen Fristen, an Möbeln nicht. Findest du ein Testament oder ein Schriftstück, das wie eines aussieht, bringst du es unverzüglich zum Nachlassgericht — jeder, der ein Testament in Besitz hat, ist zur Ablieferung verpflichtet, unabhängig davon, was darin steht und ob es gültig scheint. Öffnen und zu Hause behalten ist keine Option. Parallel läuft die Frist für eine mögliche Ausschlagung: Sie beträgt regelmäßig sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von Erbfall und Berufungsgrund erfährt, und sie ist kurz, wenn der Nachlass unübersichtlich ist. So ist die Rechtslage üblicherweise — eine Rechtsberatung ist das nicht.
Wo in alten Haushalten tatsächlich etwas liegt
Wer einen Nachlass sichtet, sucht nicht in Vitrinen, sondern an unauffälligen Orten. Erfahrungswerte aus Auflösungen: Bargeld in Büchern, in Konservendosen, unter Schubladenböden, in Mantel- und Handtaschenfutter, hinter Bildern, in Gefriertruhen. Sparbücher und Schließfachschlüssel in Nähkästen und Aktenordnern. Schmuck in Zigarrenkisten, Keksdosen und Sockenschubladen. Münzen im Keller in Marmeladengläsern. Deshalb gilt eine harte Regel: Kein Möbelstück verlässt die Wohnung, bevor alle Schubladen gezogen, Rückwände geprüft und Polster abgetastet wurden. Bücher nimmt man einzeln aus dem Regal und fächert sie auf, statt sie stapelweise in Kartons zu kippen. Das kostet einen zusätzlichen Tag und ist der einzige Teil der Arbeit, bei dem sich Gründlichkeit unmittelbar bezahlt macht. Gleiches gilt für Aktenordner: Zwischen Rechnungen liegen erstaunlich oft Sparbücher, Versicherungsscheine und Zugangsdaten, die später niemand mehr findet.
Wenn die Papiere gesichtet sind und die Erben sich einig sind, [beginn mit einem einzelnen, klar beschriebenen Stück](/anzeige/neu?kategorie=antik&thema=nachlass) statt mit dem ganzen Haushalt. Anzeige aufgeben
Was sofort geklärt werden muss
Einige Dinge im Nachlass dulden keinen Aufschub. Waffen und Munition sind der klarste Fall: Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erbt, muss das der Waffenbehörde unverzüglich anzeigen, auch wenn er sie gar nicht behalten will. Verkaufen darfst du sie nicht ohne Weiteres. Bei Medikamenten gilt Rückgabe in der Apotheke, bei größeren Mengen Nachfrage bei der Kommune. Laufende Verträge — Strom, Telefon, Abos, Streaming, Mitgliedschaften — brauchen zeitnah Kündigung oder Umschreibung, und dafür brauchst du meist eine Sterbeurkunde. Digitale Zugänge sind der Punkt, an dem heute die meisten Nachlässe hängen bleiben: Ohne Passwortliste kommt niemand an Konten, Cloud-Speicher und Fotos. Sicher dir früh, welche Geräte es gibt, und lass keine Handys und Rechner mit dem Hausrat verschwinden.
Verkaufen kommt zuletzt, und nicht allein
Zwischen Sichten und Verkaufen gehört eine Pause. In den ersten Wochen wird zu schnell weggegeben, und Reue über verkaufte Erbstücke ist die häufigste Rückmeldung aus Auflösungen. Praktisch bewährt sich eine Kiste mit unklaren Stücken, die man in einigen Monaten wieder öffnet. Gibt es mehrere Erben, verkauf grundsätzlich nichts allein: Über Nachlassgegenstände können Erben nur gemeinschaftlich verfügen, und ein Alleingang beschädigt vor allem das Verhältnis untereinander. Leg stattdessen eine gemeinsame Liste an, fotografiere jedes Stück und notiere, wer was möchte. Für den Verkauf selbst gilt dieselbe Sorgfalt wie sonst: Marke, Zustand, Maße, Fotos. Und alles, was nach Antiquität aussieht, wird vor dem Anbieten eingeschätzt, nicht danach — verkauft ist verkauft. Wer unsicher ist, beginnt mit einem einzelnen Stück und sieht, welche Fragen kommen.
Häufige Fragen
Darf ich die Wohnung ausräumen, bevor der Erbschein da ist?
Vorsicht ist geboten. Wer Nachlassgegenstände wie eigene behandelt, kann damit die Erbschaft annehmen und die Ausschlagung verlieren. Sichern, sortieren und dokumentieren ist unproblematisch, verkaufen und verschenken nicht. Ist die Wohnung gemietet, sprich früh mit dem Vermieter über Fristen und halte alles schriftlich fest.
Wie finde ich heraus, ob es ein Testament gibt?
Über das Zentrale Testamentsregister, das notariell beurkundete und amtlich verwahrte Testamente erfasst; das Nachlassgericht prüft das im Erbfall. Handschriftliche Testamente, die zu Hause liegen, sind dort nicht registriert — deshalb ist das Durchsehen der Unterlagen der erste Arbeitsschritt und nicht der letzte.
Was mache ich mit gefundenem Bargeld?
Es gehört zum Nachlass und damit allen Erben gemeinsam. Notiere Fundort, Betrag und Datum, am besten mit Foto und in Anwesenheit einer zweiten Person, und leg es zusammen mit einer Aufstellung beiseite. Stillschweigend einstecken ist der häufigste Auslöser für Streit in Erbengemeinschaften.
Muss ich Schulden des Verstorbenen übernehmen?
Wer die Erbschaft annimmt, tritt in die Verbindlichkeiten ein. Deshalb ist die Sichtung der Unterlagen vor Ablauf der Ausschlagungsfrist so wichtig. Bei unklarer Lage gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Einzelheiten gehören in eine Beratung, nicht in eine schnelle Entscheidung.