Kaufvertrag für Privatverkäufe
Ein Privatkaufvertrag braucht sieben Angaben: beide Parteien mit Anschrift, den Kaufgegenstand mit Erkennungsmerkmal, den Preis, den Übergabezeitpunkt, die bekannten Mängel, den Gewährleistungsausschluss und zwei Unterschriften. Alles darüber hinaus ist Kür. Pflicht ist das Ganze nicht — beweisbar wird der Kauf aber erst dadurch.
Die sieben Zeilen, die den Vertrag tragen
Schreib zuerst, wer verkauft und wer kauft, jeweils mit vollständigem Namen und Anschrift. Dann der Gegenstand, so genau, dass er nicht mit einem anderen verwechselt werden kann: Marke, Modell, Seriennummer, Rahmennummer, Fahrzeugidentifikationsnummer. Dann der Preis, am besten in Ziffern und ausgeschrieben. Dann Ort und Datum der Übergabe. Dann eine Liste der bekannten Mängel — lieber drei Zeilen zu viel als eine zu wenig. Dann der Satz zum Gewährleistungsausschluss. Am Ende Unterschriften beider Seiten und der Vermerk, dass jede Seite eine Ausfertigung erhält. Wer bar zahlt, ergänzt eine Zeile mit Quittungswirkung: Der Kaufpreis wurde in bar erhalten. Damit ersparst du dir später den Streit darüber, ob überhaupt gezahlt wurde. Bei Überweisung notierst du stattdessen, dass die Übergabe nach Gutschrift erfolgt, und trägst das Datum der Gutschrift nach.
Was besser nicht hineingehört
Kopiere keine Klauseln aus Händlerverträgen. Sätze über Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand oder Salvatorisches wirken seriös und richten im Privatverkauf nichts aus, weil sie an der Sache vorbeigehen oder zwischen Verbrauchern unwirksam sein können. Verzichte ebenso auf Vertragsstrafen für den Fall, dass jemand nicht erscheint — bei Alltagsgeschäften ist das Streit ohne Nutzen. Und schreib nichts hinein, was du nicht belegen kannst: technisch einwandfrei, voll funktionsfähig, unfallfrei sind Zusagen mit Rechtsfolge, keine Höflichkeiten. Wenn du eine Angabe machst, die vom Vorbesitzer stammt, kennzeichne sie als solche. Ein kurzer, ehrlicher Vertrag ist im Zweifel deutlich stärker als ein langer mit Bausteinen, die niemand geprüft hat. Wenn du unsicher bist, streich den Satz lieber, als ihn ungeprüft stehen zu lassen — ein fehlender Satz schadet seltener als ein falscher.
Die Angaben für den Vertrag hast du längst, wenn sie in der Anzeige stehen — [erfasse Modell, Zustand und Preis gleich strukturiert](/anzeige/neu?kategorie=allgemein&thema=vertragsdaten). Anzeige aufgeben
Ausweisdaten: hilfreich, aber mit Maß
Bei größeren Beträgen ist es üblich, die Ausweisdaten der Gegenseite im Vertrag zu notieren, damit man weiß, wer unterschrieben hat. Ein Blick auf den Ausweis und der Abgleich mit dem Namen reicht dafür aus; die Nummer notieren viele zusätzlich. Was du nicht tun solltest, ist den Ausweis zu fotografieren oder eine Kopie zu behalten — dafür fehlt in aller Regel die Rechtsgrundlage, und du hältst fremde Daten in der Hand, die du nicht schützen kannst. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer von dir eine Ausweiskopie verlangt, bevor überhaupt etwas gezahlt wurde, hat selten ein gutes Motiv. Notiere im Vertrag nur, was du für die Identifikation brauchst, und lösche es, wenn das Geschäft abgeschlossen und die Gewährleistungsfrage erledigt ist.
Zwei Ausfertigungen, ein Foto, fertig
Druck den Vertrag zweimal aus oder schreib ihn zweimal handschriftlich; beide unterschreiben beide Exemplare, jeder nimmt eins mit. Handschrift ist ausdrücklich zulässig, ein Vordruck ist nur bequemer. Fotografiere anschließend deine Ausfertigung und leg die Datei zu den Anzeigenfotos und dem Chatverlauf in denselben Ordner. Diese drei Dinge zusammen — Vertrag, Anzeigentext, Nachrichten — beantworten praktisch jede Frage, die Wochen später auftauchen kann. Bei Versandgeschäften kommt der Einlieferungsbeleg dazu. Und noch ein praktischer Hinweis: Datiere den Vertrag auf den Tag der Übergabe, nicht auf den Tag der Einigung, wenn beides auseinanderfällt. Für die Verjährung zählt die Ablieferung. Notiere daneben die Uhrzeit, wenn Zahlung und Übergabe an verschiedenen Tagen stattfinden. Das schildert die üblichen Abläufe und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Brauche ich beim Privatverkauf überhaupt einen Vertrag?
Vorgeschrieben ist er nicht, der Kauf ist auch ohne Papier gültig. Sinnvoll wird er ab dem Betrag, bei dem dich eine Rückabwicklung ernsthaft treffen würde, und immer bei Fahrzeugen, Tieren und Anhängern. Für kleine Beträge reichen eine Quittung und der gesicherte Chatverlauf.
Muss der Vertrag handschriftlich sein?
Nein, ausgedruckt oder handschriftlich ist gleichwertig, entscheidend sind die eigenhändigen Unterschriften beider Seiten. Ein Foto oder Scan ist als Beweis brauchbar, das Original aber besser. Wichtig ist nur, dass beide dasselbe Exemplar unterschreiben und jeder eines mitnimmt. Fotografiere dein Blatt direkt nach der Unterschrift.
Was schreibe ich zu Mängeln in den Vertrag?
Alles, was du weißt, in klaren Stichworten: Displaykratzer oben rechts, Akkulaufzeit rund zwei Stunden, Schublade klemmt. Ein bekannter und aufgeschriebener Mangel kann später nicht als verschwiegen gelten. Zusätzlich der Ausschlusssatz — beides zusammen ergibt die stabile Kombination. Drei Stichworte reichen dafür, ganze Sätze sind nicht nötig.
Ist eine Quittung dasselbe wie ein Kaufvertrag?
Nein. Die Quittung belegt nur, dass gezahlt wurde. Der Vertrag hält fest, was gekauft wurde, in welchem Zustand und unter welchen Bedingungen. Bei kleineren Geschäften reicht eine Quittung mit Datum, Gegenstand, Betrag und dem Ausschlusssatz auf demselben Zettel.