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Unseriöse Welpen-Anzeigen erkennen

Unseriöse Welpen-Anzeigen erkennst du an drei Dingen: Der Welpe soll vor der achten Lebenswoche abgegeben werden, das Muttertier ist auf keinem Bild zu sehen, und die Übergabe soll nicht dort stattfinden, wo der Hund geboren wurde. Kommen Anzahlung oder ein Transport aus dem Ausland dazu, ist es fast immer illegaler Welpenhandel.

Das Alter ist der härteste Prüfstein

Ein Welpe, der mit sechs Wochen abgegeben werden soll, stammt nicht aus einer seriösen Aufzucht. § 2 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung erlaubt die Trennung von der Hündin frühestens nach Vollendung der achten Lebenswoche. Bei Hunden aus dem EU-Ausland kommt die Tollwutimpfung dazu: Sie darf nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 frühestens im Alter von zwölf Wochen erfolgen, und danach müssen 21 Tage vergehen, bevor das Tier in einen anderen Mitgliedstaat reisen darf. Ein legal eingeführter Welpe ist also mindestens 15 Wochen alt. Wird dir ein „zehn Wochen alter, geimpfter Welpe frisch aus dem Ausland“ angeboten, ist entweder das Alter gelogen, die Impfung nicht erfolgt oder die Einreise illegal. Rechne nach, bevor du fährst: Geburtsdatum in der Anzeige und Impfeintrag im Ausweis müssen zusammenpassen. Beschrieben ist die allgemeine Rechtslage, keine Beratung für den einzelnen Kauf.

Wo der Welpe lebt, entscheidet sich vor dem Termin

Seriöse Züchter und Privatleute zeigen dir das Zuhause. Unseriöse Verkäufer verlagern die Übergabe: Parkplatz, Raststätte, Wohnung eines „Bekannten“, weil „gerade renoviert wird“. Das ist keine Verlegenheit, sondern Methode — du sollst Mutterhündin und Wurfgeschwister nicht sehen. Bestehe deshalb auf einem Besuch dort, wo der Welpe geboren wurde, und darauf, die Hündin im selben Raum zu sehen. Ein zweiter Test ist die Zahl der Rassen: Wer gleichzeitig Malteser, Pomeranian und Französische Bulldogge im Angebot hat, betreibt keine Zuchtstätte, sondern eine Lieferkette. Ein dritter sind die Bilder. Lad das Foto in eine Rückwärts-Bildersuche. Taucht es in anderen Inseraten oder auf ausländischen Seiten auf, ist der Welpe eine Vorlage und kein Tier. Wer dir all das verweigert, verkauft dir eine Geschichte.

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Die Sprache der Anzeige verrät den Vermittler

Inserate aus dem organisierten Welpenhandel klingen ähnlich, weil sie aus demselben Baukasten stammen. Typisch sind emotionale Formulierungen ohne konkrete Angaben, „liebevoll aufgezogen“ statt eines Geburtsdatums, Preise deutlich unter dem, was eine Aufzucht mit Impfungen, Chip und Papieren kostet, und die Bitte um eine Anzahlung „für die Reservierung“. Eine Anzahlung vor dem ersten Besuch ist verloren. Genauso das Angebot, den Welpen liefern zu lassen: Transportkosten, „Zollgebühren“ und eine „Tierversicherung“ folgen dann in Raten. Achte auch auf den Kontaktweg. Wer nach zwei Nachrichten auf einen Messenger wechseln möchte, holt den Verlauf aus der Plattform heraus. Bleib im Anzeigen-Chat, dort bleibt belegbar, was zugesagt wurde. Und wenn die Antworten in holprigem Deutsch kommen, obwohl der Standort in Deutschland liegen soll, passt etwas nicht zusammen.

Was du tust, wenn du schon gekauft hast

Ist der Welpe bereits bei dir und wirkt krank, lautet die Reihenfolge: Tierarzt, Dokumentation, Meldung. Der Tierarzt behandelt und schätzt das Alter — das ist wichtig, weil ein zu junges Tier den Verstoß belegt. Dokumentation heißt Screenshot der Anzeige, gesicherter Chatverlauf, Zahlungsbeleg, Fotos des Impfausweises. Die Meldung geht an das Veterinäramt des Landkreises, in dem der Verkäufer sitzt, bei Betrugsverdacht zusätzlich an die Polizei, auch online über die Internetwache. Zivilrechtlich hast du trotz Gewährleistungsausschluss Ansprüche, wenn Alter oder Herkunft arglistig falsch angegeben wurden: Arglistiges Verschweigen macht den Ausschluss nach § 444 BGB unwirksam. Gib den Hund nicht einfach zurück, ohne das mit Tierarzt und Behörde zu besprechen — zurückgeben heißt oft, ihn in denselben Kreislauf zu schicken. Das ist der Regelfall, kein Rechtsrat für deinen Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie alt muss ein Welpe bei der Abgabe mindestens sein?

Acht Wochen, gerechnet ab dem Geburtsdatum. Die Tierschutz-Hundeverordnung lässt die Trennung von der Hündin erst nach Vollendung der achten Lebenswoche zu. Viele Züchter geben später ab, weil in dieser Zeit die Prägung stattfindet. Wird dir ein jüngeres Tier angeboten, sag ab und melde das Inserat.

Ist ein niedriger Preis allein schon verdächtig?

Ein auffällig niedriger Preis ist ein Signal, aber nie das einzige. Entscheidend ist die Kombination: kein Muttertier, kein Zuhause, kein Geburtsdatum, Anzahlung erwünscht. Umgekehrt macht ein hoher Preis eine Anzeige nicht seriös — organisierte Händler rufen längst marktübliche Summen auf.

Darf ich eine Anzahlung leisten, um den Welpen zu reservieren?

Besser nicht, jedenfalls nicht vor dem ersten Besuch. Eine Reservierung schützt dich rechtlich kaum und ist bei Betrügern der eigentliche Zweck des Inserats. Wenn überhaupt, zahl bar bei der Abholung gegen Quittung mit vollständigem Namen, Anschrift und Ausweisnummer des Verkäufers.

Wo melde ich eine verdächtige Welpen-Anzeige?

Beim Portal über die Meldefunktion und beim Veterinäramt des Landkreises, in dem der Anbieter sitzt. Sichere vorher Screenshots von Anzeige und Chat, weil gelöschte Inserate sonst nicht mehr belegbar sind. Ist bereits Geld geflossen, kommt eine Anzeige bei der Polizei dazu, die du auch online über die Internetwache stellen kannst.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.