Die Ware ist beim Käufer kaputtgegangen
Was nach der Übergabe kaputtgeht, ist das Risiko des Käufers. Verschickst du die Ware, geht die Gefahr beim Privatverkauf schon mit der Abgabe beim Paketdienst über, weil § 447 BGB gilt und die Schutzvorschrift für Verbraucherkäufe hier nicht greift. Für Transportschäden haftest du damit im Grundsatz nicht.
Beim Versand entscheidet, wann du das Paket abgibst
Beim Versendungskauf schuldest du nicht die Ankunft, sondern die ordnungsgemäße Absendung. Nach § 447 BGB geht die Gefahr über, sobald du die Sache dem Transporteur übergeben hast — vorausgesetzt, der Käufer wollte den Versand und du hast einen geeigneten Weg gewählt. Die Ausnahme in § 475 Abs. 2 BGB, die dem Verbraucher das Transportrisiko abnimmt, gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Zwischen zwei Privatleuten bleibt es bei der Grundregel. Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Wählst du eine erkennbar untaugliche Versandart, etwa ein 12-Kilo-Gerät als unversicherten Standardbrief, kann das gegen dich sprechen. Zweitens: Mangelhafte Verpackung ist dein eigener Beitrag zum Schaden. Gemeint ist die übliche Rechtslage. Wenn es um viel Geld geht, frag jemanden, der dafür haftet.
Bei der Abholung ist die Sache eindeutig
Holt der Käufer selbst ab, endet dein Risiko in dem Moment, in dem er die Sache in die Hand nimmt. Was auf dem Heimweg passiert, geht dich nichts an: der umgekippte Schrank auf dem Anhänger, das Display, das beim Ausladen bricht, der Fernseher, der ungesichert im Kofferraum liegt. Genau deshalb solltest du beim Verladen zurückhaltend sein. Hilf beim Tragen, aber überlade nicht selbst das Fahrzeug und gib keine Anweisungen zur Sicherung — wer das Verladen übernimmt, übernimmt auch die Diskussion darüber. Sag stattdessen einen klaren Satz: „Ich helfe dir beim Tragen bis zum Auto, das Verstauen machst du.“ Und mach ein Foto vom Artikel unmittelbar vor der Übergabe, im unbeschädigten Zustand. Zwei Sekunden Aufwand, ein Beweisstück.
Wenn du Versand künftig klar regeln willst, [leg die Versandbedingungen gleich beim Erstellen der Anzeige fest](/anzeige/neu?thema=versand-bedingungen) — Versandart, Versicherung und wer sie zahlt. Anzeige aufgeben
Nachforschungsauftrag statt Erstattung
Kommt ein Paket beschädigt an, ist der Weg trotzdem nicht „nicht mein Problem“. Formal bist du der Vertragspartner des Transportunternehmens, nicht der Käufer — also kannst nur du den Schaden melden und den Nachforschungsauftrag stellen. Tu das zügig, die Fristen der Anbieter sind kurz und liegen häufig bei sieben Tagen für äußerlich erkennbare Schäden. Was du dafür brauchst: Einlieferungsbeleg, Sendungsnummer, Fotos vom Zustand des Pakets und des Inhalts beim Öffnen, und eine Wertangabe. Bitte den Käufer, das Paket ungeöffnet zu fotografieren und nichts wegzuwerfen — Karton und Füllmaterial sind Teil der Prüfung. Eine erfolgreiche Erstattung geht an dich, und du reichst sie weiter. Das ist keine Rechtspflicht, aber es ist der Weg, der den Streit beendet.
Wie du dich beim Versand absicherst
Fünf Gewohnheiten ersparen dir fast alle Diskussionen. Erstens: immer versichert versenden und die Wertangabe wahrheitsgemäß setzen — bei einem Artikel für 300 Euro reicht die Standarddeckung vieler Anbieter nicht. Zweitens: den Einlieferungsbeleg behalten, bis der Käufer den Empfang bestätigt hat. Drittens: das gepackte Paket vor dem Verschließen fotografieren, mit sichtbarem Inhalt und Polstermaterial. Viertens: den Versandweg vorher schriftlich absprechen, inklusive der Frage, wer die Kosten und die Versicherung trägt. Fünftens: bei zerbrechlichen oder sperrigen Sachen die Abholung anbieten und den Versand ausschließen — ein Satz in der Anzeige wie „Nur Abholung, kein Versand“ verhindert mehr Ärger als jede Verpackung. Wer diese fünf Punkte einhält, verliert selten mehr als Zeit. Wer sie auslässt, diskutiert am Ende über Fotos, die niemand gemacht hat.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn das Paket unterwegs beschädigt wird?
Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Transportrisiko, sobald du die Sendung ordnungsgemäß abgegeben hast. Trotzdem musst du den Schaden beim Transporteur melden, weil du dessen Vertragspartner bist. Die Entschädigung reichst du dann an den Käufer weiter — das ist der kürzeste Weg zu einer Einigung.
Muss ich erstatten, wenn der Käufer die Ware fallen lässt?
Nein. Nach der Übergabe trägt er das Risiko für alles, was mit der Sache passiert. Das gilt auch für Schäden beim Ausprobieren, beim Transport im eigenen Auto und beim Aufbau zu Hause. Eine freiwillige Kulanz bleibt dir unbenommen, eine Pflicht besteht nicht.
Was ist, wenn ich schlecht verpackt habe?
Dann verschiebt sich das Bild. Eine erkennbar unzureichende Verpackung ist ein eigener Verursachungsbeitrag und kann dazu führen, dass du für den Schaden einstehen musst. Auch der Transporteur lehnt in solchen Fällen die Regulierung ab. Verpacke deshalb so, dass ein Sturz aus einem Meter Höhe folgenlos bliebe.
Lohnt sich der Versand als Privatverkäufer überhaupt?
Bei kleinen, robusten Artikeln ja, bei zerbrechlichen oder schweren Sachen selten. Rechne Versandkosten, Verpackungsmaterial, Zeit und Schadensrisiko zusammen und vergleich das mit dem Preis. Bei Möbeln, Bildschirmen und Glas ist Abholung fast immer die bessere Entscheidung, auch wenn sie länger dauert.