Zum Inhalt springen
Anzeige aufgeben

Heißt „zu verschenken“ wirklich gratis?

Ja, „zu verschenken“ heißt ohne Gegenleistung — auch ohne „kleine Anerkennung“. Verlangt jemand beim Abholen doch Geld, schuldest du es nicht: Ein Kaufvertrag entsteht erst, wenn beide Seiten zustimmen. Du darfst ablehnen und wieder gehen. Zugleich ist nichts für dich reserviert, bevor du die Sache in der Hand hast.

Gratis heißt gratis — der Sprit gehört nicht dazu

Zu verschenken bedeutet: Der Gegenstand wechselt ohne Gegenleistung den Besitzer. Eine „kleine Anerkennung“, ein Kasten Bier oder „20 Euro für den Aufwand“ sind Gegenleistungen. Wer sie erst an der Wohnungstür nennt, hat kein Geschenk angeboten, sondern einen Verkauf. Darauf einzugehen bist du nicht verpflichtet, auch nicht, wenn du schon vierzig Kilometer gefahren bist. Ein Kaufvertrag kommt nach § 433 BGB durch zwei übereinstimmende Erklärungen zustande, und deine Anfahrt ist keine davon. Umgekehrt schuldest du ebenfalls nichts weiter: kein Trinkgeld, keine Hilfe beim Ausräumen des Kellers, wenn das nicht vorher vereinbart war. Vereinbaren darf man so etwas selbstverständlich — dann steht es aber in der Anzeige oder im Chat, bevor du losfährst. Das ist die übliche Rechtslage im Überblick, keine Rechtsberatung.

Was du bei einem Geschenk nicht verlangen kannst

Bei einem Geschenk gibt es keine Gewährleistung im gewohnten Sinn. § 521 BGB begrenzt die Haftung des Schenkers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 524 BGB verpflichtet ihn nur dann zum Ersatz, wenn er einen Fehler arglistig verschwiegen hat. Der Kühlschrank, der zu Hause nicht mehr kühlt, ist deshalb dein Problem — es sei denn, der Schenker wusste vom Defekt und hat auf deine Frage das Gegenteil behauptet. Genau darum lohnt die Frage vor Ort: „Läuft das Gerät, wann hast du es zuletzt benutzt?“ Ein Ja im Chat ist später mehr wert als ein Ja im Flur. Was dir ebenfalls fehlt, ist ein Widerrufsrecht: Das gilt nur gegenüber Unternehmern im Fernabsatz, nicht zwischen Privatleuten und erst recht nicht bei Abholung vor Ort. Dies gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ist keine Beratung für deinen Fall.

Wer selbst etwas loswerden will, statt danach zu suchen, stellt eine Verschenk-Anzeige mit ehrlicher Zustandsangabe in wenigen Minuten ein. Anzeige aufgeben

Woran du eine ernst gemeinte Verschenk-Anzeige erkennst

Ernst gemeinte Anzeigen sehen anders aus als Lockangebote. Sie zeigen den Gegenstand im aktuellen Zustand statt des Katalogfotos vom Hersteller, sie nennen Defekte offen, und sie beschreiben die Abholung mit Etage, Zufahrt und Zeitfenster. Kein Ort, kein eigenes Foto, aber ein neuwertiges Gerät „gratis, nur Versand“ — das ist das klassische Muster für Vorkasse-Abzocke. Achte auf den Bruch zwischen Wert und Aufwand: Wer ein zwei Jahre altes Notebook verschenkt und dafür 39 Euro „Versandkosten“ per Überweisung haben will, sammelt Überweisungen. Genauso verdächtig ist der Kanalwechsel. Die Bitte, sofort auf einen Messenger zu wechseln, dient dazu, den Verlauf aus der Plattform herauszuholen. Bleib im Chat der Anzeige, dort ist später noch nachlesbar, was zugesagt wurde.

Verschenkt gegen Versand: wer zahlt was

Verschenken und Versenden schließen sich nicht aus, sie müssen nur getrennt vereinbart werden. Üblich ist: Du zahlst das Porto, der Schenker packt. Wer das anbietet, sollte den Versandweg nennen — eine Sendung ohne Nummer ist kein Nachweis, dass überhaupt etwas losgeschickt wurde. Frag nach der Sendungsnummer, bevor du Porto überweist, und überweise nur an eine Person mit vollständigem Namen und Anschrift. Bei einem Geschenk trägt außerdem niemand ein Verlustrisiko, das sich einklagen ließe: Kommt das Paket nicht an, hast du keinen Anspruch auf den Gegenstand, sondern höchstens der Absender auf die Entschädigung des Versanddienstleisters. Deshalb gilt bei Gratis-Sachen dieselbe Regel wie beim Kauf: kleiner Betrag, klarer Weg, keine Zahlung über die Freundschaftsfunktion eines Bezahldienstes.

Häufige Fragen

Darf der Anbieter beim Abholen doch noch Geld verlangen?

Verlangen darf er es, bekommen muss er es nicht. Aus „zu verschenken“ entsteht keine Zahlungspflicht, und ein Vertrag über einen Preis kommt nur zustande, wenn du zustimmst. Sagst du Nein, gehst du ohne die Sache nach Hause — mehr passiert nicht. Kläre solche Punkte deshalb vorher im Chat.

Kann ich ein Geschenk zurückgeben, wenn es kaputt ist?

Nein, ein Rückgaberecht gibt es hier nicht. Weder Gewährleistung noch Widerruf greifen bei einer privaten Schenkung mit Abholung. Prüf deshalb vor Ort, was sich prüfen lässt: einstecken, einschalten, Trommel drehen, Display ansehen, Kabel biegen. Was du mitnimmst, gehört dir samt allem, was daran defekt ist.

Ist „gratis, nur Versand zahlen“ seriös?

Manchmal, aber es ist zugleich das häufigste Muster für Vorkasse-Betrug. Seriöse Anbieter nennen Versandweg und Sendungsnummer, verlangen keine Überweisung an einen Namen ohne Anschrift und drängen nicht in einen Messenger. Werden für ein kleines Paket mehr als 10 bis 15 Euro Porto verlangt, stimmt die Rechnung ohnehin nicht.

Muss ich mich für ein Geschenk revanchieren?

Nein. Pflichten entstehen nur aus dem, was vorher vereinbart wurde. Steht in der Anzeige „gegen Hilfe beim Tragen“, ist das die Bedingung, und du kennst sie, bevor du zusagst. Ohne solche Absprache schuldest du nichts, auch keine Bewertung und keine Weiterempfehlung.

Du suchst etwas Bestimmtes zum Nulltarif

Suchauftrag anlegen

Nur E-Mail nötig · Kein Abo · Keine Zahlungsdaten

Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.