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Tiere inserieren – was erlaubt ist

Private Tiervermittlung ist erlaubt, gewerbsmäßiger Handel und gewerbsmäßige Zucht brauchen nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG eine behördliche Erlaubnis. Nicht inseriert werden dürfen geschützte Arten ohne Papiere, Fundtiere und Welpen unter acht Wochen. In jede Anzeige gehören Geburtsdatum, Impfstatus, Chipnummer und der Ort, an dem das Tier tatsächlich lebt.

Wo die Grenze zwischen privat und gewerbsmäßig verläuft

Privat vermittelst du, wenn du dein eigenes Tier oder einen einmaligen Wurf abgibst. Gewerbsmäßig handelst du, wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist und Gewinn erzielen soll. Dann greift § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 TierSchG, und du brauchst vor der ersten Anzeige eine Erlaubnis des Veterinäramts; geprüft werden Sachkunde, Räume und Betreuung. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und das Inserat selbst kann der Anknüpfungspunkt sein, weil es das Angebot dokumentiert. Die Grenze ist keine feste Stückzahl, sondern eine Gesamtbetrachtung aus Wiederholung, Planung, Werbung und Umfang. Ein Wurf im Leben ist unstrittig privat, drei Würfe im Jahr aus mehreren Hündinnen sind es nicht mehr. Im Zweifel klärt ein Anruf beim Veterinäramt das schneller als jede Recherche. Das ist die übliche Rechtslage, nicht die Bewertung deines Einzelfalls.

Diese Angaben gehören in jede Tieranzeige

In eine Tieranzeige gehört, was sonst erfragt werden müsste: Art und Rasse, Geburtsdatum statt „ca. drei Monate“, Geschlecht, Kastrationsstatus, Impfungen mit Datum, Entwurmung, Chipnummer, Heimtierausweis ja oder nein. Dazu der Ort, an dem das Tier lebt, nicht die nächste größere Stadt. Fotos zeigen das Tier in seiner Umgebung, bei Nachwuchs mindestens eines zusammen mit dem Muttertier. Ebenfalls hinein gehört der Grund für die Abgabe. „Wir ziehen um, die neue Wohnung erlaubt keine Katzen“ schafft Vertrauen, weil der Satz erklärt, warum ein gesundes Tier weg soll. Fehlt er, ergänzen ihn Interessenten selbst, meist zu deinen Ungunsten. Und schreib dazu, was das Tier nicht kann: allein bleiben, Auto fahren, Kinder aushalten. Wer das verschweigt, bekommt das Tier häufig zurück.

Wenn Geburtsdatum, Impfstatus und Chipnummer notiert sind, überträgst du sie direkt in eine Tieranzeige mit vollständigen Angaben. Anzeige aufgeben

Was gar nicht inseriert werden darf

Nicht inseriert werden dürfen Tiere, deren Besitz oder Handel besonders geregelt ist: streng geschützte Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und der EU-Artenschutzverordnung ohne die zugehörigen Dokumente, Qualzuchten im Sinne von § 11b TierSchG und in mehreren Bundesländern gelistete Hunderassen, für die eine Halteerlaubnis nötig ist. Hundewelpen dürfen nach § 2 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung frühestens nach Vollendung der achten Lebenswoche von der Hündin getrennt werden; eine Anzeige, die eine frühere Abgabe verspricht, kündigt einen Verstoß an. Auch mit zugelaufenen Tieren geht es nicht: Ein zugelaufenes Tier ist ein Fundtier und gehört gemeldet, nicht inseriert. Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften über Sachen gelten nur entsprechend. Beschrieben ist die allgemeine Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Die Übergabe: Papiere, Zeit und ein kurzer Vertrag

Bei der Übergabe zählen drei Dinge. Papiere heißt Impfpass oder EU-Heimtierausweis mit eingetragener Chipnummer, die du am Tier auslesen lässt; der Tierarzt macht das in zwei Minuten. Zeit heißt, dass der neue Halter das Tier vorher sieht, und zwar dort, wo es lebt, nicht auf einem Parkplatz. Der Übergabevertrag hält fest, wer abgibt, wer übernimmt, welches Tier gemeint ist, welche Papiere mitgehen und welche Schutzgebühr gezahlt wurde. Die Schutzgebühr ist rechtlich ein Kaufpreis, auch wenn sie anders heißt — sie ändert nichts an Rechten und Pflichten. Nimm zusätzlich auf, dass der neue Halter dich kontaktiert, statt das Tier weiterzureichen. Einklagbar ist so eine Klausel selten, ihre Wirkung liegt darin, dass sie beim Unterschreiben gelesen wird.

Häufige Fragen

Darf ich meine Katzenbabys online anbieten?

Ja, ein einmaliger Wurf aus privater Haltung darf inseriert werden. Nenne Geburtsdatum, Impfungen, Entwurmung und Chipnummer, zeig die Kitten beim Muttertier und gib sie nicht zu früh ab. Wer regelmäßig züchtet und dabei Gewinn erzielen will, braucht die Erlaubnis nach § 11 TierSchG.

Ist eine Schutzgebühr erlaubt?

Ja, und sie ist rechtlich nichts anderes als ein Kaufpreis. Der Begriff schafft keine Sonderstellung: Es gilt dasselbe wie beim Verkauf, samt der Möglichkeit, als Privatperson die Gewährleistung auszuschließen. Nenne die Höhe offen in der Anzeige, statt sie erst beim Besuch zu erwähnen.

Was ist, wenn das Tier nach der Abgabe krank wird?

Ohne Zusicherung haftest du als Privatperson nur eingeschränkt, einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vorausgesetzt und solange du nichts arglistig verschwiegen hast. Bekannte Vorerkrankungen gehören deshalb in die Anzeige und in den Übergabevertrag. Ein tierärztlicher Check kurz vor der Abgabe klärt den Zustand für beide Seiten.

Muss der Chip umgemeldet werden?

Ja, die Registrierung im Haustierregister muss auf den neuen Halter umgeschrieben werden; die Nummer im Chip bleibt dieselbe. Trag die Nummer in den Übergabevertrag ein und erinnere den Übernehmer daran. Bleibt die alte Registrierung stehen, klingelt Jahre später dein Telefon, wenn das Tier gefunden wird.

Chipnummer, Impfpass, Übergabevertrag — dann kann die Anzeige online

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.