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Abstellgenehmigung

Eine Abstellgenehmigung erlaubt dem Zusteller, die Sendung an einem vereinbarten Ort abzulegen — mit dem Abstellen gilt sie als zugestellt, und von da an trägt der Empfänger das Risiko.

Erteilen kann sie nur der Empfänger

„Stell es einfach hinter die Mülltonne, ich bin bis sechs auf der Arbeit“ — der Satz kommt in fast jedem zweiten Versandkauf. Als Verkäufer kannst du ihn nicht umsetzen. Die Genehmigung erteilt der Empfänger selbst, entweder digital im Konto des Paketdienstes, über die App oder schriftlich für seinen Zusteller. Ein Wunsch im Anzeigenchat ist keine Genehmigung und ändert nichts an der Zustellung. Antworte in diesem Fall am besten so: „Das kann ich von meiner Seite nicht einstellen — richte die Abstellgenehmigung bitte selbst in deinem Konto ein oder nimm eine Filiale als Lieferadresse.“ Damit liegt die Entscheidung dort, wo sie hingehört.

Ab dem Abstellen ersetzt niemand mehr etwas

Genau hier liegt der Grenzfall, der Streit macht. Mit dem Abstellen endet die Obhut des Paketdienstes. Verschwindet die Sendung danach aus dem Hinterhof, ist sie nicht auf dem Transport verloren gegangen, sondern beim Empfänger — weder die Standardhaftung noch eine zusätzliche Transportversicherung greifen dann. Für dich als Absender heißt das zweierlei: Du hast geliefert, und du hast mit dem Zustellnachweis auch etwas in der Hand. Für den Käufer heißt es, dass er die Bequemlichkeit mit dem Risiko bezahlt. Bei teureren Sachen ist der Umweg über Filiale oder Automat die ruhigere Wahl.

Häufige Fragen

Kann ich als Verkäufer eine Abstellgenehmigung geben?

Nein. Du bist zwar Auftraggeber des Versands, aber die Genehmigung betrifft die Zustellung beim Empfänger und kann nur von ihm kommen. Wenn der Käufer das möchte, soll er sie in seinem eigenen Konto beim Paketdienst einrichten. Halte den Chatverlauf fest, in dem du darauf hingewiesen hast.

Wer haftet, wenn das abgestellte Paket weg ist?

Der Empfänger trägt den Verlust, weil das Abstellen als Zustellung gilt. Der Paketdienst erstattet nichts, die Wertangabe hilft ebenfalls nicht mehr. Als Verkäufer bist du in diesem Fall raus, solltest den Vorgang aber mit Sendungsnummer und Zustellnachweis dokumentieren, falls die Zahlung später zurückgeholt wird.

Lieferwege vorher festlegen erspart die Suche danach

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.