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Schadensmeldung bei Hermes

Bei Hermes meldet der Absender den Verlust, weil nur er Sendungsnummer und Einlieferungsbeleg hat. Hermes ersetzt beim Paket bis zu 500 Euro und beim Päckchen bis zu 50 Euro; eine höhere Haftungssumme bietet Hermes nicht an. Ohne Wertnachweis und ohne Beleg über die Einlieferung passiert nichts.

Erst den Sendungsstatus lesen, dann melden

Die meisten „verlorenen“ Hermes-Pakete stehen bei einem Nachbarn oder liegen im PaketShop. Prüfe die Sendungsverfolgung Zeile für Zeile. Steht dort eine Zustellung mit Unterschrift, frag deinen Käufer, ob er in den letzten Tagen bei Nachbarn geklingelt hat und ob eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten lag. Steht dort seit fünf Tagen derselbe Eintrag aus demselben Verteilzentrum, ist das kein gutes Zeichen, aber auch noch kein Verlust. Erst wenn sich der Status über mehrere Werktage nicht bewegt oder eine Zustellung angezeigt wird, die niemand erhalten hat, ist die Meldung fällig. Halte für das Formular bereit: Sendungsnummer, Einlieferungsdatum, Abgabeort, Empfängeradresse, Inhalt mit Wertangabe und ein Foto des Belegs. Fehlt eines davon, kommt die Rückfrage und die Bearbeitung beginnt von vorn.

Die Haftungsgrenze ist eine Obergrenze, kein Preisschild

500 Euro beim Paket bedeuten nicht, dass es 500 Euro gibt. Erstattet wird der nachgewiesene Wert bis zu dieser Grenze, und bei Gebrauchtware ist der Nachweis die eigentliche Arbeit. Was hilft: der Anzeigentext mit Zustandsbeschreibung, der Nachrichtenverlauf mit dem vereinbarten Preis, der Kontoauszug oder die PayPal-Bestätigung über den Eingang. Was wenig hilft: eine alte Originalrechnung ohne Bezug zum heutigen Zustand. Beim Päckchen liegt die Grenze bei 50 Euro — wer eine Kamera für 180 Euro als Päckchen verschickt, spart ein paar Euro Porto und riskiert 130. Eine Anhebung der Haftungssumme gegen Aufpreis gibt es bei Hermes nicht; wer mehr absichern will, wählt ein anderes Produkt oder verkauft an Selbstabholer. Notiere dir vor dem Einliefern, welchen Wert du im Ernstfall belegen könntest — das ist die ehrlichere Grundlage für die Wahl des Versandprodukts.

Wer schon in der Anzeige schreibt, bis zu welchem Betrag versichert versendet wird, bekommt genau die Käufer, die damit einverstanden sind — Anzeige mit Versandhinweis anlegen. Anzeige aufgeben

Was gar nicht erst ersetzt wird

Die Beförderungsbedingungen schließen Inhalte aus, und für ausgeschlossene Inhalte gibt es im Verlustfall keinen Cent. Dazu zählen typischerweise Bargeld, Edelmetalle, Schmuck über bestimmte Werte, Wertpapiere, Tiere und Gefahrgut wie lose Lithiumakkus. Ebenso fällt die Erstattung aus, wenn die Sendung nicht beförderungssicher verpackt war — ein Fernseher im Originalkarton ohne zusätzliche Polsterung ist der Klassiker. Prüfe die Ausschlussliste, bevor du einlieferst, nicht danach. Und beschreibe im Schadensformular den Inhalt so, wie er in der Anzeige stand: „Objektiv Marke X, Seriennummer Y, gebraucht mit Gebrauchsspuren“ ist eine Angabe, „Fotozubehör“ ist keine. Wer den Inhalt vage hält, weil er auf mehr Geld hofft, bekommt eher gar nichts. Prüfe außerdem, ob dein Gegenstand ein Maß oder Gewicht überschreitet, für das die Beförderungsbedingungen ein anderes Produkt vorsehen — auch dann entfällt die Erstattung.

Ein Jahr, dann ist der Anspruch weg

Ansprüche aus dem Frachtvertrag verjähren nach § 439 HGB in einem Jahr; bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden sind es drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung, bei Verlust mit dem Tag, an dem hätte abgeliefert werden müssen. Das klingt lang und ist es nicht: Zwischen erster Meldung, Ablehnung, Widerspruch und Schlichtung vergehen schnell Monate. Notiere dir das Einlieferungsdatum und setze dir eine Erinnerung auf zehn Monate. Gegenüber deinem Käufer gilt eine andere Uhr — dort geht es um den Kaufvertrag, nicht um Fracht. Halte ihn deshalb schriftlich auf dem Laufenden, damit aus einer Verzögerung kein Vorwurf wird. Das ist die übliche Rechtslage und keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich warten, bevor ich Verlust melde?

Bewegt sich der Status mehrere Werktage nicht, kannst du melden. Eine feste Wartezeit nennt Hermes für Inlandssendungen nicht so klar wie DHL. Warte nicht länger als nötig: Je frischer die Sendung, desto eher lässt sie sich im Netz noch physisch auffinden.

Der Status sagt zugestellt, mein Käufer hat nichts bekommen. Was tun?

Fordere über die Meldung den Zustellnachweis mit Unterschrift an. Passt der Name nicht zum Käufer, ist das dein stärkstes Argument. Parallel soll dein Käufer bei Nachbarn und im nächsten PaketShop fragen, weil Zusteller Ablageorte gelegentlich falsch erfassen. Lass dir den Nachweis schriftlich geben und leite ihn deinem Käufer unverändert weiter.

Muss mein Käufer trotzdem bezahlen?

Wenn er den Versand gewünscht hat, trägt er beim Privatkauf grundsätzlich die Transportgefahr. Kulant ist es trotzdem, ihn nicht allein zu lassen: Melde den Verlust, zeig ihm die Belege und kläre vorab, wer die Erstattung bekommt, wenn Hermes zahlt. Halte diese Absprache im Nachrichtenverlauf fest, damit später niemand zweimal Geld bekommt.

Bringt ein Einschreiben mehr Sicherheit als ein Paket?

Nein, ein Einschreiben sichert den Zugang eines Briefs, nicht den Wert einer Ware. Für Gegenstände ist ein Paket mit Haftung die richtige Wahl. Wer über der Haftungsgrenze verkauft, nimmt Abholung gegen Bargeld oder splittet die Sendung in zwei Pakete. Zwei kleinere Pakete kosten oft weniger als eine Zusatzversicherung und verteilen zugleich das Risiko.

Das nächste Paket geht mit der passenden Haftung raus — die Anzeige entscheidet darüber mit

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.