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Kaufvertrag anfechten, weil du dich geirrt hast

Anfechten kannst du einen Kaufvertrag nur, wenn du dich bei der Erklärung selbst geirrt hast: vertippt, verrutscht, verwechselt. Ein Irrtum über den Wert oder die Marktlage zählt nicht. Die Anfechtung muss nach § 121 BGB unverzüglich erfolgen, und du haftest dem anderen für den Schaden, den er im Vertrauen auf den Vertrag hatte.

Erklärungsirrtum ja, Motivirrtum nein

§ 119 Abs. 1 BGB erfasst zwei Fälle: Du hast etwas anderes erklärt, als du erklären wolltest (Erklärungsirrtum — 90 statt 900 getippt), oder du hast der Erklärung eine falsche Bedeutung gegeben (Inhaltsirrtum). § 119 Abs. 2 BGB kommt dazu, wenn du dich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache geirrt hast, etwa das Baujahr oder das Material. Was nicht darunterfällt, ist der Motivirrtum: „Ich dachte, ich könnte den Schrank in mein Auto laden.“ „Ich dachte, ich bekomme das Geld bis Freitag.“ „Ich hätte es woanders billiger bekommen.“ Das sind Fehler in der Erwartung, nicht in der Erklärung, und sie machen den Vertrag nicht angreifbar. Diese Trennung ist der Grund, warum die meisten Anfechtungsversuche im Privatverkauf scheitern. Beschrieben ist hier die allgemeine Rechtslage, keine Beratung zu deinem Fall.

Unverzüglich heißt Tage, nicht Wochen

§ 121 Abs. 1 BGB verlangt die Anfechtung „ohne schuldhaftes Zögern“, nachdem du vom Anfechtungsgrund erfahren hast. Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht, aber die Gerichte messen in Tagen. Wer den Tippfehler im Preis am Montag bemerkt und sich am folgenden Wochenende meldet, hat es meist schon zu spät. Praktisch heißt das: sofort schreiben, kurz und eindeutig. „Ich hatte 900 Euro gemeint und 90 getippt. Ich fechte meine Erklärung wegen Irrtums an.“ Keine Diskussion über Fairness, kein „lass uns mal telefonieren“ — die Erklärung selbst muss raus. Eine absolute Grenze zieht § 121 Abs. 2 BGB: Zehn Jahre nach Abgabe der Erklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen, egal wann du den Irrtum bemerkst. Für Anzeigen ist diese Grenze theoretisch, die Tagesfrist dagegen sehr real.

Ein Zahlendreher lässt sich am einfachsten verhindern, indem du den Preis vor dem Veröffentlichen noch einmal liest — bei zweito kannst du ihn danach jederzeit korrigieren, ohne die Anzeige neu anzulegen. Anzeige aufgeben

Wer anficht, zahlt den Vertrauensschaden

Die Anfechtung hat einen Preis, den viele übersehen. Nach § 122 BGB musst du dem anderen den Schaden ersetzen, den er dadurch hatte, dass er auf die Gültigkeit deiner Erklärung vertraut hat. Das ist nicht der entgangene Gewinn, sondern der nutzlose Aufwand: die Zugfahrt zum Abholtermin, der gemietete Transporter, das Porto für die Rücksendung. Wer wegen eines Zahlendrehers anficht und der Käufer war schon 120 Kilometer unterwegs, kann diese Fahrtkosten schulden. Begrenzt ist der Anspruch auf das Interesse an der Wirksamkeit des Vertrags, und er entfällt, wenn der andere den Irrtum kannte oder hätte kennen müssen — bei einem Rennrad für 90 Euro statt 900 liegt das nahe. Rechne trotzdem damit, statt es als Nebensache abzutun.

Bei arglistiger Täuschung gilt ein anderer Kalender

Wurdest du getäuscht, ist die Anfechtungsgrundlage nicht § 119, sondern § 123 BGB — und die Frist eine völlig andere. Nach § 124 Abs. 1 BGB hast du ein Jahr Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem du die Täuschung entdeckst. Nach zehn Jahren ab Abgabe der Erklärung ist Schluss. Der Vertrauensschaden nach § 122 BGB fällt hier weg: Wer lügt, verdient keinen Ersatz. Typische Fälle sind der zurückgedrehte Tacho, das verschwiegene Wasserschaden-Vorleben eines Laptops oder eine erfundene Restgarantie. In der Praxis führen zwei Wege zum selben Ziel: Anfechtung wegen Täuschung oder Mängelrechte, bei denen ein Gewährleistungsausschluss nach § 444 BGB an der Arglist scheitert. Sichere in beiden Fällen zuerst die Chatverläufe, bevor du irgendetwas erklärst.

Häufige Fragen

Ich habe mich beim Preis vertippt. Muss ich zu dem Preis verkaufen?

Nicht zwingend. Ein Zahlendreher in der Erklärung ist ein klassischer Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB. Du musst die Anfechtung aber sofort erklären, nicht erst nach ein paar Tagen Bedenkzeit, und du kannst dem Käufer nutzlosen Aufwand wie Fahrtkosten schulden.

Kann ich anfechten, weil ich das Gerät woanders günstiger gesehen habe?

Nein. Das ist ein Irrtum über den Wert und damit ein Motivirrtum, den das Gesetz bewusst nicht schützt. Der Preis ist die Sache der Parteien. Wer sich verkalkuliert hat, trägt das Risiko selbst — bei zu teuer gekauft genauso wie bei zu billig verkauft.

Was passiert nach einer wirksamen Anfechtung?

Der Vertrag gilt nach § 142 Abs. 1 BGB als von Anfang an nichtig. Alles Geleistete geht zurück: Ware gegen Geld, nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung. Ein Anspruch auf Erfüllung besteht dann für keine Seite mehr, weder auf Lieferung noch auf Zahlung.

Reicht eine Nachricht im Chat als Anfechtung?

Ja, eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Sie muss aber eindeutig sein und erkennbar machen, dass du dich vom Vertrag lösen willst. Schreib das Wort „anfechten“ hinein und nenn den Grund. Sichere den Verlauf zusätzlich als Screenshot mit sichtbarem Datum.

Eine Anzeige, die du selbst korrigieren kannst, braucht keine Anfechtung

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.