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Akkus verschicken – was erlaubt ist

Erlaubt ist für Privatleute im Regelfall nur der Versand von Geräten mit fest eingebautem Lithiumakku. Lose Akkus und Powerbanks sind Gefahrgut der UN-Nummer 3480 und bei Privatkunden meist ausgeschlossen, im Gerät verbaute Akkus laufen unter UN 3481. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen nie verschickt werden.

Drei Kategorien, drei völlig verschiedene Regeln

Die Gefahrgutvorschriften unterscheiden nach dem Verhältnis von Akku und Gerät. UN 3480 sind Lithium-Ionen-Batterien, die allein transportiert werden — der lose Ersatzakku, die Powerbank, der Werkzeugakku ohne Maschine. UN 3481 umfasst Batterien, die in einem Gerät eingebaut oder mit ihm verpackt sind, also Handy, Notebook, Kamera, Akkuschrauber mit eingesetztem Akku. Die dritte Kategorie sind Lithium-Metall-Batterien, etwa Knopfzellen, mit den Nummern 3090 und 3091. Für Privatkunden gilt in der Praxis: Kategorie zwei geht meistens, Kategorie eins fast nie, und alles Beschädigte gar nicht. Prüf vor jedem Versand die Beförderungsbedingungen deines Anbieters, denn sie unterscheiden sich zwischen den Diensten und gelten unabhängig davon, was in einem Forum steht. Und verlass dich nicht auf die Auskunft am Schalter, verbindlich sind allein die Beförderungsbedingungen.

Die 100-Wattstunden-Grenze und wie du sie ausrechnest

Oberhalb von 100 Wattstunden gilt eine Lithiumbatterie als voll regulierte Gefahrgutsendung, die im Privatkundenversand praktisch nicht mehr aufgegeben werden kann. Darunter gelten erleichterte Bedingungen, aber keine Freigabe. Rechnen lässt sich der Wert aus den Angaben auf dem Akku: Wattstunden gleich Amperestunden mal Volt. Ein Notebookakku mit 5.000 Milliamperestunden und 11,1 Volt kommt auf 5 mal 11,1, also 55,5 Wattstunden — unter der Grenze. Ein E-Bike-Akku mit 500 Wattstunden liegt weit darüber und ist mit normalem Paketversand nicht zu bewegen; dafür gibt es spezialisierte Gefahrgutversender. Powerbanks liegen meist zwischen 20 und 100 Wattstunden, sind aber trotzdem lose Batterien und damit für den Privatversand regelmäßig ausgeschlossen. Steht auf dem Akku bereits eine Wattstundenangabe, nimm diese, sie ist die maßgebliche Größe für die Einstufung.

Steht in der Anzeige, ob der Akku dabei ist und ob nur Abholung möglich ist, ersparst du dir die halbe Korrespondenz — leg deine Anzeige mit dieser Angabe an. Anzeige aufgeben

Was defekte Akkus so heikel macht

Beschädigte, aufgeblähte, tiefentladene oder zurückgerufene Lithiumbatterien sind vom Transport ausgeschlossen — ausnahmslos und bei allen Diensten. Der Grund ist der thermische Durchgehen genannte Effekt: Eine beschädigte Zelle kann sich ohne äußere Ursache selbst entzünden und brennt bei sehr hohen Temperaturen weiter, ohne dass Wasser hilft. Deshalb ist der Versand eines gewölbten Handyakkus keine Ordnungswidrigkeit unter vielen, sondern ein echtes Risiko für die Menschen in der Sortieranlage. Verkaufst du ein Gerät mit erkennbar defektem Akku, bau ihn aus und gib ihn im Handel oder auf dem Wertstoffhof zurück — die Rücknahme ist kostenlos. Und schreib in die Anzeige, dass das Gerät ohne Akku geliefert wird. Das ist ehrlicher und billiger als jede Erklärung hinterher.

So gibst du ein Gerät mit Akku korrekt auf

Akku im Gerät lassen, nicht separat beilegen — das ist der wichtigste Punkt, weil ein beigelegter Akku die Sendung in die strengere Kategorie schiebt. Ladezustand auf etwa 30 Prozent bringen, das ist der sicherste Bereich für den Transport. Gerät ausschalten und gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern, etwa durch Polsterung um die Tasten. Kontakte abkleben, wenn sie frei liegen. Sendung so verpacken, dass das Gerät sich nicht bewegen kann. Und in der Onlinefrankierung die Frage nach Gefahrgut wahrheitsgemäß beantworten — eine falsche Angabe lässt im Schadensfall jede Haftung entfallen. Wer unsicher ist, verkauft an einen Selbstabholer. Das ist bei E-Bike-Akkus, Rasenmäherakkus und großen Werkzeugakkus ohnehin der einzige praktikable Weg. Schreib in die Anzeige, ob mit oder ohne Akku geliefert wird — das ist die erste Frage, die sonst kommt.

Häufige Fragen

Darf ich eine Powerbank verschicken?

Als Privatkunde in der Regel nicht, weil eine Powerbank eine lose Lithiumbatterie nach UN 3480 ist. Manche Dienste erlauben es nur mit Gefahrgutvertrag für Geschäftskunden. Prüf die Beförderungsbedingungen deines Anbieters und plane sonst Abholung ein. Eine Powerbank ist im Übrigen auch im Flugzeug nur im Handgepäck zulässig.

Wie viele Wattstunden hat mein Akku?

Rechne Amperestunden mal Volt. Steht der Wert in Milliamperestunden, teile zuerst durch 1.000. Ein Akku mit 4.000 Milliamperestunden und 3,7 Volt hat 14,8 Wattstunden. Die Angaben stehen auf dem Akku selbst oder im Datenblatt des Geräts. Bei fest verbauten Akkus findest du die Angabe häufig auf der Geräterückseite.

Was mache ich mit einem aufgeblähten Akku?

Nicht verschicken, nicht laden, nicht in den Hausmüll. Gib ihn im Handel oder auf dem Wertstoffhof ab, die Rücknahme ist kostenlos. Transportiere ihn möglichst in einem nicht brennbaren Behälter und verkaufe das Gerät ausdrücklich ohne Akku. Verkaufe das Gerät ausdrücklich als defekt, wenn der Akku das Problem ist.

Kann ich ein E-Bike mit Akku verschicken?

Nicht über den normalen Paketversand. E-Bike-Akkus liegen typischerweise bei 400 bis 750 Wattstunden und sind damit voll reguliertes Gefahrgut. Praktikabel sind Abholung durch den Käufer oder ein spezialisierter Gefahrgutversender mit entsprechender Zulassung. Nenn in der Anzeige die Wattstundenzahl des Akkus, dann weiß der Käufer sofort Bescheid.

Akku im Gerät, Ladung bei dreißig Prozent, Anzeige mit klarer Ansage

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.