Verbraucher
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Warum der Begriff in Anzeigen fehlt und trotzdem alles bestimmt
Kaum jemand schreibt in ein Inserat, dass er Verbraucher sei. Sichtbar wird die Rolle erst, wenn etwas schiefgeht. Kaufst du eine Waschmaschine beim Händler, bist du Verbraucher und hast zwei Jahre Gewährleistung. Kaufst du dieselbe Maschine beim Nachbarn aus der Anzeige „Privatverkauf, läuft einwandfrei, Abholung im Erdgeschoss“, bist du zwar weiterhin Verbraucher, aber es fehlt die Gegenseite, gegen die Verbraucherrechte überhaupt gelten. Der Schutz hängt nicht an dir allein, sondern an der Paarung aus Verbraucher und Unternehmer. Fehlt eine Hälfte, greift schlicht das allgemeine Kaufrecht des BGB.
Der Grenzfall: gemischte Zwecke
Ein Fotograf verkauft sein privates Fahrrad — privat. Er verkauft sein Studiolicht — das gehört in die berufliche Sphäre. Entscheidend ist, welchem Zweck das Geschäft überwiegend dient, nicht der Beruf der Person. Streit entsteht dort, wo beides zusammenfällt: der Laptop, auf dem gearbeitet und Serien geschaut wurde. Wer als Käufer auf Verbraucherrechte hofft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Gegenseite Unternehmer ist, sondern vor der Zahlung fragen, ob gewerblich oder privat verkauft wird — und die Antwort im Chat stehen lassen. Beschrieben ist hier die allgemeine Rechtslage, keine Einzelfallberatung.
Häufige Fragen
Habe ich als Verbraucher beim Kauf von privat ein Rückgaberecht?
Nein. Widerruf und zweijährige Gewährleistung setzen einen Unternehmer auf der anderen Seite voraus. Kaufst du von einer Privatperson, gilt das allgemeine Kaufrecht, und ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss ist wirksam. Dir bleiben die Fälle von Arglist und die Eigenschaften, die der Verkäufer ausdrücklich zugesagt hat.
Woran erkenne ich, ob der Verkäufer gewerblich ist?
An drei Signalen: einem Impressum oder einer Widerrufsbelehrung im Profil, vielen gleichartigen Artikeln in mehreren Größen oder Farben, und Formulierungen wie „auf Lager“ oder „weitere Stückzahlen möglich“. Im Zweifel fragst du vor der Zahlung direkt nach und lässt die Antwort in der Nachricht stehen.