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Retoure

Eine Retoure ist eine zurückgeschickte Ware — zwischen Privatleuten gibt es sie nur, wenn du sie freiwillig zulässt oder der Käufer ausnahmsweise ein Recht darauf hat, etwa weil du einen Mangel verschwiegen hast.

„Keine Rücknahme, da Privatverkauf“ — halb richtig

Dieser Satz steht unter fast jeder zweiten Anzeige, und er meint zwei verschiedene Dinge. Richtig ist: Ein Widerrufsrecht wie im Onlineshop gibt es hier nicht, der Käufer kann es sich nicht anders überlegen. Nicht richtig ist die Vorstellung, damit sei jede Rückabwicklung ausgeschlossen. Der Satz wirkt als Ausschluss der Gewährleistung, und der hat Grenzen. Praktisch besser ist eine Formulierung, die beides trennt: „Privatverkauf, kein Umtausch und keine Rücknahme, weil es mir gefallen hat oder nicht — Mängel habe ich alle aufgeführt.“ Damit sagst du, was du meinst, statt eine Floskel zu kopieren.

Wann eine Rücknahme trotzdem die bessere Lösung ist

Der typische Grenzfall: Das Gerät läuft beim Käufer nicht so, wie du es beschrieben hast. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss hilft dir nicht, wenn du einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft ausdrücklich zugesichert hast. Und selbst dort, wo du im Recht wärst, kostet ein Streit über zweihundert Euro schnell mehr Nerven als die Rückabwicklung. Wer freiwillig zurücknimmt, macht das in einer festen Reihenfolge: Ware zurück, Zustand prüfen, dann Geld überweisen. Nicht umgekehrt. Geschildert ist die allgemeine Rechtslage, nicht die Bewertung deines konkreten Verkaufs.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatverkäufer etwas zurücknehmen?

Im Normalfall nicht. Reue, falsche Größe oder ein besseres Angebot woanders sind keine Gründe. Anders sieht es aus, wenn die Sache einen Mangel hat, den du kanntest und nicht genannt hast, oder wenn du eine Eigenschaft zugesichert hast, die fehlt. Dann geht es nicht mehr um Kulanz.

Wer zahlt den Rückversand bei einer Retoure?

Das hängt vom Grund ab. Nimmst du aus Kulanz zurück, könnt ihr frei vereinbaren, wer die Kosten trägt — üblich ist, dass der Käufer sie übernimmt, weil die Rücknahme sein Wunsch ist. Geht es um einen berechtigten Mangel, liegen die Kosten in der Regel beim Verkäufer.

Wer Mängel nennt, bekommt seltener Post vom Käufer

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.