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Eine WG auflösen

Beim Auflösen einer WG kommt die Eigentumsliste vor der ersten Anzeige. Klärt schriftlich, wem was gehört, wer wie viel Kaution eingezahlt hat und wer auf die Nebenkostenabrechnung wartet. Danach verkauft ihr in einer gemeinsamen Aktion mit einem Abholwochenende — das bringt mehr als drei getrennte Räumaktionen.

Erst die Eigentumsliste, dann die Anzeigen

Nach zwei Jahren WG weiß niemand mehr sicher, wem der Küchentisch gehört. Setzt euch deshalb einmal an diesen Tisch und schreibt drei Spalten: Gegenstand, Eigentümer, Verkaufserlös an wen. Drei Fälle kommen immer vor. Erstens: Person A hat die Waschmaschine allein bezahlt, dann gehört sie ihr, egal wer sie benutzt hat. Zweitens: Sofa gemeinsam gekauft, dann teilt ihr den Erlös nach den damaligen Anteilen. Drittens: Gegenstände, die niemand beansprucht, weil sie von einer Vormieterin stammen — die gehören der Person, die sie übernommen hat, oder sie werden gemeinsam verkauft. Haltet das Ergebnis in einer Nachricht in eurer Gruppe fest. Nicht aus Misstrauen, sondern weil der Streit typischerweise erst entsteht, wenn Geld auf einem Konto liegt und drei Leute darauf zeigen.

Kaution und Nebenkosten sind der eigentliche Streitpunkt

Die Mietkaution darf nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Zurück gibt der Vermieter sie nicht am Tag der Übergabe, sondern wenn er seine Ansprüche geprüft hat — für den Anteil, der auf die Betriebskosten entfällt, darf er bis zur nächsten Abrechnung einbehalten. Rechnet damit, dass ein Teil des Geldes ein Jahr lang liegt. Steht ihr gemeinsam im Mietvertrag, seid ihr Gesamtschuldner nach § 421 BGB: Der Vermieter kann die volle Miete von einem Einzelnen verlangen, egal wie ihr intern aufgeteilt habt. Wer als Erster auszieht, sollte deshalb auf einer Nachtragsvereinbarung bestehen, die ihn aus dem Vertrag entlässt. Ein Wechsel ohne Zustimmung des Vermieters ändert an der Haftung nichts. Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage und keine Rechtsberatung für euren Vertrag.

Sobald klar ist, wem was gehört, könnt ihr die wertvollen Einzelstücke sofort einstellen und den Erlös nach eurer Liste aufteilen. Anzeige aufgeben

Ein Abholwochenende schlägt drei einzelne Räumaktionen

Legt einen Termin fest, an dem alles abgeholt werden kann, und schreibt ihn in jede Anzeige. Das hat zwei Effekte: Ihr müsst nicht dreißigmal Tür öffnen, und Käufer sehen sofort, dass es einen Plan gibt. Wertvolle Einzelstücke bekommen trotzdem eine eigene Anzeige — die Espressomaschine, das gute Fahrrad, der Plattenspieler, alles wofür es einen eigenen Suchbegriff gibt. Der Rest kommt in eine Anzeige „WG-Auflösung“ mit Übersichtsfotos, Liste und Preisen pro Stück. Bestimmt eine Person als Ansprechpartner, sonst bekommt derselbe Interessent drei verschiedene Antworten. Und macht Preise vorher untereinander aus, nicht während jemand im Flur steht und ein Gebot macht. Legt außerdem fest, wohin das Geld fließt: ein Konto, eine Person, eine Abrechnung am Ende. Bargeld in drei Taschen führt zuverlässig zu Nachfragen.

Der Übergabetermin ist euer Verkaufsschluss

Rückwärts rechnen: Übergabe an den Vermieter, davor Endreinigung, davor Streichen falls nötig, davor muss die Wohnung leer sein. Von diesem Datum ziehst du eine Woche ab, das ist euer letzter Abholtag. Was bis dahin nicht verkauft ist, geht in die zweite Runde — Verschenk-Anzeige, Givebox, Sozialkaufhaus, das in vielen Städten brauchbare Möbel selbst abholt. Sperrmüll meldet ihr trotzdem vorsorglich an, sobald der Auszugstermin feststeht, denn die Abfuhrtermine sind oft Wochen ausgebucht und lassen sich meist absagen. Fotografiert am Ende die leere Wohnung und die Zählerstände. Wenn später über einen Kratzer im Parkett diskutiert wird, ist das der einzige Beleg, den ihr habt. Und meldet den Strom ab, sobald das Übergabeprotokoll unterschrieben ist, sonst zahlt einer von euch weiter für leere Räume.

Häufige Fragen

Wem gehören Möbel, die alle benutzt haben?

Dem, der sie bezahlt hat. Gemeinsame Nutzung schafft kein gemeinsames Eigentum. Bei gemeinsam gekauften Stücken gehört der Erlös anteilig allen, die etwas beigesteuert haben. Wenn sich niemand mehr erinnert, hilft der Kontoauszug von damals. Fehlt jeder Beleg, ist die einvernehmliche Aufteilung schneller als jede Diskussion über Beweislast.

Wann bekomme ich meinen Kautionsanteil zurück?

Sobald der Vermieter seine Ansprüche geprüft hat, für den Betriebskostenanteil oft erst nach der nächsten Abrechnung. Rechne mit mehreren Monaten. Wichtig ist, wer die Kaution ursprünglich eingezahlt hat: Zahlt der Vermieter an die verbliebenen Mitbewohner aus, musst du dich an sie halten, nicht an ihn.

Kann ich einfach ausziehen, wenn die anderen bleiben?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Stehst du im Mietvertrag, kommst du auch nur mit einer schriftlichen Entlassung wieder heraus. Ohne sie haftest du weiter für die Miete, selbst wenn längst jemand anderes in deinem Zimmer wohnt. Eine interne Absprache in der WG bindet den Vermieter nicht.

Lohnt sich eine gemeinsame Anzeige oder besser einzeln?

Beides nebeneinander. Stücke mit eigenem Suchbegriff wie Fahrrad, Konsole oder Espressomaschine gehören in Einzelanzeigen, weil dort gezielt gesucht wird. Der Rest kommt in eine WG-Auflösungsanzeige mit Liste und einem Abholtermin. So findet jeder Käufertyp seinen Weg, ohne dass ihr dreißig Anzeigen pflegt.

Ein Termin, eine Anzeige, drei Leute weniger Stress

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.