Umzugscheckliste mit Verkaufsplan
Eine brauchbare Umzugscheckliste hat zwei Spalten: Termine und Verkaufsstücke. Sie beginnt mit der Kündigung und endet mit der Ummeldung beim Meldeamt. Dazwischen steht in jeder Woche, was aus der Wohnung raus soll — damit du am Umzugstag nichts in den Wagen hebst, das du eigentlich verkaufen wolltest.
Zwölf bis acht Wochen vorher: kündigen, messen, fotografieren
In dieser Phase entstehen keine Kartons, sondern Listen. Kündigung raus und Eingang bestätigen lassen. Dann durch jeden Raum mit Zollstock und Handy: Höhe, Breite, Tiefe jedes Möbelstücks notieren, dazu ein Foto bei Tageslicht. Diese Maße brauchst du zweimal — für den Grundriss der neuen Wohnung und für jede Verkaufsanzeige. Parallel entsteht die Trennliste: mitnehmen, verkaufen, verschenken, entsorgen. Was auf „verkaufen“ steht, bekommt gleich eine grobe Preisidee, sonst diskutierst du später mit dir selbst statt mit Käufern. Prüf im selben Aufwasch, ob Großgeräte in der neuen Wohnung überhaupt passen: Waschmaschinenanschluss, Küchenmaße, Türbreiten. Ein Kühlschrank, der nicht in die Nische passt, ist am alten Ort mehr wert als am neuen. Notier dir zu jedem Raum eine geschätzte Zahl an Kartons. Am Umzugstag stimmt sie fast nie, aber sie zeigt dir sofort, wo zu viel steht.
Acht bis vier Wochen vorher: die großen Stücke online
Jetzt gehen die Anzeigen raus, und zwar in der Reihenfolge des Wertes: teuerste und sperrigste Sachen zuerst, weil sie am längsten brauchen. Ein Kleiderschrank, den zwei Leute abbauen müssen, findet nicht in drei Tagen einen Abnehmer. Schreib in jede Anzeige, wann Abholung möglich ist und bis wann spätestens, aber ohne Panik im Ton. „Abholung bis 28. September, Termine abends und am Wochenende“ ist eine Information. „Muss dringend weg“ ist ein Rabattgutschein. Sammle Besichtigungen an einem Abend, statt fünfmal frei zu nehmen. Und verkaufe nichts, was du bis zum letzten Tag brauchst — Bett, Kühlschrank und Waschmaschine sind die drei Stücke, die reihenweise zu früh abgeholt werden. Halt außerdem fest, wer wann abholt, sonst verlierst du bei zwanzig Anzeigen den Überblick über Zusagen und Termine.
Sobald die Maße auf der Liste stehen, kannst du sie direkt in eine kostenlose Anzeige übertragen und die großen Stücke acht Wochen vorher sichtbar machen. Anzeige aufgeben
Die letzten zwei Wochen gehören der Organisation
Ab hier hört das Verkaufen auf und das Verwalten fängt an. Nachsendeauftrag stellen, Strom, Gas, Internet und Versicherungen ummelden, Halteverbotszone beantragen, wenn der Wagen sonst nicht vor die Tür kommt. Für die Meldebehörde brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG von deinem neuen Vermieter — ohne sie kannst du dich nicht anmelden, und die Frist läuft trotzdem. Nach § 17 Abs. 1 BMG hast du nach dem Einzug zwei Wochen Zeit für die Anmeldung. Trag dir den Termin fest ein, viele Ämter vergeben nur mit Voranmeldung. Kleinteile, die jetzt noch übrig sind, gehen in eine Sammelanzeige „Haushaltsauflösung, Abholung an einem Termin“, nicht in zwanzig Einzelanzeigen. Und kündige den Strom nicht zum Umzugstag, sondern einen Tag später — sonst putzt du die alte Wohnung im Dunkeln.
Umzugstag und die Woche danach
Am Tag selbst brauchst du eine Kiste, die als Letztes einsteigt und als Erstes aussteigt: Werkzeug, Kabel, Ladegeräte, Toilettenpapier, Kaffee, Putzzeug, Schrauben in beschrifteten Tüten. Zählerstände in beiden Wohnungen ablesen und fotografieren, das Übergabeprotokoll mit dem Vermieter durchgehen und unterschreiben lassen. In der Woche danach kommt der zweite Verkaufsschub, den die meisten vergessen: Umzugskartons, Luftpolsterfolie, Transportdecken, die überzähligen Regalböden, das Bett, das im neuen Schlafzimmer doch nicht funktioniert. Dafür gibt es dauerhaft Nachfrage, weil ständig jemand umzieht. Wer das noch in derselben Woche einstellt, verkauft es — vier Monate später steht es im Keller und geht in den Sperrmüll. Trag die abgelesenen Zählerstände sofort in eine Notiz ein, mit Datum und Uhrzeit, und schick sie dir selbst per Mail.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich nach dem Umzug ummelden?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, so steht es in § 17 Abs. 1 BMG. Mitbringen musst du deinen Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters. Wer die Frist reißt, riskiert ein Bußgeld. Bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde reicht die Anmeldung der neuen Wohnung, eine gesonderte Abmeldung entfällt.
Was verkaufe ich zuerst, was zuletzt?
Zuerst das Sperrige und Teure, zuletzt das Kleine und Alltägliche. Der Grund ist die Suchdauer: Für einen Schrank brauchst du einen Käufer mit Transporter und zwei Helfern, für eine Lampe nur jemanden mit Fahrrad. Bett, Kühlschrank und Waschmaschine gehören ans Ende, sonst schläfst du zwei Wochen auf dem Boden.
Brauche ich eine Halteverbotszone für den Umzugswagen?
Sobald der Wagen sonst keinen Platz vor dem Haus findet, ja. Die Genehmigung kommt von der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt, in vielen Städten auch über Dienstleister. Beantrage sie früh, oft sind ein bis zwei Wochen Vorlauf nötig, und die Schilder müssen einige Tage vorher stehen, damit sie gelten.
Lohnt sich eine Sammelanzeige für den Restkram?
Ja, sobald zwanzig Kleinteile übrig sind, für die einzeln niemand fährt. Eine Anzeige mit Fotoübersicht, festem Abholtermin und der Zeile „alles zusammen oder einzeln“ bringt Leute, die gleich mehrere Sachen mitnehmen. Einzelanzeigen lohnen sich nur noch für Stücke, die für sich genommen einen Suchbegriff haben.