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Identitätsdiebstahl über Anzeigenportale

Identitätsdiebstahl über Anzeigenportale beginnt harmlos: Jemand will „zur Sicherheit“ ein Foto deines Ausweises, bevor er kauft. Mit Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer lassen sich Konten eröffnen, Waren auf Rechnung bestellen und weitere Anzeigen schalten. Für einen normalen Privatkauf braucht niemand deinen Ausweis im Voraus.

Die Bitte klingt nach Sicherheit und ist das Gegenteil

Die Formulierung ist immer ähnlich: „Ich bin schon zweimal reingefallen, schick mir bitte kurz deinen Ausweis, dann überweise ich sofort.“ Sie funktioniert, weil sie Misstrauen zeigt und Misstrauen glaubwürdig wirkt. Tatsächlich prüft dein Gegenüber gar nichts — er kann eine Ausweiskopie nicht auf Echtheit kontrollieren, und du seine ebenso wenig. Der einzige Nutzen liegt darin, brauchbare Daten zu bekommen. Dieselbe Rolle spielen die Bitte um ein Selfie mit Ausweis, um eine Kopie der Meldebescheinigung oder um Kontodaten „zur Verifizierung“. Der einfachste Gegensatz ist ein Satz, der nichts erklärt und nichts diskutiert: „Ausweis zeige ich bei der Übergabe, Kopien gebe ich nicht heraus.“ Wer daraufhin abspringt, wollte kein Gerät kaufen. Wer wirklich Sicherheit will, schlägt eine Übergabe vor Ort vor und keine Datenübermittlung.

Was mit den Daten anschließend passiert

Vollständige Personendaten reichen für Bestellungen auf Rechnung. Die Ware geht an eine Packstation oder eine angemietete Adresse, die Rechnung an dich, und du erfährst davon durch eine Mahnung. Zweiter Verwendungszweck: neue Konten bei Zahlungsdiensten und Handelsplattformen, über die dann Betrugsanzeigen laufen — mit deinem Namen im Impressum des Profils. Dritter: Ein Ausweisfoto wird an das nächste Opfer geschickt, um dort Vertrauen zu erzeugen. Es kann also sein, dass dein Ausweis Wochen später auf einem fremden Bildschirm auftaucht, während du selbst nichts bemerkt hast. Diese Verzögerung ist typisch. Deshalb ist eine früh erstattete Anzeige nützlich, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Schaden entstanden ist — sie datiert deinen Fall.

Bei zweito bleiben Telefonnummer und Mailadresse verborgen, sodass du für eine Anfrage gar keine persönlichen Daten preisgeben musst. Anzeige aufgeben

Ausweis zeigen ja, senden nein

Bei einer Übergabe darfst du dir den Ausweis des anderen ansehen, und er deinen. Ansehen heißt: in die Hand nehmen, Foto und Namen vergleichen, zurückgeben. Kein Abfotografieren, kein Abtippen der Nummer, keine Weitergabe per Messenger. Ist ausnahmsweise eine Kopie wirklich nötig — etwa für einen Kfz-Kaufvertrag —, gib nur das heraus, was der Zweck verlangt, und schwärze den Rest. Bei einem Personalausweis dürfen die Zugangsnummer auf der Vorderseite und die Seriennummer geschwärzt werden; Merkmale, die für den konkreten Zweck ohne Bedeutung sind, gehören unkenntlich gemacht. Und schreib quer über die Kopie, wofür sie gedacht ist, zum Beispiel „nur für Kaufvertrag vom 12.03., Kopie ungültig für andere Zwecke“. Das kostet dreißig Sekunden.

Wenn deine Daten schon unterwegs sind

Erstatte Anzeige, auch ohne bezifferbaren Schaden — der Missbrauch von Ausweispapieren ist nach § 281 StGB strafbar, und du brauchst das Aktenzeichen später gegenüber Händlern und Inkassobüros. Fordere danach bei den großen Auskunfteien eine Datenkopie an; nach Art. 15 DSGVO ist die erste Kopie kostenlos, und du siehst dort Verträge, die nicht von dir stammen. Widersprich unbekannten Forderungen schriftlich, sofort und mit dem Aktenzeichen, statt sie zu ignorieren — Ignorieren führt zum Mahnbescheid, und dagegen musst du binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Prüfe zusätzlich, ob deine Mailadresse in bekannten Datenlecks auftaucht, und ändere Passwörter dort, wo dieselbe Kombination im Einsatz war. Das schildert die übliche Rechtslage und ist keine Beratung zu deinem Fall.

Häufige Fragen

Muss ich einem Käufer meinen Ausweis zeigen?

Zeigen kannst du ihn bei der Übergabe, senden musst du ihn nie. Für einen Privatkauf gibt es keine Vorschrift, die eine Ausweiskopie verlangt. Bei Kfz-Verkäufen ist ein Blick auf den Ausweis üblich, um die Angaben im Kaufvertrag zu prüfen — dafür genügt Ansehen, nicht Abfotografieren.

Was mache ich, wenn ich den Ausweis schon geschickt habe?

Erstatte Anzeige und notiere das Aktenzeichen. Fordere eine kostenlose Datenkopie bei den Auskunfteien an und prüfe sie auf fremde Verträge. Beobachte deinen Posteingang auf Bestellbestätigungen und Mahnungen und widersprich jeder unbekannten Forderung schriftlich unter Hinweis auf die Anzeige. Notiere dabei Datum und Empfänger der Sendung.

Darf ich meinen Ausweis schwärzen?

Ja, soweit die geschwärzten Angaben für den Zweck nicht gebraucht werden. Zugangsnummer und Seriennummer gehören in aller Regel dazu. Vermerke zusätzlich auf der Kopie, für welchen konkreten Vorgang sie erstellt wurde — das erschwert eine spätere Weiterverwendung erheblich. Gib die Kopie außerdem nie über einen Messenger weiter.

Jemand inseriert unter meinem Namen — was tun?

Melde das Profil der Plattform mit Screenshots und Datum und verlange die Löschung. Erstatte parallel Anzeige, weil sich Geschädigte später bei dir melden werden und du dann etwas vorweisen musst. Antworte betroffenen Käufern sachlich mit dem Aktenzeichen, statt dich auf Diskussionen einzulassen.

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Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.