Schadensersatz im Privatverkauf
Schadensersatz setzt eine Pflichtverletzung, einen Schaden und Verschulden voraus, § 280 BGB. Wer nicht liefert oder nicht zahlt, muss meist erst eine angemessene Frist gesetzt bekommen. Ersetzt wird nur der tatsächliche Schaden — Ärger, Zeit und Enttäuschung gehören nicht dazu, Fahrtkosten und Mehrkosten schon.
Die drei Bausteine, ohne die nichts geht
Erstens eine Pflichtverletzung: Der Verkäufer liefert nicht, liefert Mangelhaftes oder der Käufer zahlt nicht. Zweitens ein bezifferbarer Schaden. Drittens Verschulden, das das Gesetz vermutet — der Schuldner müsste sich entlasten. Beim Schadensersatz statt der Leistung kommt nach § 281 BGB in der Regel eine erfolglos verstrichene Frist hinzu. Der Punkt, an dem im Alltag fast alle Ansprüche scheitern, ist der zweite. Wer für ein geplatztes Geschäft 40 Kilometer gefahren ist, hat einen Schaden in Höhe der Fahrtkosten, nicht in Höhe des entgangenen Schnäppchens. Wer die Ersatzsache 60 Euro teurer kaufen musste, hat einen Schaden von 60 Euro. Wer nur verärgert ist, hat keinen. Diese Nüchternheit erspart die meisten aussichtslosen Auseinandersetzungen.
Verzug: erst mahnen, dann rechnen
Zahlt der Käufer nicht, gerät er in Verzug — bei einem kalendermäßig bestimmten Termin automatisch, sonst mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Ab Verzugsbeginn kannst du Verzugszinsen verlangen, gegenüber einem Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB, sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Praktisch heißt das: Die erste Mahnung ist noch kostenlos, weil sie den Verzug erst begründet. Formuliere sie klar und mit Datum: Der Kaufpreis von 180 Euro war am 3. Juni fällig, ich fordere dich auf, ihn bis zum 17. Juni zu zahlen. So eine Nachricht ist keine Eskalation, sondern die Voraussetzung für alles Weitere. Beschrieben ist der gesetzliche Normalfall bei Zahlungsverzug, geprüft ist damit kein konkreter Streit.
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Der gerichtliche Weg und was er kostet
Für Geldforderungen ist der Mahnbescheid der günstigste Einstieg; der Antrag lässt sich online stellen und hemmt zugleich die Verjährung. Widerspricht die Gegenseite, geht es ins normale Verfahren. Zuständig ist bei Streitwerten bis 5.000 Euro das Amtsgericht, dort besteht kein Anwaltszwang, und bei Beträgen bis 600 Euro kann das Gericht das Verfahren nach § 495a ZPO vereinfacht führen. Trotzdem gilt die kaufmännische Rechnung: Bei 80 Euro Streitwert steht der Aufwand in keinem Verhältnis, bei 800 Euro sieht es anders aus. Prüfe außerdem, ob die Gegenseite überhaupt zahlungsfähig ist — ein Titel gegen jemanden ohne pfändbares Einkommen ist Papier. Nüchtern zu rechnen ist hier kein Aufgeben, sondern Teil der Entscheidung. Auch ein gewonnenes Verfahren kostet dich zunächst Vorschuss und Zeit.
Wie du Ansprüche von vornherein vermeidest
Die meisten Schadensersatzfälle im Privatverkauf entstehen aus zwei Situationen: einem nicht eingehaltenen Termin und einer Zusage, die nicht stimmte. Beides lässt sich mit derselben Gewohnheit entschärfen — schreib, was du zusagst, und sag nur zu, was du hältst. Bestätige Termine im Chat mit Datum und Uhrzeit. Wenn du absagen musst, tu es früh und biete einen neuen Termin an; wer rechtzeitig absagt, verursacht selten einen ersatzfähigen Schaden. Und wenn du selbst betroffen bist, dokumentiere den Schaden sofort: Tankquittung, Fahrscheine, den teureren Ersatzkauf mit Beleg. Ein Anspruch, den du beziffern kannst, wird oft ohne Streit beglichen. Einer, den du nur behaupten kannst, führt fast nie zu Geld. Und ein Anspruch, den du früh und sachlich formulierst, wird häufiger beglichen als einer, der nach zwei Wochen Ärger kommt.
Häufige Fragen
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn der Käufer nicht kommt?
Nur für einen tatsächlichen Schaden. War der Vertrag bereits geschlossen und du hast Kosten gehabt — Fahrt zur Übergabe, gemietetes Fahrzeug, Verdienstausfall mit Beleg —, kannst du diese fordern. Der entgangene Verkaufserlös zählt nicht, solange du die Sache weiter anbieten kannst.
Was mache ich, wenn der Käufer nicht zahlt?
Setze eine schriftliche Zahlungsfrist mit konkretem Datum. Verstreicht sie, kannst du Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten verlangen und den Mahnbescheid beantragen. Bei Versandware ohne Zahlung gilt zusätzlich: Erst wenn das Geld da ist, geht das Paket raus, nicht umgekehrt. Diese Reihenfolge ist nicht unhöflich, sondern üblich.
Muss ich eine Frist setzen, bevor ich Ersatz fordere?
Für Schadensersatz statt der Leistung in der Regel ja. Entbehrlich ist sie, wenn die Erfüllung endgültig verweigert wird oder unmöglich ist. Setze die Frist trotzdem schriftlich und großzügig — sie kostet dich wenige Tage und macht deinen Anspruch später deutlich leichter durchsetzbar.
Lohnt sich der Rechtsweg bei kleinen Beträgen?
Selten. Rechne Gerichtskosten, Zeit und die Frage der Zahlungsfähigkeit gegen den Streitwert. Bis etwa 200 Euro ist der Aufwand meist höher als der Ertrag. Darüber wird es sinnvoll, insbesondere wenn du Belege hast und die Gegenseite mit vollständiger Anschrift bekannt ist.