Eine Abmahnung erhalten
Eine Abmahnung ist eine private Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen — kein Gerichtsbeschluss. Ignorieren ist trotzdem der teuerste Weg, weil danach die einstweilige Verfügung folgt. Prüfe Absender, konkreten Vorwurf, Fristsetzung und Kostenforderung getrennt voneinander, bevor du irgendetwas unterschreibst oder überweist.
Zuerst den Absender einordnen
Es macht einen Unterschied, wer schreibt. Ein Mitbewerber, ein Wettbewerbsverband, ein Verbraucherschutzverband, ein Rechteinhaber wegen eines Produktfotos oder eine Kanzlei, die Serienbriefe verschickt — die Verhandlungslage ist jeweils eine andere. Achte auf drei Signale für Rechtsmissbrauch: eine auffällig hohe Zahl gleichartiger Abmahnungen, ein Streitwert, der zum wirtschaftlichen Interesse nicht passt, und eine Unterlassungserklärung, die deutlich weiter reicht als der behauptete Verstoß. § 8c UWG nennt solche Indizien ausdrücklich; liegt Missbrauch vor, ist die Geltendmachung unzulässig und du kannst deinerseits Kostenerstattung verlangen. Prüfe außerdem, ob der Absender überhaupt anspruchsberechtigt ist. Ein Mitbewerber muss Waren derselben Art anbieten, ein Verband bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände geführt sein.
Die Frist ist kurz, aber sie ist verhandelbar
Üblich sind fünf bis zehn Tage, manchmal weniger. Diese Frist setzt der Gegner, nicht das Gesetz — sie muss aber angemessen sein. Wenn du sie nicht halten kannst, bitte schriftlich um Verlängerung; das ist üblich und wird meist gewährt, jedenfalls für ein paar Tage. Was du nicht tun solltest: gar nicht reagieren. Ohne Reaktion beantragt der Gegner eine einstweilige Verfügung, und die bekommt er im Wettbewerbsrecht oft ohne mündliche Verhandlung. Dann liegt der Titel vor, bevor du deine Sicht geschildert hast, und die Kosten sind deutlich höher als die ursprüngliche Forderung. Stell den beanstandeten Zustand parallel sofort ab und dokumentiere das mit Datum und Screenshot — das ändert nichts an der Wiederholungsgefahr, hilft aber bei der Verhandlung.
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Kosten: nicht jede Forderung ist berechtigt
Abgemahnt wird fast immer zusammen mit einer Kostennote. Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber den Ersatzanspruch gestrichen: Nach § 13 Abs. 4 UWG kann ein Mitbewerber keine Abmahnkosten verlangen, wenn es um Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien geht und der Abgemahnte in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Genau in diese Gruppe fallen viele Impressums- und Belehrungsfehler. Für Verbände gilt der Ausschluss so nicht. Wichtig: Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt bestehen, gestrichen ist nur der Kostenersatz. Prüfe deshalb beide Punkte getrennt und zahle nicht reflexhaft, um Ruhe zu haben. Das beschreibt die übliche Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Lass dir außerdem den konkreten Verstoß mit Datum und Fundstelle benennen, wenn das Schreiben nur allgemein formuliert ist.
Was Privatverkäufer betrifft und was nicht
Das Wettbewerbsrecht setzt eine geschäftliche Handlung voraus. Wer eigene gebrauchte Sachen verkauft, kann deshalb in der Regel nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Zwei Themen erreichen dich trotzdem: Urheberrecht und Markenrecht. Ein aus dem Netz kopiertes Produktfoto ist auch in einer Privatanzeige eine Nutzung fremder Werke, und der Verkauf einer Fälschung verletzt Markenrechte, selbst wenn du sie selbst gutgläubig gekauft hast. Beides lässt sich vermeiden: eigene Fotos machen, Markennamen nur nennen, wenn die Ware echt ist, und bei Zweifeln lieber „vermutlich Nachbildung“ schreiben als den Markennamen groß in den Titel. Wer sein Auto verkauft, hat mit Wettbewerbsrecht nichts zu tun — wer dreißig Sneaker verkauft, unter Umständen schon. Und speichere von jedem eingestellten Artikel die eigenen Aufnahmen, damit du im Zweifel die Urheberschaft belegen kannst.
Häufige Fragen
Kann ich eine Abmahnung einfach ignorieren?
Nein, das ist der teuerste Weg. Ohne Reaktion folgt die einstweilige Verfügung, häufig ohne mündliche Verhandlung, und die Kosten steigen deutlich. Auch eine unberechtigte Abmahnung braucht eine Antwort — dann eben eine Zurückweisung mit Begründung statt einer Unterlassungserklärung. Bitte lieber schriftlich um ein paar Tage mehr Zeit.
Muss ich die geforderten Anwaltskosten zahlen?
Nicht automatisch. Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Onlinehandel ist der Kostenersatz gegenüber kleinen Unternehmen ausgeschlossen, wenn ein Mitbewerber abmahnt. Prüfe außerdem den angesetzten Streitwert. Der Unterlassungsanspruch kann berechtigt sein, obwohl die Kostenforderung es nicht ist. Lass dir die Berechnung offenlegen, bevor du zahlst.
Kann man mich als Privatverkäufer abmahnen?
Wettbewerbsrechtlich in der Regel nicht, weil es an einer geschäftlichen Handlung fehlt. Urheber- und markenrechtlich sehr wohl: kopierte Produktfotos, fremde Texte und der Verkauf von Fälschungen sind auch privat angreifbar. Verwende deshalb ausschließlich eigene Aufnahmen und beschreibe Marken nur, wenn die Ware echt ist.
Was mache ich mit der beigefügten Unterlassungserklärung?
Nicht ungeprüft unterschreiben. Vorformulierte Erklärungen gehen fast immer weiter als der behauptete Verstoß und binden dich unbefristet. Üblich ist stattdessen eine abgeänderte Fassung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit einer Vertragsstrafe, die im Streitfall gerichtlich überprüfbar bleibt. Nimm dir für die Formulierung mindestens einen Tag Zeit.