UVP
UVP steht für unverbindliche Preisempfehlung: der Preis, den der Hersteller vorschlägt — er bindet niemanden und sagt im Gebrauchtmarkt nur, wie hoch der Neupreis einmal angesetzt war.
Der UVP-Vergleich in Anzeigen und sein Haken
„Akkuschrauber, UVP 199 Euro, meiner für 90 Euro“ — die Zeile soll den Preis groß aussehen lassen. Sie funktioniert, solange der Leser den Neupreis nicht kennt. Nur dauert das Nachsehen heute zwanzig Sekunden, und wenn dasselbe Gerät neu für 129 Euro über die Ladentheke geht, ist der Anker weg und dein Angebot wirkt teuer. Belastbar wird der Vergleich, wenn du den aktuellen Straßenpreis nennst statt der Empfehlung: „neu aktuell rund 130 Euro, meiner mit Koffer und zwei Akkus für 90 Euro“. Das ist prüfbar, und der Leser rechnet mit. Die UVP hilft dir nur bei Ware, die es neu nicht mehr gibt — dann ist sie der letzte bekannte Ausgangswert.
Der Irrtum: Die UVP ist der Neupreis
Sie ist ein Vorschlag, mehr nicht. Händler dürfen darüber und darunter verkaufen, und bei vielen Produktgruppen liegt der reale Verkaufspreis dauerhaft deutlich unter der Empfehlung — bei Elektronik ist das eher Regel als Ausnahme. Der Hersteller darf den Preis auch gar nicht vorschreiben: Vertikale Preisbindung ist kartellrechtlich unzulässig, deshalb steht das Wort „unverbindlich“ davor. Für deine Anzeige heißt das zweierlei. Erstens: Eine UVP allein belegt nicht, was du bezahlt hast — das tut nur die Rechnung. Zweitens: Ein Streichpreis wirkt in privaten Anzeigen schnell nach Verkaufsmasche, und genau davor sind Käufer auf Anzeigenportalen empfindlich. Das ist eine Einordnung der geltenden Regeln, keine anwaltliche Auskunft.
Häufige Fragen
Darf ich in meiner Anzeige mit der UVP werben?
Privat darfst du sie nennen, wenn sie stimmt und du sie als das bezeichnest, was sie ist. Erfundene oder längst überholte Empfehlungen sind der schnellste Weg zu Ärger nach der Übergabe. Überzeugender ist ohnehin der heutige Neupreis, weil der Käufer genau den nachschlägt, bevor er antwortet.
Woher weiß ich die UVP eines alten Geräts?
Aus dem Datenblatt des Herstellers, aus alten Produktseiten oder aus der Bedienungsanleitung, in der manchmal eine Preisliste steckt. Findest du nichts Belastbares, lass die Zahl weg. Eine geschätzte UVP ist keine Angabe, sondern eine Behauptung — und sie fällt dir auf die Füße, sobald jemand nachrechnet.