Unfallfrei
Unfallfrei bedeutet, dass ein Fahrzeug keinen Unfallschaden hat, der über einen ganz geringfügigen äußeren Lackschaden hinausgeht.
Wo die Grenze zwischen Bagatelle und Unfallschaden verläuft
Ein Kratzer im Klarlack an der Tür ist eine Bagatelle. Ein getauschter Kotflügel, eine gerichtete Karosserie, ein erneuerter Seitenschweller, ausgelöste Airbags oder Arbeiten an tragenden Teilen sind es nicht — dort endet „unfallfrei“, unabhängig davon, wie sauber repariert wurde. Der klassische Grenzfall ist die Parkrempler-Stoßstange: außen ersetzt, innen alles heil. Statt zu grübeln, schreibst du es einfach hin: „Stoßfänger hinten 2024 ersetzt und lackiert, Rechnung liegt bei, sonst unfallfrei“. Käufer stört ein benannter Schaden selten, ein verschwiegener dagegen immer. Und die Angabe erspart dir die Diskussion, wenn jemand mit einem Lackschichtmessgerät zur Besichtigung kommt.
Der Irrtum: „Ich wusste nichts davon“ hilft dir nicht viel
Wer „unfallfrei“ in die Anzeige schreibt, macht damit eine Angabe zur Beschaffenheit des Fahrzeugs. Stellt sich später ein Vorschaden aus der Zeit des Vorbesitzers heraus, nützt ein pauschaler Gewährleistungsausschluss regelmäßig nichts, weil er sich nach der üblichen Rechtsprechung nicht auf ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften erstreckt. Die sichere Formulierung heißt deshalb: „Laut Vorbesitzer und nach meinem Kenntnisstand unfallfrei, mir sind keine Schäden bekannt“ — und genau dieser Satz gehört dann auch in den Kaufvertrag, nicht nur in die Anzeige. Wer selbst einen Schaden hatte und ihn verschweigt, kommt aus der Haftung ohnehin nicht heraus. Das ist die übliche Rechtslage, keine Beratung für deinen Fall.
Häufige Fragen
Ist ein reparierter Steinschlag ein Unfallschaden?
Nein. Steinschlag, Hagel und Marderbiss sind keine Unfallschäden im üblichen Sinn, weil kein Zusammenstoß im Straßenverkehr dahintersteht. Nenne sie trotzdem, wenn sie sichtbar repariert wurden oder eine Scheibe getauscht wurde. Ein Käufer, der es später selbst entdeckt, bewertet die ganze Anzeige neu — meist zu deinen Ungunsten.
Muss ich einen Unfall angeben, der zwanzig Jahre her ist?
Ja, sofern es ein echter Unfallschaden war und du davon weißt. Eine zeitliche Verjährung der Offenbarungspflicht gibt es hier nicht; entscheidend ist, ob die Angabe „unfallfrei“ dadurch unrichtig wird. Schreib den Vorgang mit Jahr und Umfang dazu, dann ist die Sache für beide Seiten sauber.