Sperrgutzuschlag
Der Sperrgutzuschlag ist ein Aufpreis für Sendungen, die nicht über die automatische Sortieranlage laufen können — weil sie zu lang, rund, rollenförmig oder mit vorstehenden Teilen versehen sind.
Angelrute, Teppich, Stoßstange: die typischen Fälle
Als Sperrgut gilt bei den großen Diensten in der Regel alles, was länger als 120 Zentimeter ist, dazu alles Runde und Rollenförmige: Teppiche, Poster in der Rolle, Skier, Angelruten, Rohre. Hinzu kommen Sendungen mit Rädern, Kufen oder abstehenden Griffen, weil sie sich auf dem Band verhaken. In der Anzeige gehört das offen hin: „Versand möglich, wird aber als Sperrgut berechnet — den Aufpreis trägt der Käufer, Abholung spart ihn.“ Wer das erst nach der Zusage erwähnt, diskutiert hinterher über zwanzig Euro und verliert dabei nicht selten den Käufer.
Der Zuschlag kommt manchmal erst Wochen später
Der unangenehme Teil: Übersieht die Annahmestelle das Maß, misst die Sortieranlage später nach — und die Differenz landet beim Absender, auch mit Verzögerung. Dass am Schalter niemand etwas gesagt hat, schützt dich also nicht. Miss die längste Kante inklusive Verpackung und rechne den Zuschlag von vornherein ein. Bei sehr großen Stücken lohnt der Vergleich mit einer Spedition oder einer Mitfahrgelegenheit für Fracht, weil der Paketdienst ab einer bestimmten Größe teurer wird als beide. Bei Möbeln ist die Abholung durch den Käufer fast immer der bessere Weg.
Häufige Fragen
Ab welcher Länge gilt ein Paket als Sperrgut?
Bei den großen Diensten liegt die Grenze üblicherweise bei 120 Zentimetern an der längsten Seite. Unabhängig davon zählt die Form: Rundes und Rollenförmiges gilt auch dann als Sperrgut, wenn es kürzer ist. Die genauen Kriterien stehen in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Anbieters und unterscheiden sich im Detail.
Wer zahlt den Sperrgutzuschlag?
Gegenüber dem Paketdienst der Absender, denn er hat den Vertrag geschlossen. Wer ihn im Verhältnis zum Käufer trägt, ist Verhandlungssache — üblich ist, dass die Versandkosten insgesamt beim Käufer liegen. Deshalb gehört der Zuschlag in die Anzeige und nicht in eine Nachricht, nachdem der Kauf schon zugesagt ist.